Ehegattennachzug
Bundesregierung setzt Grundsatzurteil nicht um
Die Bundesregierung setzt das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ehegattennachzug allenfalls zögerlich und schleppend um. Das BAMF stellt die Rechslage auf seiner Homepage sogar falsch dar. Die Linkspartei spricht von einem Skandal.
Freitag, 14.12.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 20.12.2012, 0:06 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Dass sich die Bundesregierung mit den Regelungen zum Ehegattennachzug verfassungsrechtlich auf dünnem Eis bewegt, war Rechtsexperten schon immer klar. Im September 2012 kam die Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht: Die Verweigerung des Ehegattennachzugs zu Deutschen darf ab sofort nicht mehr mit der Begründung untersagt werden, dass der Lebensunterhalt der Betroffenen nicht aus eigenen Mitteln gedeckt sei.
Außerdem: Von Deutschen darf grundsätzlich nicht verlangt werden, dass sie ihre Ehe im Ausland führen oder auf ein eheliches Zusammenleben verzichten. Auch eine doppelte Staatsangehörigkeit ändert hieran nichts. Und: Beim Nachzug zu einem Deutschen muss das Visum zum Ehegattennachzug schon dann erteilt werden, wenn Bemühungen zum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich sind.
Heute, drei Monaten ach dem Machtwort des Bundesverwaltungsgerichts, beklagt die migrationspolitische Sprecherin der Linkspartei, Sevim Dağdelen, die Untätigkeit der Bundesregierung: „Es ist ein Skandal: Die Bundesregierung verweigert eine schnelle und umfassende Umsetzung des Grundsatzurteils. Bisherige Umsetzungshinweise sind ungenügend, und amtliche Informationen im Internet berücksichtigten die umfangreichen Auswirkungen des Urteils nicht“, so Dağdelen. Die Linkspolitikerin beruft sich auf eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage ihrer Fraktion zum Thema.
BAMF stellt Rechtslage falsch dar
„Die Regierung hatte bislang eine Härtefallklausel zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug strikt abgelehnt. Seit dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September ist eine solche Zumutbarkeitsprüfung beim Nachzug zu Deutschen aber zwingend erforderlich. Dass der Regierung dieses Urteil politisch nicht in den Kram passt, rechtfertigt die schleppende bis ungenügende Umsetzung nicht!“, so die Linkspolitikerin. Bis zum heutigen Tag stelle das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf seiner Homepage die geltende Rechtslage falsch dar, denn auf die umfangreichen Folgen des Urteils werde mit keinem Wort hingewiesen.
Tipp: Nachrichten, Hintergrundberichte und Meinungen zum Thema finden im MiGAZIN-Dossier Ehegattennachzug.
Ein Beispiel: Nach bisherigem Runderlass des Auswärtigen Amtes wird auf den Spracherwerb im Ausland beim Nachzug zu Deutschen verzichtet, wenn „nachweisliche Bemühungen des ausländischen Ehegatten zum Erwerb einfacher deutscher Sprachkenntnisse innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich waren“. In der Praxis bedeutet diese Formulierung, dass der Ehegatte in jedem Fall ein Jahr warten muss, ehe ein Visum ausgestellt wird.
Regelung ganz abschaffen
Im Urteil heißt es aber ausdrücklich, dass eine Ausnahme bereits dann vorliegt, wenn der Spracherwerb „von vornherein nicht zumutbar“ ist – etwa, weil im betreffenden Land keine Sprachkurse angeboten werden oder nur schwer zu erreichen sind oder wegen der persönlichen oder beruflichen Lebenssituation der Betroffenen. Hiernach entfiele die einjährige Wartefrist im Einzelfall.
Dağdelen: „Eheleute unter solchen Bedingungen ein Jahr lang zwangsweise voneinander zu trennen, bevor eine Einreise erlaubt wird, ist schlicht verfassungswidrig! Am besten, die Regierung schafft die diskriminierende Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug gleich ganz ab – nicht zuletzt, weil sie gegen EU-Recht verstößt. Die Regierung verweigert bezeichnenderweise hierzu nähere Auskünfte, um einem ‚möglichen Vertragsverletzungsverfahren‘ nicht vorzugreifen.“ (bk) Leitartikel Politik
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen
Bundesrepublik Deutschland, ein freiheitlich demokratischer und sozialer Rechtstaat: so bezeichnet er sich gerne selbst. Ein entwickelter Staat, welcher in der Moderne lebt. Ein Staat mit Grundrechten, welcher in der ganzen Welt über Menschenrechte spricht und andere Länder ermahnt…
…wenn da nur nicht diese Ausländer hier wären ;)
„Eheleute unter solchen Bedingungen ein Jahr lang zwangsweise voneinander zu trennen, bevor eine Einreise erlaubt wird, ist schlicht verfassungswidrig!“
Also soweit ich weiss zwingt Deutschland niemanden getrennt voneinander zuleben. Es ist meist nur so dass diejenigen die schon in Deutschland sind, die alternative zu ihrem Partner, als nicht-existent betrachten.
Wenn Eheleute getrennt voneinader leben müssen, dann nur aus dem Grund, weil einer von beiden kein Interesse hatte auf den anderen zu warten. Man könnte auch sagen:Deutschland war ihnen wichtiger, als ihr Ehepartner.
