Neonazi-Urteil
2 Jahre und 5 Monate Knast wegen Hetzjagd auf junge Türken
Zu 2 Jahren und 5 Monaten Jugendstrafe hat die Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart zwei Neonazis verurteilt. Sie hatten gemeinsam mit acht weiteren Neonazis türkeistämmige Jugendliche gejagt, geschlagen und versucht, sie lebend zu verbrennen.
Freitag, 30.03.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 13.12.2013, 22:19 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Ohne Bewährung, lautete das Urteil der Richter am Landgericht Stuttgart am Montag (26.3.2012). Für 2 Jahre und 5 Monate sollen zwei Neonazis (21 und 22) wegen gefährlicher Körperverletzung in neuen Fällen in den Knast.
Was war passiert? In der Nacht vom 9. auf den 10. April 2011 waren Gäste eines Geburtstagsfestes mit überwiegend rechtsradikal eingestellten Teilnehmern auf einer Streuobstwiese bei Winterbach. Nebenan auf einem anderen Gartengrundstück grillte eine Gruppe junger Männer mit türkischen Wurzeln. Gegen 1:45 Uhr kam es, nachdem einzelne Personen der beiden Feiern kurz zuvor aneinandergeraten waren, zu einem Angriff von mindestens 10 Rechtsradikalen auf die neun Gäste der Grillfeier. Darunter auch die beiden 21- und 22-jährigen.
Mordvorsatz nicht nachweisbar
Die Migranten flüchteten und wurden von den Rechtsradikalen gejagt, teilweise aufgespürt und geschlagen. Im Zuge des Angriffs haben die Rechtsradikalen zudem eine Holzhütte auf dem Grundstück der Migranten angezündet. Darin hatten sich zuvor aber Männer aus der Gruppe der Türkeistämmigen aus Angst vor den Angreifern versteckt. Erst nachdem sie den Mut zur Flucht aufgebracht hatten, brannte die Hütte vollständig nieder.
Den beiden Verurteilten konnte die Jugendkammer aber eine Beteiligung an der Brandlegung trotz einer aufwendigen Beweisaufnahme an 17 Verhandlungstagen und fast 40 Zeugenvernehmungen seit dem 16. Januar 2012 nicht nachweisen. „Zum einen waren die Personenbeschreibungen einer hieran möglicherweise beteiligten Person in Anbetracht eines ähnlichen Erscheinungsbild bei (fast) allen Angreifern (Glatze / dunkle Kleidung) überhaupt nicht trennscharf“, erklärten die Richter. Auch ein Brandgutachten habe keine weitergehenden Erkenntnisse gebracht..
Menschenfeindlichkeit erfordert diese Strafhöhe
In Anbetracht der gefährlichen und beängstigenden Art und Weise des Angriffs mit vielen Verletzungsopfern gelangte die Kammer aber zu der Überzeugung, dass eine Jugend- bzw. Freiheitsstrafe in nicht bewährungsfähiger Höhe angemessen ist.
Der Kammervorsitzende Holzhausen führte hierzu aus: „Die in der Tat zum Ausdruck kommende gruppenspezifische Menschenfeindlichkeit, die dazu geführt hat, dass die in der brennenden Hütte befindlichen Personen mehr Angst vor den Rechten als vor dem Feuer hatten, erfordert diese Strafhöhe.“
Türkei wartet auf Aufklärung der NSU-Morde
Die Türkei reagierte am Donnerstag (29.3.2012) mit einer schriftlichen Stellungnahme auf den Urteilsspruch der Stuttgarter Richter. Darin erklärt das türkische Außenministerium, dass sie die Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts begrüßt. Jetzt müssten auch die NSU-Morde an acht Türkeistämmigen aufgeklärt werden. „Die Türkei wird die Ermittlungen und die anschließenden Prozesse mit größter Aufmerksamkeit verfolgen“, heißt es in einer Stellungnahme. (bk) Leitartikel Recht
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RESPEKT & MEINE HOCHACHTUNG GILT DIESER MUTIGEN RICHTERIN !!!
Was erwartet der Ausländer von Deutschen Richtern ?
Im umgekehrten fall wären die Ausländer zu Stärkeren Strafen verurteilt worden, […]
@gedanke
im umgekehrten Fall neulich in Berlin sind die beiden türkischen Täter freigesprochen worden (bzw. auf Bewährung). Also so ist es nicht!