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NSU Prozessauftakt

OLG München unterbricht Prozess für eine Woche

Gleich am ersten Verhandlungstag wurde der NSU Prozess auf den 14. Mai vertagt. Grund sind zwei Befangenheitsanträge der Verteidigung. Nicht einmal die Anklageschrift konnte verlesen werden.

Dienstag, 07.05.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14.05.2013, 9:06 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der lang ersehnte NSU-Prozess hat am Montagmorgen gegen 10:30 Uhr begonnen. Fortgesetzt wird er in einer Woche und nicht wie ursprünglich vorgesehen am heutigen Dienstag. So lässt sich das Wichtigste vom ersten Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München zusammenfassen.

Grund für die Verschiebung sind Befangenheitsanträge der Verteidigung. Gegen 11 Uhr legten die Anwälte von Beate Zschäpe vor und kurz nach 16 Uhr die Verteidiger von Ralf Wohlleben nach. Erstere begründeten ihren Antrag mit der Anordnung des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl, die Verteidiger vor Betreten des Sitzungssaals zu durchsuchen. Wohllebens Verteidiger monierten, dass ihr Antrag auf einen dritten Pflichtverteidiger vom Gericht abgelehnt worden sei. Kurz nach 17 Uhr verkündete der Vorsitzende Richter, dass der Prozess am 14. Mai fortgesetzt wird.

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Ende ohne Start
So endete der erste Verhandlungstag, noch ehe die Anklageschrift verlesen werden konnte. Für Rechtsexperten kein ungewöhnlicher Start für einen Prozess dieses Kalibers. Der erste Verhandlungstag habe gezeigt, dass man sich auch auf ein Hin und Her um strafprozessuale Formalitäten einstellen müsse.

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Mit einer Verschiebung um eine ganze Woche hatten die Beteiligten aber nicht gerechnet. Die Befangenheitsanträge seien nicht überraschend gekommen. Entsprechend hätte sich das Gericht darauf einstellen können, kritisierten Nebenklägervertreter. Yavuz Narin, Vertreter von Boulgarides, nahm sich die Verteidigung ins Visier und sprach von einer „äußerst durchsichtigen Verzögerungs- und Verschleppungstaktik, um das öffentliche Interesse zu zermürben“.

Hickhack am ersten Tag
Hickhack, die für die Hinterbliebenen der NSU Mordopfer nahezu bedeutungslos sein dürften. Sie interessiert vor allem, ob die Täter ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Zudem werden sie wissen wollen, wie die Täter zehn Jahre lang raubend, mordend und unbehelligt durch Deutschland ziehen konnten. Ob das Gericht weitere Hintergründe und mögliche Hintermänner ans Tageslicht bringt, wird von Experten aber als eher unwahrscheinlich eingeschätzt.

Fest steht lediglich, dass am Ende des Prozesses ein Urteil gefällt wird. Ob sie gerecht sein wird, wird davon abhängen, wie viele Beweise am Ende gegen die Angeklagten vorliegen werden. Laut Verteidigung basieren die Vorwürfe auf Spekulationen, Mutmaßungen und Indizien. Sie gehen von einem Freispruch aus. Nicht anders sieht es Nebenklagevertreter Mustafa Kaplan: „Wenn ich Verteidiger wäre in diesem Verfahren, würde ich mich über so eine Anklageschrift freuen“. Die Anklageschrift sei mit „heißer Nadel gestrickt“. Wohl eine Folge der unterbliebenen Ermittlungen in den Sicherheitsbehörden. (ck) Leitartikel Recht

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  1. Sinan A. sagt:

    Bei den Amerikanern ist Zschäpe als Super-Heldin jedenfalls durchgefallen, wenn man die Kommentare dort liest: Zu wenig arisch, ugly (hässlich) und mit tan, was wohl so viel heißt wie ihre Haut ist nicht rosa genug. Außerdem nuts (bekloppt).

    Die deutschen Kommentatoren halten dagegen nach wie vor der Deutsch-Rumänin die Treue. Gesinnung verbindet halt: Nichts bewiesen, Unschuldsvermutung, alles hochgespielt usw.

    Ich weiß nicht recht, wie ich das bewerten soll, welche Umgebung mir lieber wäre. Die Deutschen sind zwar menschlich um einiges fieser als die Amerikaner, aber dafür nicht bis an die Zähne bewaffnet. Vorteil für Deutschland würde ich sagen.

  2. aloo masala sagt:

    @Sinan

    was unterscheidet Dich, der Deutsche pauschal als menschlich fies bezeichnet von einem Deutschen, der Türken und Araber als verschlagen und integrationsunwillig bezeichnet?

  3. A.Degner sagt:

    Sinan A.,
    „Die deutschen Kommentatoren halten dagegen nach wie vor der Deutsch-Rumänin die Treue. Gesinnung verbindet halt: Nichts bewiesen, Unschuldsvermutung, alles hochgespielt usw.“

    Und wo sehen Sie hier ein Problem? Wenn ein Moslem wieder einmal Amok läuft verhält dich die türkisch-islamischen Gemeinschaft als Schwarm nicht anders. Das können Sie aktuell anhand der Boston-Attentäter nachvollziehen.

    Und ja, in der Bundesrepublik müssen auch schwerste Vergehen belegt werden. Eine Forderung des Vorsitzenden der türkischen Gemeinde reicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung einfach nicht aus

  4. Lionel sagt:

    Wenn im Fall Zschäpe tatsächlich schon alles bewiesen worden wäre, könnte man sich den Prozess ersparen.
    Bisher wurde noch nicht einmal die Anklageschrift verlesen – es ist noch völlig unklar, ob sie sich als Mittäterin oder „nur“ wegen Beihilfe bezüglich der Mordserie verantworten muss.

    Die Unschuldsvermutung (bis zur rechtsgültigen Verurteilung) ist ein fundamentaler Bestandteil eines fairen Gerichtsverfahrens, sie gilt ausnahmslos für jeden Angeklagten.
    Das sind banale rechtsstaatliche Grundsätze, die manchen Leuten völlig unbekannt zu sein scheinen.

  5. Sandra sagt:

    Zitat Sinan A. „Die Deutschen sind zwar menschlich um einiges fieser als die Amerikaner“

    Herr Sinan, wären Sie mir böse wenn ich Sie als Rassist bezeichne?

  6. posteo sagt:

    Bei der Fülle der Straftaten dürfte es für das Strafmaß keinen Unterschied machen, ob auf Mittäterschaft oder nur Beihilfe erkannt wird. Nach meiner laienhaften Auffassung kann auch bei einer sehr hohen Anzahl von Straftaten lebenslänglich verhängt werden.
    Das eigentlich Interessante, die Verstrickung der Sicherheits-Behörden, wird der Prozess nicht zu Tage fördern.