Bundesärztekammer warnt
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus im Krankheitsfall ohne Absicherung
Die Bundesärztekammer fordert eine bessere medizinische Versorgung von Menschen ohne Versicherungsschutz. Gerade Menschen ohne Aufenthaltsstatus könnten aus Angst vor Abschiebung sehr spät oder gar nicht zum Arzt gehen.
Montag, 06.05.2013, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 14.04.2014, 9:55 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer fordert eine bessere medizinische Versorgung von Menschen ohne Versicherungsschutz. Gerade, wenn es sich bei diesen Patienten oft um Menschen mit Migrationshintergrund handle, die aus Angst vor Abschiebung sehr spät oder gar nicht zum Arzt gingen, müssten bürokratische Hürden, die kranken Personen den Zugang zu den ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Behandlungen erschweren oder unmöglich machen, beseitigt werden, so die ZEKO in einer am 02.05.2013 vorgelegten Stellungnahme zum Thema: „Versorgung von nicht regulär krankenversicherten Patienten mit Migrationshintergrund“ in Berlin.
Nicht selten nämlich entwickelten sich die Krankheiten zu chronischen Leiden oder die Patienten würden gar zu medizinischen Notfällen. Die Betroffenen, oft Asylsuchende mit oder ohne gesicherten Aufenthaltsstatus oder Angehörige eines EU-Mitgliedstaates ohne ausreichenden Versicherungsschutz aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung, würden sich an Ärzte wenden, um medizinische Hilfe zu erhalten.
Zwar würden die Ärzte sie behandeln, doch würden andererseits aus Versicherungsgründen medizinisch gebotene Therapien und Vorsorgeuntersuchungen unterblleiben bzw. könne die Schweigepflicht nicht eingehalten werden. Besonders bedenklich sei dies, weil damit auch Kindern und Jugendlichen medizinische Versorgung vorenthalten werde und diese nicht die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Therapien erhielten, so der Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Dr. Urban Wiesing.
Vielschichtige Versorgungsprobleme
Zwar sichert das Asylbewerberleistungsgesetz eine erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung zu, doch würden selten Ärzte darüber entscheiden, wann und ob ein Arzt gerufen und ein Krankenschein ausgestellt werden müsse. Dass diese Einzelfallprüfung durch medizinisch nicht fachkundige Personen vorgenommen, sei insofern nicht hinnehmbar, als dass hierdurch erhebliche Versorgungsprobleme entstünden.
Insgesamt, so der ZEKO-Vorsitzende, müsse die individuelle Entscheidung über die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung beim Arzt verbleiben. „Die ärztliche Schweigepflicht ist ein hohes Gut und darf nicht durch das Verfahren der Zuteilung von Leistungen untergraben werden. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient muss explizit und verlässlich geschützt werden.“
Der verlängerte Geheimnisschutz könne in Notfällen zwar die ärztliche Schweigepflicht schützen, doch sei dieser Umstand vielen Behörden schlicht und ergreifend unbekannt. Insofern müssten Patienten trotz des verlängerten Geheimnisschutzes damit rechnen, nachträglich gemeldet und gegebenenfalls ausgewiesen zu werden. Schließlich sei das den Krankenschein ausstellende Sozialamt sogar dazu verpflichtet, unverzüglich die Ausländerbehörde beziehungsweise die Polizei zu informieren.
Dies alles führt dazu, dass es für viele Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere und deren Kinder faktisch keine reguläre Behandlungsmöglichkeit gäbe. „Dies widerspricht grundlegend dem Ärztlichen Ethos, wie es im Genfer Gelöbnis des Weltärztebundes dargelegt wird“ kommentiert die Privatdozentin Dr. med. Tanja Krones, gemeinsam mit Frau Prof. Dr. Claudia Wiesemann eine der federführenden Verfasserinnen der ZEKO-Stellungnahme. (mb) Aktuell Gesellschaft
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