Daniela Kolbes Zwischenruf
Die Gerechtigkeitslücke schließen heißt, die doppelte Staatsbürgerschaft zu öffnen
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist ein hochsymbolisches und daher politisch hart umkämpftes Terrain. Es wird um nichts weniger als um die Bedingungen für die Zugehörigkeit zur deutschen Nation gerungen. Der Mythos der homogenen deutschen Nation steht noch immer im Märchenbuch der Konservativen. Um ihn aufrecht zu erhalten argumentieren sie irrational und realitätsverweigernd. Daniela Kolbe berichtet unter den Eindrücken der Sachverständigen-Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages.
Von Daniela Kolbe Freitag, 15.03.2013, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 20.03.2013, 13:22 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
1999 wollte Rot-Grün die doppelte Staatsbürgerschaft einführen und scheiterte an der schwarz-gelben Mehrheit im Bundesrat. Das Optionsmodell, eine liberale Kröte, wurde damals geschluckt. Sobald man könnte, würde man es einfach abschaffen. Heute, im Jahr 2013, werden erstmals junge Menschen in nennenswertem Umfang (3.410) optionspflichtig. Das sind die Jugendlichen, deren Eltern damals, im Jahr 2000, die Möglichkeit zu optieren, für ihre schon geborenen Kinder beantragten. Die Mehrheit der jetzt betroffenen hat daher einen türkisch-deutschen Hintergrund. Ab dem Jahr 2018 werden jährlich mehr als 40.000 junge Menschen die rechtliche Wirkung des Optionsmodells spüren. Bis heute wurden nahezu eine halbe Millionen „Optionskinder“ in Deutschland geboren.
Gerechtigkeitslücke schließen – die konservative Angst vor deutsch-türkischen Doppelstaatlern
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist ein undurchsichtiges Gestrüpp. Es schafft Ungleichheit und Ungerechtigkeit. Es unterscheidet nach Herkunftsländern bei der Hinnahme von Mehrstaatigkeit und es schafft Ermessensspielräume für die Verwaltung, die zu Ungleichbehandlungen je nach Bundesland führen. Diese Systemwidersprüche sind nicht verfassungswidrig, aber sie schaffen eine Gerechtigkeitslücke. Bei nahezu 60 % der Einbürgerungen in Deutschland wird die 2. Staatsbürgerschaft beibehalten. Bei den verbleibenden 40 % wird sie aber konsequent verweigert.
„Bei der Anhörung … konnte ich mich nicht des Eindrucks erwehren, dass es beim Optionsmodell um die Verhinderung deutsch-türkischer Doppelstaatler geht.“
Die Realität von 4,5 Millionen Doppelstaatlern spricht ihre eigene Sprache. Nicht aber für die Konservativen. Bei der Anhörung am Mittwoch im Innenausschuss, konnte ich mich nicht des Eindrucks erwehren, dass es beim Optionsmodell um die Verhinderung deutsch-türkischer Doppelstaatler geht. Entweder-Oder lautet die konservative Devise. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind dagegen der Auffassung, dass die doppelte Staatsbürgerschaft die Mehrfachzugehörigkeiten einer Generation von Bindestrich-Deutschen widerspiegelt. Sie gehört zu ihrer sozialen Identität. Die doppelte Staatsangehörigkeit sehe ich als einen wichtigen Baustein in einer lebendigen Anerkennungskultur. Schließlich ringen wir – und darum geht es im Kern bei der doppelten Staatsbürgerschaft – um unser Selbstverständnis als Einwanderungsgesellschaft .
Zu spät gekümmert – Staatsbürgerschaft futsch
Diese politische Ebene ist das eine. Aber wie sieht das Optionsverfahren in der Praxis aus? Eine Botschaft der Verwaltung lautet: es gibt zu viele Umsetzungsprobleme. Und: Die jungen Menschen verpassen die Fristen, weil sie die Regelung an sich nicht verstehen. Dies führt im schlimmsten Fall dazu, dass automatisch – qua Gesetz – die deutsche Staatsbürgerschaft verloren geht. Dies betrifft alleine im Regierungspräsidium Darmstadt, so berichtete der Sachverständige Martin Jungnickel, bislang 11 junge Menschen. Für dieses Jahr erwarten wir eintausend Fälle von unfreiwilligen Verlusten der deutschen Staatsbürgerschaft. Wer also zu spät den Beibehaltungs- oder Entlassungsantrag aus der zweiten Staatsbürgerschaft stellt, dem sagt die Regierung-Merkel: zu spät gekümmert Staatsbürgerschaft futsch! Aktuell Meinung
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