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EU-Aufnahmerichtlinie

Künftige Inhaftierungswellen von Asylanten?

Im Europaparlament steht eine Entscheidung über den Entwurf der „Aufnahmerichtlinie“ aus. Darin sind sechs Haftgründe für Asylsuchende vorgesehenen. Die Flüchtlingsorganisation Pro-Asyl wie auch die Oppositionsparteien SPD, LINKE und GRÜNE warnen vor Masseninhaftierungen.

Von Gwendolyn Buttersack Donnerstag, 07.02.2013, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 10.02.2013, 21:36 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Die EU-Innenminister hatten sich am 26. April 2012 über den Entwurf der „Aufnahmerichtlinie“ beraten. Das Europaparlament hat das Gesetz jedoch noch nicht passiert. Die Flüchtlingsorganisation Pro-Asyl warnt im Kontext der Richtlinie vor möglichen Inhaftierungswellen Asylsuchender in der EU. Die Oppositionsparteien SPD, LINKE und GRÜNE schließen sich der Kritik an.

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Der Entwurf der „Aufnahmerichtlinie“ sieht sechs Haftgründe für Asylsuchende vor. So etwa die Inhaftierung von Flüchtlingen zur Feststellung der Identität, zur Beweissicherung der Fluchtgründe, zur Prüfung des Einreiserechts, bei verspäteter Antragsstellung, zur Wahrung der nationalen Sicherheit und Ordnung wie auch bei Gefahr des Untertauchens. Besonders heikel ist die Regelung, wonach auch Minderjährige in die Haft genommen werden können.

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Oppositionsparteien stützen Kritik
„Die Haftgründe sind sehr vage formuliert,“ stimmt die Europaabgeordnete Ska Keller (Grüne) der Kritik Pro-Asyls zu. „Nach Auslegung der vorgesehenen Haftgründe ist es möglich flächendeckend Asylsuchende zu inhaftieren“, äußerte Sie sich gegenüber dem MiGAZIN. Die Gefahr sei, dass die Behörden nach „Gutdünken“ Inhaftierungen veranlassen könnten. Zwar hatte die Bundesregierung versichert, von den Inhaftierungsmöglichkeiten kein Gebrauch zu machen. Die konkrete zukünftige behördliche Praxis sei aber nicht vorhersehbar.

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Auch Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag warnt: „Die vorgesehenen zahlreichen Haftgründe kommen einem Freibrief zur willkürlichen Inhaftierung Schutzsuchender gleich“. Rechtspopulistische Parteien quer durch den Kontinent könnten sich auf EU-Recht berufen, wenn sie für einen härteren Umgang mit Asylsuchenden trommeln. Trotz dessen die EU sich selbst als Raum der Sicherheit, der Freiheit und Rechts bezeichne, würden die, die vor Unsicherheit und Unrecht fliehen, leichtfertig ihrer Freiheit beraubt, als handele es sich um rechtlose Kriminelle.

Zwar wurde auch das grundlegende Prinzip, „dass niemand allein deshalb in Gewahrsam genommen werden darf, weil er um internationalen Schutz nachsucht“ in die Richtlinie aufgenommen, erklärt die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese dem MiGAZIN. Dennoch, die sechs Haftgründe für Asylsuchende seien derart umfassend, dass sie die Möglichkeit zur regelmäßigen Inhaftierung von Flüchtlingen bietet, ohne dass dafür ein strafrechtlicher Grund vorliege. „Wir sind der Meinung, dass Flüchtlinge nur in Gewahrsam genommen werden dürfen, wenn sie straffällig geworden sind.“ Insbesondere erschreckend sei die Möglichkeit der Inhaftierung Minderjähriger. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollten stattdessen in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht werden.

Bundesregierung weitestgehend neutral positioniert
Auf Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke (LINKE) der Linken nahm die Bundesregierung in einem Antwortschreiben Stellung zu ihrer Haltung gegenüber den in der „Aufnahmerichtlinie“ geregelten Inhaftierungsregelungen. Die Bundesregierung hatte sich im Rahmen der „Aufnahmerichtlinie“ für die Möglichkeit der Abschiebehaft ausgesprochen gemäß den Voraussetzungen der Rückführungsrichtlinie im Fall, dass der Antrag auf internationalen Schutz nachweislich nur gestellt wurde, um die Vollstreckung der Rückkehrentscheidung zu verzögern oder zu vereiteln. Ebenso hat die Bundesregierung die vorgesehene Möglichkeit einer Inhaftnahme während des Dublin II Verfahren zugestimmt.

Diese Dublin II Haftreglung sieht vor, dass nach Bekanntgabe der Abschiebungsanordnung bis zur Überstellung in das zuständige Land eine Haft erfolgen darf, sofern sich weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam anwenden lassen und erhebliche Fluchtgefahr besteht. Deutschland hat sich gegen den Haftgrund der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgesprochen. Zu den weiteren Haftgründen hat sich Deutschland neutral positioniert. Eine Gefahr von „Masseninhaftierungen“ als Folge von der „Aufnahmerichtlinie“ sieht die Bundesregierung nicht.

Opposition: Trotz „untragbarem“ Gesamtpaket kleine Verbesserungen
„Die Aufnahmerichtlinie ist insgesamt untragbar,“ wirft Ska Keller (Grüne) den Entscheidungsträgern vor. Sie eint mit der Opposition die Ansicht, dass die „Aufnahmerichtlinie“ insbesondere wegen der Inhaftierungsregelungen kein Fortschritt sei. Kerstin Griese (SPD) begrüßt allerdings, dass die Aufnahme-Richtlinie nun auch subsidiär Schutzsuchende einbezieht. Außerdem sei es ein Fortschritt, dass Flüchtlingen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert wird. „Neun Monate nach Beantragung des internationalen Schutzes muss nach der Richtlinie eine Arbeitserlaubnis erteilt werden.“

Zwar habe der Vorschlag der Europäischen Kommission einen Zugang nach spätestens sechs Monaten vorgesehen, dennoch stelle die Frist von neun Monaten einen Fortschritt zur geltenden Regelung dar, die zwölf Monate vorsieht. Darin sieht auch Ska Keller (GRÜNE), eine Verbesserung. In diesem Zusammenhang setzt Sie sich aber auch für die Abschaffung der Vorrangprüfung ein. Danach wird EU-Migranten auf dem Arbeitsmarkt gegenüber Menschen aus Drittstaaten Vorrang gewährt. Aktuell Politik

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