Verwaltungsgericht Köln
Muslimischer Schüler muss am Schwimmunterricht teilnehmen
Ein 12-jahriger muslimischer Schüler muss am gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Köln wies einen Eilantrag, mit der eine Befreiung erreicht werden sollte, ab.
Donnerstag, 22.11.2012, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 26.11.2012, 8:32 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Mit einem Beschluss vom 20. November 2012 hat das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Eltern eines 12-jährigen muslimischen Jungen dessen Befreiung vom Schwimmunterricht in der Klasse 7 erreichen wollten. Das Gericht bestätigte damit einen zum Beginn des Schuljahres ergangenen Bescheid eines Bonner Gymnasiums.
Die Eltern hatten geltend gemacht, während des gemeinsamen (koedukativen) Schwimmunterrichts von Jungen und Mädchen sei ihr Sohn gezwungen, seine nur mit Badekleidung bekleideten Mitschülerinnen anzusehen. Dies sei mit den islamischen Glaubensgrundsätzen der Familie nicht vereinbar.
Schwimmunterricht zumutbar
Dem folgte das Gericht jedoch nicht: Die Eltern hätten schon nicht nachvollziehbar dargelegt, dass der Teilnahme ihres Sohnes am koedukativen Schwimmunterricht von der Familie als verbindlich erachtete religiöse Vorschriften entgegen stünden. So nehme er etwa am allgemeinen koedukativen Sportunterricht teil, bei dem er ebenfalls leicht bekleidete Schülerinnen und Schüler zu sehen bekomme, ohne insoweit einen Gewissenskonflikt geltend zu machen.
Jedenfalls sei angesichts der Bedeutung des staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags eine Teilnahme am Schwimmunterricht hier zumutbar. Der Schüler sei dadurch keinen größeren Konflikten ausgesetzt als im Alltag innerhalb und außerhalb der Schule, wo er ebenfalls Mädchen und Frauen begegne, die gelegentlich nur leicht bekleidet seien.
Beschwerde möglich
Im Übrigen sei die Schule verpflichtet, durch getrennte Umkleidemöglichkeiten, die konkrete Ausgestaltung des Schwimmunterrichts und die pädagogische Einflussnahme auf die Mitschülerinnen und Mitschüler Beeinträchtigungen der Glaubensfreiheit zu vermeiden.
Ob die Familie des Schülers diesen Beschluss akzeptieren wird, ist noch ungewiss. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (pm/sb) Aktuell Recht
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen
Es gibt auch alternative Möglichkeiten dieses „Schwimm-Problematik“ zu lösen.
1. Trennen von Mädchen und Jungen während des Schwimmens
2. Eltern, die unbedingt auf einer Trennung von Jungs und Mädchen beharren, die Schule es aber nicht organisieren kann, MÜSSEN eben ihrem Kind Privat-Schwimmunterricht geben lassen. Schwimmen sollte jeder können.
Diese Liste könnte man noch fortsetzen. Wer eine Lösung finden will, findet sie auch. Wer daraus eine „Debatte“ macht, hat nichts kapiert oder will einfach nichts kapieren.
Dazu faellt mir der Werbespot ein, in dem eine Mutter während ihres Einkaufs im Supermarkt ihrem Sohn die Augen mit dessen Muetze bedeckt hat, damit dieser nicht unnötig von der Werbung beeinflusst wird.
In oben geschildertem Fall muss der Junge tatsächlich tagtäglich in solch einem Zustand durch das Leben gehen, denn wie das Gericht korrekt festgestellt hat, wird der Junge hierzulande auch im Alltag mit ähnlichen Situationen konfrontiert.
Aber man muss ja nicht alles verstehen …
No Problem,
„1. Trennen von Mädchen und Jungen während des Schwimmens“
… ist sicher keine Lösung, denn es kann und darf nicht sein das eine Minderheit die Musik auflegt, nach der alle tanzen.
Persönlich finde ich ich das man dort, wo es organisatorisch nicht vertretbar ist Muslimbadeklassen einzurichten, die Kinder freistellen sollte. Denn schwimmen ist nur eine Teildisziplin des Sports, denn man wie in 2. schon erwähnt auch in der Freizeit nachholen kann, z.B. am Frauen- oder Muslimbadetag im Stadtbad.
Die hier propagierte Geschlchtertrennung ist brandgefährlich und führt nur zurück in die Vormoderne:
http://www.sueddeutsche.de/karriere/geschlechter-trennung-im-unterricht-gemischt-lernt-sichs-besser-1.1147753-2
@Bademeister
Schwimmkenntnisse können lebensrettend sein, was man von anderen
Sportarten kaum behaupten kann.
man muss es mal drastisch sagen, auch für einen dt-dt-Bio-Zeitgeist-Jungen war es verdammt „hart“ soviele Mädels in allen möglichen Körperposen zu anstarren ZU MÜSSEN (insoweit ist der noch nicht unter eine Kontrollmöglichkeit gestellte Trieb gemeint) und nicht wenige unter den Altersgenossen üben sich im Spielen mit Reizen. Dazu auch noch rechtlich gezwungen werden grenzt an psychische Folter an Wehrlosen.
Was hier von androgynen Richter und Spruchmaschinen abgesondert wird ist völlig lebensfremd, ‚Jung bleibt Jung‘ und deshalb landen solche Sprüche früher oder später auf den Müllhaufen der Geschichte. Freiheit!
Man will uns Türken hier einfach das Leben schwer machen, habe ich manchmal das Gefühl. Warum? Lasst uns doch endlich so, wie wir sind. Wenn wir nicht wollen, dass unsere Mädels schwimmen gehen, dann ist das unsere Entscheidung, nicht eure.
Die Eltern sollten die Kirche bzw. Moschee im Dorf lassen. Der arme Junge wird mit dieser Klage doch nur zum Gespött der ganzen Schule und kann einem leid tun. Er wird, wie Millionen anderer deutscher Jungs durch gemeinsames Schwimmen mit Mädchen bestimmt keinen Schaden nehmen, da bin ich mir sicher. Beim Köpper vom 3-Meter-Brett sollte allerdings die Badehose gut sitzen, sonst könnte es schon mal peinlich werden…
@mustafa: Man will uns Türken hier einfach das Leben schwer machen, habe ich manchmal das Gefühl. Warum? Lasst uns doch endlich so, wie wir sind. Wenn wir nicht wollen, dass unsere Mädels schwimmen gehen, dann ist das unsere Entscheidung, nicht eure.
____________
Wem die Gesetze des Landes, in dem er lebt, so piepschnurzegal sind wie Ihnen offenbar, der sollte sich fragen, ob er im richtigen Land lebt.
Wenn „ihr“ nicht wollt, dass „eure Mädels“ schwimmen gehen, dann sagt das nur etwas über „euch“ aus; und dabei dachte ich immer, die Deutschen seien es, die die Gesellschaft in „ihr“ und „wir“ aufteilen. So steht es jedenfalls immer wieder zu lesen…
@Helmut
Ich verstehe Sie ja, aber Sie müssen uns auch verstehen. Beim Anblick halbnackter Mädchen kommen schlechte Gedanken und wir versündigen uns vor Allah. Deshalb ist es nicht gut, wenn Mädchen und Jungen gemeinsam Schwimmen gehen. Wo ist das Problem, wenn man nicht Schwimmen geht? Man dafür anderen Sport machen, Fußball zum Beispiel. Warum muss es unbedingt nackt schwimmen sein?