Deutsche Islamkonferenz
Die deutsche Islampolitik bleibt widersprüchlich
Auch nach sechs Jahren ist nicht klar, ob die Absichten der Deutschen Islam Konferenz religionsrechtlicher oder integrationspolitischer Art sind. Christine Brunn präferiert in ihrem Kommentar einen anderen Weg.
Von Christine Brunn Donnerstag, 30.08.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 05.09.2012, 7:07 Uhr Lesedauer: 7 Minuten |
Die Deutsche Islam Konferenz (DIK) gibt es noch immer. Die skeptischen Stimmen, die bei ihrer Initiierung im Jahr 2006 ihren schnellen Niedergang vorhersagten, sind verstummt. Die Kontroversen um Ziele und Inhalte hingegen sind geblieben. Und sie drehen sich zunehmend um ein Thema: Sicherheit.
Unter Wolfgang Schäuble war es noch die diffuse, später zurückgezogene Ankündigung eines Gesellschaftsvertrags mit den Muslimen in Deutschland, die auf Ratlosigkeit insbesondere bei den muslimischen Verbänden stieß. Unter Innenminister Hans-Peter Friedrich wurde die Ankündigung einer Sicherheitspartnerschaft zwischen staatlichen Stellen und muslimischen Organisationen zum Streitball. Die Muslime fühlen sich von diesem Vorhaben instrumentalisiert und bevormundet. Seit langem schon fordern sie, ein nachhaltiges Vorgehen gegen Islamfeindlichkeit zum Gegenstand der Islamkonferenz zumachen. Anderen gehen die Anstrengungen gegen den gewaltbereiten Islamismus nicht weit genug.
Im Mai hat Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann dafür geworben, das Vorgehen gegen den radikalen Salafismus auf die Tagesordnung der Islamkonferenz zu setzen. Da scheint es ein vorausschauender Kompromiss zu sein, dass ein Thema derzeit ganz oben auf der Prioritätenliste der Deutschen Islam Konferenz steht: Prävention. Und zwar die Prävention von islamistischem Extremismus und Muslimfeindlichkeit. Ein kluger Schachzug, der beide Forderungen zu versöhnen scheint.
Integration darf kein Maßstab für Grundrechte sein
Trotzdem: die deutsche Islampolitik bleibt ambivalent. Darauf hat Bundespräsident Joachim Gauck bei seiner Antrittsrede im März an zentraler Stelle implizit verwiesen – seine Bemerkung jedoch blieb ohne Resonanz. Das verwundert angesichts des großen medialen Echos, welches der berühmte Satz des vormaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, „Der Islam gehört zu Deutschland“, ausgelöst hatte. Sein Nachfolger präzisierte diesen Satz „Unsere Verfassung spricht allen Menschen dieselbe Würde zu, ungeachtet dessen, woher sie kommen, woran sie glauben und welche Sprache sie sprechen. Sie tut dies nicht als Belohnung für gelungene Integration, sie versagt dies aber auch nicht als Sanktion für verweigerte Integration“.
„Integration darf kein Maßstab sein für die Gewährung von Grundrechten. […] Da wird von Muslimen die Beachtung der Rechtsordnung eingefordert. Das Grundgesetz wird gerade Muslimen als Werteordnung nahegelegt. Geschlechtergleichheit wird angemahnt. Umso mehr müsste endlich deutlich gemacht werden: Diese Verfassung gilt! Völlig unabhängig davon, ob die Adressaten sich integrieren möchten oder nicht. Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes sollen in erster Linie den Einzelnen vor dem Staat schützen.“
Mit anderen Worten: Integration darf kein Maßstab sein für die Gewährung von Grundrechten. Diese, beinahe schon schlichte Gleichung, ist umso einleuchtender, da gerade in der deutschen Islamdebatte immer wieder auf den hohen Stellenwert des Grundgesetzes verwiesen wird: Da wird von Muslimen die Beachtung der Rechtsordnung eingefordert. Das Grundgesetz wird gerade Muslimen als Werteordnung nahegelegt. Geschlechtergleichheit wird angemahnt. Umso mehr müsste endlich deutlich gemacht werden: Diese Verfassung gilt! Völlig unabhängig davon, ob die Adressaten sich integrieren möchten oder nicht. Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes sollen in erster Linie den Einzelnen vor dem Staat schützen. Darüber hinaus sind sie ein Angebot des Staates an alle Gesellschaftsmitglieder zur aktiven Mitgestaltung. Dieses Angebot kann abgeschlagen werden, ohne dass damit Grundrechte verwirken. Die Grundrechte verlangen nicht nach persönlichen Bekenntnissen. Sie sind keine Gegenleistung für Integration. Deshalb verwundert es, dass als Begründung für die Einrichtung von islamischem Religionsunterricht, für die Ausbildung von Imamen in Deutschland oder für die Förderung muslimischer Organisationsstrukturen häufig nicht primär der grundgesetzliche Anspruch, sondern die darin liegende Chance für eine verbesserte Integration von Muslimen genannt wird. Dieses Vorgehen suggeriert, dass die rechtliche Integration des Islam abhängig ist von der gesellschaftlichen Integrationsbereitschaft von Muslimen. Damit machen sich die speziell an Muslime gerichteten Initiativen der deutschen Integrationspolitik schwer vermittelbar oder sogar unglaubwürdig.
