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Ausländische Qualifikationen

Bisher nur 270 IHK-Berufe anerkannt – Schavan zieht positive Bilanz

50.000 ausländische Abschlüsse sollten in den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes anerkannt werden. Bisher wurden aber nur 270 IHK-Berufe anerkannt. Schavan schafft es trotzdem, eine positive Zwischenbilanz zu ziehen.

Donnerstag, 25.10.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 22.04.2020, 20:00 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Bereits vergangene Woche lies Heinrich Alt, Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit, durchsickern, wie sich das Gesetz zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen macht: desaströs, in Anbetracht der gesetzten Ziele (wir berichteten). 300.000 Ausländer sollten von diesem Gesetz profitieren, jeweils 25.000 in den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten im April 2012. Mehr als ein halbes Jahr ist seitdem vergangen und nicht einmal 270 positive Anerkennungsbescheide wurden für IHK-Berufe ausgestellt. Das teilten Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) und der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Hans-Heinrich Driftmann, am Mittwoch mit.

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Trotz des deutlichen Missverhältnisses zwischen Soll- und Istzustand zog Schavan eine positive Bilanz: „Es gibt ein großes Interesse an den neuen Verfahren. Das belegen die Zugriffszahlen auf das Online-Angebot Anerkennung in Deutschland“, erläuterte Schavan. Seit der Freischaltung am 1. April habe das Anerkennungsportal des Bundes über 180.000 Besucher gehabt. „Dies lässt auf ein sehr konkretes Interesse an der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse schließen“, so die Bildungsministerin. Zum Vergleich: Das rechtsextreme Internetportal Politically Incorrect erreicht diese Besucherzahl eigenen Angaben zufolge in drei Tagen.

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Vollerhebung erfolgt Anfang 2013
Das nur am Rande. Denn um Klickzahlen im Internet geht es nicht. Es geht um konkrete Anerkennungen ausländischer Abschlüsse. Eine erste Vollerhebung werde Anfang 2013 durchgeführt. Bereits heute wisse man aber, dass das Gesetz vor allem diejenigen erreicht, die jünger sind und erst eine kurze Aufenthaltsdauer in Deutschland nachweisen: So sind im IHK-Bereich 41 Prozent der Interessenten zwischen 32 und 41 Jahre alt; rund die Hälfte ist höchstens fünf Jahre in Deutschland ansässig. „Das Interesse an Fragen nach einer Bewertung von ausländischen Qualifikationen ist groß, führt aber nicht zwangsläufig zu einem Antrag“, resümierte Driftmann mit Blick auf interne Umfragen bei den Industrie- und Handelskammern.

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Schavan betonte: „Das Anerkennungsgesetz ist Ausdruck des Respekts vor der Qualifikation eines Menschen. Mit den neuen Verfahren eröffnen wir ausländischen Fachkräften neue berufliche Perspektiven in Deutschland – das nützt den Menschen und unserer Wirtschaft.“ Schavan und Driftmann zeigten sich einig: „Das Anerkennungsgesetz ist ein wichtiger Baustein des Konzepts zur Fachkräftesicherung.“

Eklatantes Missverhältnis
Die Opposition sieht das im Kern nicht anders. Nur mit dem vermeintlichen Erfolg kann sich Swen Schulz, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, nicht anfreunden: „Wie Pippi Langstrumpf baut Bundesministerin Schavan sich die Welt, wie es ihr gefällt. Doch die Realität nimmt sie nicht wahr.“ Mit 270 sei die Zahl der Anerkennungen in den ersten sechs Monaten „dramatisch niedrig“ ausgefallen. Da müsse Schavan einmal darüber nachdenken, woher dieses „eklatante Missverhältnis„ rührt.

Gemeint sind die eingangs erwähnten Ziele: angestrebt waren 50.000 positive Bescheide in den ersten beiden Jahren. Davon ist von Ministeriumsseite nichts mehr zu hören. Zu hören ist auch nichts mehr von den 300.000 Menschen, die von diesem Gesetz profitieren sollten. (bk) Leitartikel Politik

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  1. Franziska Voges sagt:

    Bemerkenswert ist, dass anscheinend weder in der Mitteilung der Ministerin noch in dem Artikel erwähnt wird, dass nicht nur die IHK für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen zuständig ist, sondern bunde- und landesweit weitere Kammern und Stellen Anerkennungsverfahren durchführen. Wie sieht es mit den Zahlen aus diesen Stellen aus?

  2. Franziska gibt da einen wichtigen Hinweis – die Zuständigkeit der IHK FOSA umfasst ja nur einen kleinen Teil der Berufe. Die Zielmarke 50.000 mit den 270 Bescheiden aus dem IHK-Bereich abzugleichen ist da irreführend.

    Zu beachten ist auch: erst am 1.12. tritt die Regelung in Kraft, dass die Bescheide innerhalb von drei Monaten beschieden werden müssen – bei IHK FOSA wurden aber immer schon über 1.200 Anträge gestellt. Und für mich überraschend ist, dass von den 270 Bescheiden in 171 Fällen eine volle Gleichwertigkeit festgestellt wurde. Ich hatte erwartet, dass die IHK viel kleinlicher Defizite auflistet. Wer genaue Zahlen will zur Statistik der IHK FOSA findet diese unter http://www.ihk-fosa.de/fileadmin/ihk-fosa/Newsletter/12-10_Okt/121019_Statistik_Ohne_IHK.pdf

    Für Hamburg gibt es erste Zahlen in der Antwort auf eine schriftliche kleine Anfragen. In dieser Antwort bilanzieren die für die Anerkennung bundesrechtlich reglementierter Berufe zuständigen Stellen die Zahl der Anträge und Bescheide: http://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=38162&page=0
    Beim Lesen der Antwort auf die Anfrage ist wichtig zu beachten, dass „positiver Bescheid“ einfach nur bedeutet, dass nicht abgelehnt wurde. In welchem Umfang für die Anerkennung Anpassungsqualifizierungen notwendig sein werden, ist dem nicht zu entnehmen.