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Österreich

Reform des Staatsbürgerschaftsrechts

Österreich reformiert sein Staatsbürgerschaftsrecht. Gut Integrierte können künftig schon nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft bekommen. Voraussetzung ist, dass der Ausländer sich selbst versorgen kann und über gute Sprachkenntnisse verfügt.

Dienstag, 05.03.2013, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 07.03.2013, 0:28 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Österreich reformiert sein Staatsbürgerschaftsrecht. Die Vergabe der Staatsbürgerschaften richtet sich nicht mehr nach der bloßen Zeitdauer, sondern nach dem Fortschritt der Integration. Dies soll in Zukunft in einem dreiteiligen Stufen-System geschehen: Wer sehr gut integriert ist, bekommt die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren, wer ausreichend integriert ist, nach zehn Jahren und wer diese Standards nicht erfüllt, soll die Staatsbürgerschaft gar nicht bekommen.

Eine gute Integration bemisst sich vor allem nach dem Geldbeutel und den Sprachkenntnissen. Wer sechs Jahre regelmäßig einer Arbeit nachgeht, Steuern und Abgaben zahlt, keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen hat und über Deutschkenntnis auf Maturaniveau (B2) verfügt, soll nach sechs Jahren eingebürgert werden. Bei geringeren Deutschkenntnissen (Mittelschulniveau, B1) ist ein dreijähriges, ehrenamtliches Engagement bei einer gemeinnützigen Organisation (Feuerwehr, Rotes Kreuz, Samariter etc.) oder beruflich im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich oder ehrenamtlich in einem nicht gesetzlichen Interessenverband (Elternvertretung, Betriebsrat) vorzuweisen.

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Bisheriges Modell bleibt
Nach zehn Jahren erhält die Staatsbürgerschaft, wer die Kriterien Unbescholtenheit, Selbsterhaltungsfähigkeit, Sprachkenntnis auf Mittelschulniveau (B1) erfüllt und wer den Staatsbürgerschaftstest erfolgreich bestanden hat.

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Daneben soll für besonders gut integrierte Personen alle bisherigen Verleihungsmöglichkeiten der Staatsbürgerschaft unverändert aufrecht bleiben, insbesondere: „normale“ Einbürgerung nach 10 Jahren rechtmäßigen ununterbrochenen Aufenthalt, davon 5 Jahre niedergelassen; Ehegatten von Österreichern, EWR-Bürgern, Asylberechtigte nach sechs Jahren rechtmäßigen ununterbrochenen Aufenthalt; nach 15 Jahren rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalt sowie nach 30 Jahren Hauptwohnsitz in Österreich.

Weniger Geschichte, mehr Zusammenleben
Parallel zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts erarbeitet Österreich eine „Rot-weiß-Rot-Fibel“, in der erstmals die Werte Österreichs definiert werden. Zudem wird der Staatsbürgerschaftstest überarbeitet. Dabei soll der Fokus weniger auf historisches Faktenwissen, sondern auf Werte und Fragen des Zusammenlebens gelegt werden.

Das neue Staatsbürgerschaftsrecht soll am 19. März 2013 im Ministerrat beschlossen werden. (ok) Aktuell Ausland

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