Zwischen rechtlicher Gleichstellung, sicherheitspolitischem Kalkül und sozialer Integration
Im April forderten zwei FDP-Politiker die Abschaffung der Deutschen Islam Konferenz. Markanterweise legten sie zwei entgegengesetzte Vorschläge vor. Der integrationspolitische Sprecher der FDP, Serkan Töken, wollte die Themen, die bei der Islamkonferenz verhandelt werden, lieber in die Obhut des Justizministeriums geben. Hartfrid Wolff hingegen, FDP-Fraktionsvorstand für Innen- und Rechtspolitik, möchte sie in den Integrationsgipfel der Bundesregierung einbinden. Beide Vorschläge zeigen das Dilemma der deutschen Islamdebatte auf: Die unterschwellige Vermischung von rechtlichen Anforderungen und Abstimmungsbedarfen mit integrationspolitischen Strategien.
Nicht das deutsche Religionsverfassungsrecht ist für diese Ambivalenz verantwortlich. Dieses ist in einem streng grundgesetzlichen Geist gestrickt, dem zufolge selbst die privilegierteste Organisationsform für Religionsgemeinschaften, die Körperschaft des öffentlichen Rechts, nicht abhängig ist vom gemeinwohlrelevanten Agieren der Träger dieser Rechtsform. Die instrumentalisierende Bezugnahme vieler integrationspolitischer Strategien auf muslimische Religionsgemeinschaften liegt vielmehr begründet in einer wenig hinterfragten Wahrnehmung des Islam unter dem Gesichtspunkt eines generellen Integrationsdefizits seiner Anhänger. Diese Wahrnehmung nährt sich insbesondere aus einem fortwährend im politischen und öffentlichen Diskurs konstruierten Gegensatz zwischen muslimischer und christlich-abendländischer Kultur und wird durch den kulturalistischen Einschlag des deutschen Integrationsmodells verstärkt. Gekoppelt mit der Sicherheitsproblematik im Anschluss an Nine Eleven bewirkt diese Wahrnehmung, dass Muslime insbesondere Zielgruppe von solchen Integrationsstrategien sind, die die Information über die deutsche Rechts- und Werteordnung beinhalten und sicherheitspolitische oder kriminal¬präventive Ziele haben. Diese Ansätze können aber dann einen instrumentalisieren¬den Charakter haben, wenn Religion als Vehikel oder Eintrittspforte für Strategien dient, die ihrerseits nicht notwendigerweise einen Bezug zu Religion aufweisen.
Populismus darf nicht siegen
Keine Frage: Die Deutsche Islam Konferenz ist wichtig. Sie hat gute Impulse gegeben, hat Gespräche ermöglicht und sie unterhält ein äußerst informatives Internetportal. Nur: stoßen die leisen Töne der Initiative auf das breite öffentliche Interesse, das sie verdienen, wenn die Debatte stets von populistischen Aussagen überragt wird? Wulffs umstrittener Slogan taugt dabei genauso wenig für eine differenzierte Auseinandersetzung wie die scheinbar gegenteilige Aussage von Innenminister Hans-Peter Friedrich vom März 2011.
Im April diesen Jahres ist die Deutsche Islam Konferenz bereits in die sechste Runde gegangen. Für die Zukunft sollte man ihr vor allem eines wünschen: Dass es ihr gelingt, sauber zu trennen: Zwischen den Schritten, die notwendig sind, um den Islam möglichst gut in bewährtes Recht einzubinden und solchen Maßnahmen, die ein explizit integrationspolitisches Interesse bedienen. Bei ersterem, da hat Tören sicherlich recht, ist eine enge Abstimmung mit dem Justizministerium, vor allem aber mit den Ländern notwendig. Bei letzterem ist es eine berechtigte Frage, warum hier stets Muslime so stark zu Verantwortlichen stilisiert werden. Integration ist keine genuine Aufgabe der Religionsgemeinschaften. Auf soziale Integration hinzuwirken, obliegt vielmehr den staatlichen Akteuren. Wie aber können diese beiden durchaus dringlichen Probleme angehen, ohne sie voreilig miteinander zu vermischen?
