Schock-Minister
Lügenminister Friedrich ohne Reue
Die Vorgänge um die - zunächst bestrittene - Vorab-Übersendung der Studie „Lebenswelten junger Muslime“ an die BILD-Zeitung im Februar 2012 werfen ein bezeichnendes Licht auf Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Eine Glosse von Sevim Dağdelen.
Dienstag, 19.02.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 24.02.2013, 20:36 Uhr Lesedauer: 7 Minuten |
Fast genau ein Jahr ist es her, dass die BILD-Zeitung in hetzerischer Manier („Schock-Studie“, „Junge Muslime verweigern Integration“) exklusiv über die Studie „Lebenswelten junger Muslime in Deutschland“ berichten konnte, nachdem ihr diese vom Bundesinnenministerium noch vor der offiziellen Veröffentlichung zugespielt worden war. Letzteres hatten der Bundesinnenminister Friedrich und sein Staatssekretär Bergner dem Parlament gegenüber zunächst bestritten und empört von sich gewiesen. Auf Anfrage der LINKEN kam die Wahrheit kurz darauf jedoch ans Licht. Der Innenminister zeigte sich reumütig und entschuldige sich im Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Dort kündigte er auch eine öffentliche Entschuldigung an.
Auf eine solche offene und ehrliche Geste des Bedauerns warten insbesondere die getäuschten Abgeordneten, aber auch die empörten Autoren der Studie und Journalisten, denen die Studie im Gegensatz zur BILD-Zeitung vorenthalten worden war, bis heute vergeblich. Die offizielle Begründung hierfür ist ein Armutszeugnis für den Minister: Angeblich sei die Öffentlichkeit „durch die Berichterstattung in der Presse und den Medien“ über seine Entschuldigung im nicht-öffentlich tagenden Innenausschuss „unterrichtet“ worden, erklärte das Ministerium auf Nachfrage.
Das ist eine schon im Ansatz dürftige Erklärung, denn die öffentliche Entschuldigung eines verantwortlichen Politikers lässt sich ja nicht durch eine hiervon unabhängige Medienberichterstattung ersetzen. Doch offenkundig taten dem Minister weniger die Vorgänge an sich leid, sondern vielmehr nur, dass sie publik geworden waren. Aber hinzu kommt, dass die Erklärung auch noch falsch war, denn „in der Presse“ war über seine nicht-öffentliche Entschuldigung zu jenem Zeitpunkt rein gar nichts zu lesen! Alleine das Internet-Fachportal MiGAZIN hatte aufgrund kolportierter Teilnehmerangaben über die Entschuldigung im Innenausschuss berichtet. Die „Öffentlichkeit“ dürfte hiervon kaum Notiz genommen haben.
Ich habe die Bundesregierung mehrfach auf diesen Umstand hingewiesen und um Erläuterung gebeten, doch schnippisch wurde erklärt, es sei „nicht Aufgabe der Bundesregierung, die öffentlich zugängliche Medienberichterstattung zusammenzufassen“. Es bedurfte einer Beschwerde, bevor das Ministerium kleinlaut einräumte, dass tatsächlich nur MiGAZIN.de berichtet hatte – dies sei angesichts der „großen Bedeutung“ des Internets aber auch „ausreichend“, befand Innen-Staatssekretär Dr. Ole Schröder, bevor er sich endgültig lächerlich machte: „Dass das Internet-Portal die Entschuldigung aufgegriffen hat, ist erfreulich und damit Beweis dafür, dass die Öffentlichkeit unterrichtet wurde“.
Es gereicht MiGAZIN zur Ehre, dass seine auf anonymen Quellen basierende Berichterstattung eine öffentliche Erklärung des Ministers zu ersetzen vermag. Auch dass das Ministerium der Auffassung ist, dass durch einen online-Bericht auf MiGAZIN.de die deutsche Öffentlichkeit ausreichend informiert ist, gönne ich dem immer fachkundigen Internet-Portal. Aber eigentlich gibt es für solche „Unterrichtungen“ eine Pressestelle im Ministerium – auch wenn die im Zweifelsfall lieber exklusiv die BILD-Redaktion als die Öffentlichkeit mit Informationen ausstattet. Trotzig fügte der Staatssekretär in seinem Schreiben noch hinzu: „Klarstellend sei dabei darauf hingewiesen, dass nach allgemeinem Sprachgebrauch eine ‚Berichterstattung in der Presse und den Medien‘ bereits bei einem einzelnen Bericht über ein Thema vorliegt“. Fremd-Schämen ist angesagt angesichts solch peinlicher Versuche, sich im Nachhinein auch noch als Rechthaber aus dem selbstgestrickten Lügenzwirn herauszuwurschteln.
Der skurrile Versuch einer Erklärung für die ausgebliebene öffentliche Entschuldigung musste scheitern, denn die schlichte Wahrheit wäre zu profan gewesen: Der Bundesinnenminister war vermutlich nur heilfroh, dass er sich nach der Entschuldigung im Innenausschuss nicht auch noch öffentlich rechtfertigen und Buße tun musste. Nachdem eine von der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zu dem Vorgang beantrage Aktuelle Stunde von der Tagesordnung gerutscht war, setzte das Ministerium dann doch lieber wieder auf die übliche Taktik des Verschweigens, Rausredens und Herunterspielens.
