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Obhutnahme

Migrantenkinder häufiger betroffen

Im Jahr 2008 haben die Jugendämter in Deutschland 32 300 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das sind rund 4 100 (+ 14,4%) mehr als 2007. Gegenüber dem Jahr 2005 beträgt die Steigerung sogar 26%. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP (16/13715) hervor. Aus der Statistik ist weiter zu entnehmen, dass insbesondere die ausländischen Kinder von den sogenannten vorläufigen Schutzmaßnahmen betroffen sind.

Dienstag, 11.08.2009, 6:52 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 31.10.2011, 19:48 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Der Anteil der in Obhut genommenen Nichtdeutschen liege nach Informationen der Bundesregierung im Bundesdurchschnitt bei etwa 18 Prozent. Diese Verteilung bestätigt sich für Länder wie Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder auch Schleswig-Holstein. Aufgrund der Bevölkerungsstruktur ist der Anteil der Nichtdeutschen in den ostdeutschen Bundesländern sehr viel niedriger. Deren Anteil liegt bei 3 Prozent bis 5 Prozent bzw. für Sachsen bei 9 Prozent. Dagegen sind ausländische Kinder in Bayern mit 23 Prozent, in Baden-Württemberg mit 24 Prozent sowie in Hessen mit 31 Prozent deutlich öfter in Obhut genommen als in den meisten anderen Flächenländern. Höhere Werte werden für die Stadtstaaten Berlin (32 Prozent) und Hamburg (44 Prozent) ausgewiesen.

Migrationshintergrund bleibt unberücksichtigt
Im Vergleich zu dem Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung (8,2 Prozent) ist die Zahl der Inobhutnamen von ausländischen Kindern und Jugendlichen damit wesentlich höher. Hinzu kommt, dass der mögliche Migrationshintergrund eines Kindes oder eins Jugendlichen in der Statistik unberücksichtigt bleibt, wenn das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Das Statistische Bundesamt bestätigte dies dem MiGAZIN auf Anfrage. Der Migrationshintergrund eines Kindes werde bei den vorläufigen Schutzmaßnahmen nicht erhoben. Dieser sei durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen.

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Dabei muss berücksichtigt werden, dass durch die im Jahre 2000 eingeführte Optionsregelung die meisten Kinder ausländischer Eltern sowohl die deutsche Staatsangehörigkeit als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Die Mehrstaatigkeit entfällt erst mit der Vollendung des 23. Lebensjahres. Insoweit dürfte der Anteil der nichtdeutschen Kinder weitaus höher liegen als in der amtlichen Statistik wiedergegeben.

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Zu den Personen mit Migrationshintergrund gehört die ausländische Bevölkerung – unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland geboren wurde – sowie alle Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Daneben zählen zu den Personen mit Migrationshintergrund auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten Ausländer sowie eine Reihe von in Deutschland Geborenen mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus dem Migrationsstatus der Eltern ableitet. Zu den letzteren gehören die deutschen Kinder (Nachkommen der ersten Generation) von Spätaussiedlern und Eingebürgerten und zwar auch dann, wenn nur ein Elternteil diese Bedingungen erfüllt, während der andere keinen Migrationshintergrund aufweist. Es gehören zu dieser Gruppe aber gerade auch die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen, d.h. mit einer deutschen und einer ausländischen Staatsangehörigkeit in Deutschland geboren wurden.

Eine gesicherte Analyse der Inobhutnahmen von Migrantenkindern ist kaum möglich. Wie viele Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund im Jahre 2008 und davor in Obhut genommen wurden, bleibt daher unklar.

Steigende Sensibilität der öffentlichen Wahrnehmung
Als Grund für die allgemeine Zunahme der Inobhutnahmen nannte die Bundesregierung unter anderem die steigende Sensibilität der „öffentlichen Wahrnehmung“. Die gesellschaftliche und nicht zuletzt auch staatliche Aufgabe, Kinder vor Vernachlässigungen und Misshandlungen zu schützen, habe in den letzten Jahren im öffentlichen Bewusstsein zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Dies liege zum einen an der ausführlichen medialen Berichterstattung über Einzelschicksale von zu Tode gekommenen Kleinkindern, zum anderen aber auch an der Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Gleichzeitig sei auch die Möglichkeit nicht auszuschließen, dass die Schwelle zur Einschätzung einer dringenden Gefahr gesunken ist. Dies deute aber keineswegs auf Überreaktionen der Fachkräfte hin, ist sich die Bundesregierung sicher. Gesellschaft

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  1. Anne sagt:

    Nachdem sich einige Elternteile, die mit deutschen Ehepartnern verheiratet waren, bereits beim EuGH beschweren, weil man ihnen den Zugang zu den Kindern und den Gebrauch der Muttersprache verwehrt, habe ich das Gefühl, hier die Spitze eines Eisbergs zu sehen.

    Interessant fände ich auch die Gründe, aus denen Kinder gerade aus Familien mit nicht deutschen Hintergrund herausgenommen werden – die bekannten, wirklich üblen Fälle von Vernachlässigung fallen mir immer durch überwiegend deutsche Namen von Kindern und Eltern auf.

    • Markus Hill sagt:

      Wie ist Vernachlässigung definiert? Betrifft das auch die Schüler auf den Problemschulen (Eltern nicht beim Elternabend, Desinteresse für Schulkarriere etc)?

  2. D. E. sagt:

    wohl bemerkt, das bei deutschen jugendämtern immer noch gesetze aus der nazi-zeit praktiziert werden.

    • Markus Hill sagt:

      Es wäre sehr merkwürdig (trotz Nazi-Dikatatur), wenn in Deutschland eine Lücke von 1933 – 1945 in der Gesetzgebung entstanden wäre. Sie könnten genauso sagen, dass heute noch Leute aus der Nazi-Zeit leben.
      Wichtig sind die Inhalte: Worauf wollen Sie hinaus? Was ist der Punkt bei Ihrer Aussage?

  3. Olivier Karrer sagt:

    Aus unserer Statistik können wir sagen, dass 90% aller Fälle von Eltern die sich an den CEED wenden, die geklauten Kinder einen ausländischen Bezug haben;
    Entweder einen nicht-deutschen Elternteil oder Eltern mit deutschem Pass, deren Eltern selbst nicht in Deutschland geboren sind. Oder deutsche Eltern die mit ihren Kindern ins Ausland gehen wollen waren.

    Viele der Kinder, die als „deutsche“ Kinder in der offiziellen Kinderklau-Statistik erfasst werden, sind Kinder deren ausländischen Vater in ihren deutschen Geburtsurkunde nicht erscheinen, weil diese mit der deutschen Mutter nicht verheiratet waren. […]