Beim Blick nach Europa ist Vorsicht angeraten. Ein gnadenloser Pragmatismus, wie ihn die britische Politik fährt, die alle Religionsgemeinschaften anspricht und offen für integrationspolitische Zwecke einbindet, mag zwar effektiv und unverstellt sein. Sie ist aber für Deutschland kein gangbarer Weg. Die Religionsfreiheit, wie sie im Grundgesetz verankert ist, ist Selbstzweck. Religion darf demnach erst einmal einfach Religion sein. Sie muss sich nicht in den Dienst von Dialog, Verständigung, Frieden, Sicherheit oder eben Integration stellen. Doch auch die scheinbare ‚Farbenblindheit’ eines Laizismus, der zum vorrangingen Marker der französischen Integrationskraft deklariert wird, ist keine Alternative für Deutschland. Denn schließlich anerkennt das deutsche Recht weitgehende Kooperationen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften.
Nein, hier hilft einzig ein grundrechtstreuer und pragmatischer Mittelweg: Die regierenden Politiker müssen unter religionsrechtlichen Gesichtspunkten Wege zur vorbehaltlosen und zielführenden Kooperation mit muslimischen Repräsentanten suchen. Einen Vorschlag hierzu hat zuletzt die Grünen-Bundestagsfraktion per Fraktionsbeschluss vom 26. Juni gemacht. Die regierenden Politiker müssen – unabhängig von diesen religionspolitischen Zielsetzungen – auf soziale Integration, besser, auf eine breite Partizipation aller Mitglieder dieser Gesellschaft hinarbeiten. Dafür darf, ja sollen sie den vorbehaltlosen Dialog und die Kooperation mit den verschiedenen religiösen und kulturellen Gruppen in Deutschland suchen. Diese können sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten beteiligen und einbringen. Die Verantwortung für den Erfolg der Integrationsmaßnahmen können sie der Regierung jedoch nicht abnehmen. Das gilt analog für sicherheitspolitische Belange. Daher darf die Deutsche Islam Konferenz weder zu einer Integrationskonferenz, noch zu einer Sicherheitskonferenz werden. Leitartikel Meinung
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Vielen Dank für diese hervorragenden Artikel!
Ich habe das als Anregung genommen, mir die Antrittsrede des Bundespräsidenten genauer anzusehen. Dabei habe ich allerdings den Text, der seitlich abgesetzt ist (“Integration darf kein Maßstab sein für die Gewährung von Grundrechten…..) nicht gefunden. Es wäre schön, wenn Sie die Quelle nennen könnten, denn er bringt die Situation sehr gut auf den Punkt. Tagtäglich müssen wir uns mit Diskussionen herumschlagen, in denen das Gegenüber uns im Brustton der Überzeugung und unbelastet von jeglicher Sachkenntnis darüber belehrt, dass „bei uns“ Staat und Religion getrennt sind und für Muslime Grundrechte nur in der Lightversion gelten.
Dieser Beitrag rückt die Dinge wie sie sein sollten wieder in den Mittelpunkt. Denn angesichts der Ansprüche die täglich zusammen mit entsprechender Schelte gegen die Muslime, ob sie nun praktizieren oder nicht,vehement unter Mithilfe der Medien vorgetragen werden, haben inzwischen dazu geführt dass auch Teile der Muslime glauben, Integration sei eine ausschließlich von ihnen zu erbringende grundrechtskonforme Forderung. Verunsichert suchen sie nach Merkmalen der Integration, die sie vielleicht noch nicht erfüllt haben, finden aber in der jetzt schon 3,.Generation keine. Längst braucht niemand mehr von den Kritikern zu erklären, was denn unter Integration zu verstehen ist, die schlichte Erwähnung führt automatisch zum Schluss, dass sie von muslimischer Seite nicht erbracht werde, obwohl Statistiken und Studien dagegen sprechen. Das Thema Geschlechter ist dabei zum Standardfocus avanciert. Das viel beschworene Selbstverwirklichungprinzip wird groteskerweise von denen verweigert, die es angeblich bei Muslimen vermissen.
Ist das Hauptproblem der Muslime nicht, dass sie sich ständig mit den Christen vergleichen und im Vergleich zu den Christen klar benachteiligt werden, da einfach jeder in Deutschland im Vergleich mit den Christen benachteiligt wird? Kuckt man sich die Atheisten und Agnostiker an, die die Mehrheit in Deutschland stellen, dann kann man von Diskriminierung reden, denn die werden ja nun konstant ignoriert. Ich glaube das Ziel der Muslime sollte nicht sein die gleichen Rechte zu erhalten, wie die Christen, sondern dass die Christen auf das Niveau der Muslime herabgestuft werden. Die Muslime sollten sich mit den Atheisten vergleiche, die werden noch krasser diskriminiert.
Sollte man nicht eigentlich die Islamkonferenz auflösen und eine Atheistenkonferenz einberufen? Oder gelten Atheisten, als minderwertiger als Muslime in Deutschland? Bedeutet an kein Gott zu glauben auch automatisch, dass man eine minderwertigere Person ist, als wenn man an einen Gott glaubt? Ich verstehe es nicht! Entweder hier wird auf sehr hohem Niveau gejammert oder man hat seine religiösen Scheuklappen angezogen.
Vorschlag für die nächste Islamkonferenz: Antisemitismus bei Muslimen.