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Thüringer Verfassungsschutzpräsident

Zweiter Rücktritt nach Bekanntwerden der NSU

Nach Heinz Fromm muss auch der Thüringer Verfassungsschutzpräsident Thomas Sippel seinen Amt aufgeben. Er habe nicht mehr das Vertrauen des Parlamentes. Oppositionspolitiker begrüßen diesen Schritt, fordern aber mehr…

Mittwoch, 04.07.2012, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 10.07.2012, 3:30 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Nur einen Tag nach dem Rücktritt des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heimz Fromm, muss auch der Thüringer Verfassungsschutzpräsident Thomas Sippel sein Amt aufgeben. Innenminister Jörg Geibert (CDU) teilte am Dienstag mit, dass Sippel in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird. Damit muss der zweite Sicherheitsbeamte in höchster Position seinen Hut nehmen.

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„Der Verfassungsschutzpräsident hat nicht mehr das Vertrauen des Parlamentes. Die parlamentarische Kontrolle ist jedoch in der Demokratie eine wesentliche Grundlage für die Arbeit eines Nachrichtendienstes. Wir sind uns daher einig, dass dieser Schritt richtig und notwendig ist“, so Geibert.

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In die Kritik war Sippel wegen seiner Informationspolitik geraten. Es stellte sich heraus, dass im Landesamt mehr Akten zur „Operation Rennsteig“ existierten, als bisher bekannt gegeben wurde. Der Thüringer Verfassungsschutz war zwischen 1996 und 2003 an der Operation Rennsteig beteiligt, ebenso das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst. Sie wollten die Neonazi-Szene in Thüringen ausspionieren. Aus dieser Szene stammt die Zwickauer Terrorzelle.

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Problem nicht gelöst
Für Martina Renner, Innenexpertin der Linksfraktion im Thüringer Landtag, ist mir Sippels Abgang das Problem aber nicht gelöst: „Auch ein neuer Präsident wird nichts am grundsätzlichen Problem der Geheimdienste ändern. Der Fehler liegt nicht am Personal, sondern im System der nicht kontrollierbaren Geheimdienste, ihrer Arbeitsweise und Befugnisse.“

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Nach Auffassung Renners könne man nicht „auf der einen Seite die Feinde der Demokratie auf die Lohnliste des Staates setzen und anderseits angeblich die Demokratie vor genau diesen Feinden schützen wollen“. Durch diese Personalentscheidung werde versucht, dem massiven Ansehensverlust der Sicherheitsbehörden scheinbar konsequent zu begegnen.

Verfassungsschutz auflösen
Für den innenpolitischen Sprecher Landtagsgrünen, Dirk Adams, ist jetzt der Innenminister gefordert: „Vertrauen ist jetzt zwingend notwendig und das schafft Minister Geibert nur, indem er den Worten von Aufklärung und Transparenz auch Taten folgen lässt“. Der Abgang von Sippel dürfe kein Notopfer sein.

Renner ergänzt: „Die Auseinandersetzung mit Geheimdiensten, wie dem Verfassungsschutz, wird weitergehen – unabhängig von Personalentscheidungen, die nur eine halbherzige Reaktion auf die öffentliche Empörung sind. Konsequent und richtig wäre es, das Landesamt für Verfassungsschutz aufzulösen und in eine Informations- und Dokumentationsstelle umzuwandeln.“ (bk) Leitartikel Politik

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  1. Optimist sagt:

    „Der Fehler liegt nicht am Personal, sondern im System der nicht kontrollierbaren Geheimdienste, ihrer Arbeitsweise und Befugnisse… Konsequent und richtig wäre es, das Landesamt für Verfassungsschutz aufzulösen und in eine Informations- und Dokumentationsstelle umzuwandeln.“

    Genau so siehts mal aus. Alles andere ist nur Makulatur.

  2. Per Lennart Aae sagt:

    Warum fahndete der VS, nicht die Polizei?