Murat…. von wegen 1 Jahr, ich bin schon 7 Jahre getrennt von Familie.
Ausserdem dauert es 14 Monate bis das Visum abgelehnt wird. 2 Stempel sind schon im Reisepass aber kein Visum.
Deutschland ist auf das Schaerfste familienfeindlich.
Wie ich lese:
… Erwerb einfacher deutscher Sprachkenntnisse innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich waren. In der Praxis bedeutet diese Formulierung, dass der Ehegatte in jedem Fall ein Jahr warten muss, ehe ein Visum ausgestellt wird. Aus diesem einen Jahr wurden 7 Jahre und nichts passierte.
Murat sagt:
16. Dezember 2012 um 10:20
„Wenn Eheleute getrennt voneinader leben müssen, dann nur aus dem Grund, weil einer von beiden kein Interesse hatte auf den anderen zu warten. Man könnte auch sagen:Deutschland war ihnen wichtiger, als ihr Ehepartner.“
Beim Urteil geht es um den Ehegattennachzug zu einem DEUTSCHEN Staatsbürger. Wo sonst soll denn ein dt. Staatsbürger auf seinen Ehegatten warten als in DE?
Du verstehst nicht Murat.
Wenn Eheleute getrennt voneinader leben müssen dann nur weil kein Visum erteilt wird. Ich warte seit 7 Jahren dass meine Frau Visum bekommt. Zu mir wurde gesagt an der Deutschen Botschaft dass meiner Frau NIE Visum bekommen werde weil sie eine Betruegerin ist und sie sehe dies an den Augen. Meine Frau hat aber keinen Eintrag im Strafregister. Die Botschaft begeht eine strafbare Handlung: § 187 StGB Verleumdung. Meine Frau hatte einen Tumor und bekam kein Visum zur Operation. Visum das 2. mal abgelehnt !!! Ich musste zu ihr fliegen weil es dort im Krankenhaus kein Essen gibt. Nachts kuemmert sich hier niemand um die Kranken und musste deshalb im Krankenhaus Wache halten.
Deutschland kuemmert sich um andere Laender wegen Menschenrechtsverletzung aber vergisst das eigene Volk. Meine Frau gehoert zu mir, dass wird aber auf das Schaerfste unterbunden, darum kein Visum.
Also meine Frau hat die A1 Sprachanforderung mit Bravour bestanden und zieht jetzt im Juni zu mir. Sie will sogar die höheren Sprachlevels nachholen. Ich finde diese Regelung sehr gut denn wenn man sich für ein Land interessiert sollte man auch die dortige Sprache lernen – alles andere wäre integrationsunwillig, von den Chancen am Arbeitsmarkt ganz zu schweigen.
Trotz allem hat es bei uns auch fast ein Jahr gedauert bis alles durchwar – das lag aber daran das wir in Malta geheiratet haben und Sie Russin und ich Deutscher bin also 3 Länder involviert ware (mit jeweiligen Apostillen, Beglaubigungen und Stempeln).
Wie gesagt finde ich das A1 eine perfekte Lösung und es sollte auf jeden Fall gefordert werden.
Frank, ich gebe Dir 100% Recht aber sollte Deutschland nicht erst dafür sorgen dass ‚überall‘ in Grossstädten Abendkurse angeboten werden für Berufstätige und sich auch darum kümmern dass es auch Kursteilnehmer gibt. Leider gibt es hier keine Kursteilnehmer und keine Abendkurse.
Warum wird nicht für die Sicherheit gesorgt damit man nicht Opfer einer Massenvergewaltigung wird bei einer 7-stündigen Anreise zum Deutschunterricht . Was ist mit den Frauen die bereits Opfer wurden von Gewalt und traumatisiert sind? Meine Frau muesste 7 Stunden mit Bus zum Deutschunterricht und dann http://www.bild.de/news/ausland/opfer/massenvergewaltigung-indien-polizeibericht-27925238.bild.html
Was ist mit den Frauen die in festem unkuendbaren Arbeitsverhältnis stehen, sollen sie ihre Arbeit kündigen um Deutsch zu lernen um dann in Deutschland arbeitslos zu sein? Wie bekommt meine Frau ein A1 Zertifikat wenn sie von 9 Uhr bis 17 Uhr arbeitet und keine Abendkurse angeboten werden.
Frank, welche perfekte Lösung schlagen Sie vor.
…ja ja, der Frank, ich ich ich…dann fehlt natürlich die Vorstellung, das es bei anderen völlig anders laufen könnte. Typisch deutsch. Ja, ich halta A1 für unumgänglich und wichtig aber in Deutschland weil man das erlernte gleich umsetzen kann. Das weiss ich und viele andere aus Erfahrung.
@Peter, echter Deutscher…den hätte ich juristisch schon nach 3 Monaten die Hammelbeine lang gezogen. Hab ich auch gemacht, nur mit einem denen bekannten Anwalt gedroht und schon sind sie zusammengeklappt.
@Murat…ich habe manchmal den Eindruck..viele deiner Landsleute sind schon soweit integriert das das sie „rechts wieder rauskommen. Was soll dieser Opportunismus? Sich Vorteile erhoffen wil man sich der vermeitlich „gesellschaftlichen Mitte“ angepasst hat, die eh keine Ahnung hat aber davon viel? Ich empfehle die NPD, viel Spaß.