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Rheinland Pfalz

CDU fordert Kopftuchverbot an Schulen

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Axel Wilke, kritisiert das Fehlen einer gesetzlichen Regelung zum Kopftuchverbot an Schulen in Rheinland-Pfalz. Wie u.a. das Beispiel des Eleonoren-Gymnasiums in Worms aktuell zeige, lasse es die Landesregierung zu, dass muslimische Lehrerinnen im Unterricht ein Kopftuch tragen.

Montag, 09.02.2009, 9:29 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.08.2010, 6:00 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Damit werde ein Symbol in den Schulen etabliert, dessen Sinngehalt weit über religiöse Inhalte hinausgehe. Das Kopftuch transportiere ein Menschenbild, das im Widerspruch zu freiheitlichem Denken stehe. Die CDU vertrete nach wie vor die Auffassung, dass der Verzicht auf das Kopftuch zwingende Voraussetzung für die Zuerkennung des Beamtenstatus sein müsse. Wer Schulkinder im Sinne unserer Verfassung ausbilden solle, dürfe in der Schule kein Kopftuch tragen. Es dürfe dort nicht einmal den Anschein einer Haltung geben, die die Gleichberechtigung von Frauen anzweifele, so Wilke.

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„Das Bundesverfassungsgericht hat als Voraussetzung für das Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, eine gesetzliche Grundlage im jeweiligen Landesrecht gefordert. Diese gesetzliche Grundlage fehlt in Rheinland-Pfalz, weil die SPD-geführte Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion abgelehnt hat und selbst nicht tätig geworden ist. Sie hat seinerzeit argumentiert, es gebe auf Landesebene Mechanismen, die das Tragen des Kopftuchs im Unterricht verhindern. Nun zeigt sich, dass das eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit war. Denn offensichtlich hat die Landesregierung gar kein Interesse daran, unsere Kinder vor einer Symbolik zu schützen, die für Intoleranz und Unfreiheit steht. Anderenfalls würde sie diese angeblich vorhandenen Mechanismen einsetzen. In der Realität allerdings lässt sie die Dinge laufen und die Schulen mit den daraus entstehenden Problemen alleine. Das ist unverantwortlich. Ich fordere die Landesregierung auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und das Tragen von Kopftüchern durch Lehrerinnen an den Schule in Rheinland-Pfalz zu unterbinden.“

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Die rheinland-pfälzische Landesregierung, so Wilke, solle sich ein Beispiel an Baden-Württemberg und Hessen nehmen. Die dortigen CDU-geführten Landesregierungen hätten eine entsprechende gesetzliche Grundlage für ein Kopftuchverbot im Schulgesetz geschaffen. Beide obersten Verwaltungsgerichte dieser Länder hätten diese Regelungen zwischenzeitlich bestätigt.

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Hintergrund: Nach einem Artikel in der „Allgemeinen Zeitung“ vom 04.02.2009 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) dem Eleonoren-Gymnasium in Worms zum Beginn des Schulhalbjahrs eine muslimische Lehrerin zugewiesen, die im Unterricht ein Kopftuch trägt. Die Lehrerin habe die Stelle nicht angetreten, weil sie von der Schule abgelehnt worden sei. Die ADD halte das Einstellungsangebot gegenüber der Pädagogin aufrecht. Zudem sei an der Staudinger-Schule in Worms eine muslimische Lehrerin tätig, die nicht nur ein Kopftuch, sondern Kleidung trage, die ihren Körper vollständig verhülle. Politik

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