    In der Berichterstattung wird fast durch die Bank ein wichtiger Aspekt vergessen:

    Als Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe untertauchten, waren sie einschlägiger Straftaten überführt. Sie hatten eine Sprengstoffwerkstatt eingerichtet und Sprengstofflager angelegt. Sie planten bewaffnete Überfälle. Böhnhardt war sogar rechtskräftig zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.

    Trotzdem überließ das Thüringer LKA die (fast abgeschlossene!) Fahndung dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (LfV), angeblich wegen „Personalmangels“. Ein absurder Vorgang, wahrscheinlich sogar rechtswidrig! Schon nach wenigen Wochen legte das LfV einen Bericht vor, in dem u.a. das (ohnehin bei der Polizei bekannte!) Bombenlager des „Trios“, beschrieben war. Der Haken: Der Bericht war als „Verschlußsache – vertraulich“ gestempelt, obwohl es sich ja ursprünglich um eine Fahndung der Polizei handelte.

    Dadurch hatte das LfV die Sache an sich gerissen. Die Polizei sah sich aufgrund des Geheimhaltungsvermerkes monatelang nicht in der Lage, wieder tätig zu werden. Obwohl es sich um eine rein polizeiliche Aufgabe handelte, blieb auch im weiteren Verlauf die Federführung beim LfV. (Siehe z.B. FAZ, 04.02.2012).

    Ähnlich lief es offenbar auch in Sachsen. Auch dort wurde nicht etwa die Polizei in erster Linie tätig, sondern wieder hauptsächlich der landeseigene Inlandsgeheimdienst, sprich: das Sächsische Landesamt für Verfassungsschutz. Eine sehr fragwürdige, wenn nicht gar rechtswidrige Aufgabenteilung! Denn während für die Polizei das sog. Legalitätsprinzip gilt, gilt für den Verfassungsschutz das Opportunitätsprinzip. Da diese beiden Prinzipien sich widersprechen, gibt es das Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz. Was könnte der Grund dafür sein, daß gegen dieses verstoßen wurde?

    Richtig! Bei Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe handelte es sich um eine Klientel, die sich der Verfassungsschutz hielt, um bei Bedarf öffentlichkeitswirksam einen „Rechtsterror“ inszenieren zu können; BEI BEDARF, denn so wie es gekommen ist, war es sicher nicht geplant. Die Sache dürfte entgleist sein, und ob wir dazu die Einzelheiten je erfahren werden, ist mehr als fraglich. Auf jeden Fall paßt die jetzt aufgedeckte Aktenvernichtung recht gut dazu. Selbstverständlich mußten nach der (nicht geplanten!) Enttarnung des „Trios“ Akten über die Arbeit des Verfassungsschutzes mit Thüringer V-Leuten (also Agents Provocateurs) schnell vernichtet werden. Wer hier, bei der zeitlichen Koinzidenz mit den Ereignissen in Eisenach und Zwickau, von „formalen Gründen“ spricht, hält offenbar die Öffentlichkeit für maßlos dumm. Und auch der Rücktritt von Heinz Fromm paßt gut ins Bild. Jetzt muß er sich wohl oder übel zwar erst einmal einer Anhörung stellen. Wenn er dann aber in wenigen Wochen (Ende Juli !) weg ist, wird er sicher nicht mehr zu befragen sein.

    Per Lennart Aae

  3. Lynx sagt:

    Eine der dringlichsten Aufgaben wäre wohl, den „Verfassungsschutz“ bundesweit aufzulösen und ganz abzuschaffen, auch da dieser bisher durch seine Beteiligung an der Volksverhetzung gegen den Islam und dessen Anhänger aufgefallen ist.

    Ein älterer, zum Islam konvertierter Deutscher meinte einmal, in der CDU seien die alten Nazis untergekommen. Die Einstellung der meisten Politiker dieser Partei und ihr Umgang mit den Muslimen in Deutschland legt nahe, daß dies weitgehend zutreffend ist und kulturell-rassistisches und fremdenfeindliches Denken in dieser vorgeblich christlich orientierten Partei an die nächste Generation ihrer Politiker weitergegeben worden ist.