Dabei ist Vieles noch immer klärungsbedürftig: So könnte wohl nur der genaue Wortlaut der E-Mail, mit der die Studie der BILD-Redaktion übersandt worden war, den Verdacht der gezielten Indiskretion und Bevorteilung der BILD be- oder auch widerlegt werden. Doch ausgerechnet diese E-Mail ist angeblich direkt nach Versand irreversibel gelöscht worden. Auf mehrere Nachfragen und die bereits erwähnte Beschwerde hin behauptete Staatssekretär Schröder, dass den Referenten des Pressereferats bis Ende 2012 „ein nur auf 9 MB beschränktes Postfach zur Verfügung“ gestanden habe und deshalb „immer wieder das Postfach leer ‚geräumt‘ werden“ musste.
Doch auch diese peinliche Erklärung aus dem Ministerium entsprach Mal wieder nicht der Wahrheit, wie der Staatssekretär nur wenige Tage später einräumen musste. Da hatte sich die Netzgemeinde schon nach Kräften über die offenkundige Ahnungslosigkeit des auch für IT-Technik und Netzpolitik zuständigen Ministeriums lustig gemacht. Entweder kennen der Staatssekretär und seine Mitarbeiter tatsächlich nicht den Unterschied zwischen der maximalen Größe eines E-Mail-Postfachs und der zulässigen Größe ausgehender E-Mail-Anhänge. Das wäre peinlich. Oder aber, man wollte erneut kritische Abgeordnete an der Nase herumführen. Das wäre eine Unverschämtheit. Das Problem ist nur, dass man beim Bundesinnenministerium gezielte Lüge und tatsächliche oder gespielte Ahnungslosigkeit nicht mehr auseinander halten kann. Das gilt auch für den grandiosen Schlusssatz im Schreiben des Staatssekretärs: Denn obwohl sich die ursprüngliche Begründung für die Löschung als unhaltbar erwiesen hatte, soll die gegebene Erklärung in der Sache unverändert gelten: Schließlich sei angesichts hohen Mailaufkommens „auch die Grenze von erheblich mehr als 9 MB bei Nicht-Löschungen jeweils sehr schnell erreich“. Doch wer einmal lügt…“
All dies könnte man noch vielleicht noch als unfreiwillig komische Verhaltensweisen eines ertappten Ministeriums abtun, und kritische Abgeordnete sind es leider gewohnt, auf unbequeme Fragen meist keine oder jedenfalls keine befriedigende oder ernst zu nehmende Antwort zu erhalten. Der Umgang mit dem verfassungsrechtlich abgesicherten Fragerecht der Abgeordneten und der parlamentarischen Kontrolle insgesamt ist dennoch skandalös und inakzeptabel. Ich möchte noch einmal daran erinnern: Es geht immerhin um nicht weniger, als dass gewählte Abgeordnete im Plenum und im Fachausschuss des Deutschen Bundestages vom Bundesinnenminister sowie seinem Staatssekretär über die Vorgänge der exklusiven Vorabübermittlung der Studie an die BILD-Zeitung belogen wurden. Und es geht um nicht weniger als um den schwer wiegenden Verdacht, dass die Studie der BILD-Zeitung gezielt zugespielt wurde, um eine entsprechend reißerische und rechtspopulistische Wirkung zu erzielen (obwohl sie hierzu in keiner Weise geeignet war).
Die Bundesregierung weigert sich aber bis zum heutigen Tage, trotz mehrerer Nachfragen und Beschwerden, offen zu legen, was genau passiert ist, wie es zu der Brüskierung des Parlaments kommen konnte und wer hierfür verantwortlich ist. DIE LINKE hat das Ministerium unter anderem mit einem Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom Oktober 2012 konfrontiert, in dem ausgeführt wird, dass eine Regierung bei der Beantwortung parlamentarischer Fragen „bei gegebenem Anlass“ dazu verpflichtet ist, „Nachforschungen anzustellen und den Sachverhalt in zumutbarer Weise aufzuklären“. „Ohne eine solche Aufklärung“ kann sich eine Regierung „nicht auf Nichtwissen berufen“, heißt es dort weiter. Es verwundert nicht, dass sich der Staatssekretär mit diesem Urteil gar nicht erst auseinandergesetzt hat.
Denn offenkundig war vor Beantwortung entsprechender parlamentarischen Fragen versäumt worden, intern aufzuklären, ob die Studie der BILD-Zeitung vorab übersandt worden war oder nicht – und die Regierung ist sich zu fein dafür einzugestehen, dass dies ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich gesicherten Kontrollrechte des Parlaments war. Eine andere Interpretation der Vorgänge wäre allerdings noch unangenehmer für die Bundesregierung. Denn falls eine interne Aufklärung der Vorgänge unterblieben ist, weil man bereits wusste, dass die Studie der BILD übersandt worden war – dies aber nicht einräumen wollte –, dann wäre dies eine bewusste Täuschung des Parlaments gewesen.
Solange die Bundesregierung auch im Nachhinein mit fadenscheinigen Begründungen eine nachvollziehbare Aufklärung der Vorgänge verweigert, muss sie damit leben, dass ihr genau dies zugetraut wird. Und der politisch verantwortliche Minister muss damit leben, dass er der Einfachheit halber Lügenminister genannt wird, der nicht einmal das Format hat, zu seiner Ankündigung einer öffentlichen Entschuldigung zu stehen. Ich bin gespannt auf die nächste Lüge oder das nächste gebrochene Versprechen des Ministers. Leitartikel Meinung
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