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Optionspflicht

Alle drei Tage wird aus einem deutschen Jugendlichen ein Ausländer

Bis zum Stichtag 29. Mai 2013 haben bereits 68 optionspflichtige Jugendliche ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Das teilt die Bundesregierung mit. Für die Grünen ist das „integrationspolitischer Blödsinn“ und europa- wie verfassungsrechtlich bedenklich.

Donnerstag, 13.06.2013, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 16.06.2013, 23:02 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Seit Anfang dieses Jahres haben bereits 68 Jugendliche ihre deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund der umstrittenen Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsgesetz verloren. Das teilt Bundesregierung in einer Antwort (liegt dem MiGAZIN vor) auf eine Frage der Grünen-Fraktion im Bundestag mit. Zudem ist davon auszugehen, dass es sich bei der zum Stichtag 29. Mai ermittelten Zahl von 68 Fällen um eine Mindestgröße handelt. Denn laut Bundesregierung Regierung erfassen die Behörden die Verlustfälle zwar, melden sie aber nicht tagesaktuell.

Doch selbst wenn man die Zahl von 68 zugrunde legt, wurde an jedem dritten Tag aus einem deutschen Jugendlichen ein Ausländer. „Diese Betroffenen müssen nun einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen und diese Prozedur bei jedem neuen Pass wiederholen“, so der migrationspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Memet Kılıç.

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Optionspflicht als Kompromiss
Die Optionsregelung geht zurück auf das Jahr 1999. Während die damalige rot-grüne Regierung die generelle Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft einführen wollte, stemmte sich die Union dagegen. Nach einer hitzig geführten Debatte und öffentlichen Unterschriftensammlungen gegen den Doppelpass einigten sich die Fraktionen auf einen Kompromissvorschlag der FDP, die sogenannte Optionsregelung.

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Danach erhalten Kinder von Ausländern unter bestimmten Voraussetzungen neben der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern per Geburt auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Allerdings müssen sie sich im Alter von 18 bis 23 Jahren für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Wenn nicht verlieren sie automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

Die ersten Betroffenen
Und seit Januar 2013 gibt es die ersten jungen Erwachsenen im Alter von 23 Jahren, die vom sogenannten Optionszwang betroffen sind. „Die, die sich noch nicht entschieden haben oder zuvor das Schreiben einfach ignorierten, bekommen zum 23. Geburtstag einen weiteren Brief in dem sinngemäß steht: Herzlichen Glückwunsch, ab heute sind Sie kein deutscher Staatsbürger mehr“, so Kiliç.

Das sei „integrationspolitischer Unsinn“. „So dürfen Kinder binationaler Eltern sowie Kinder von Eltern aus anderen EU-Ländern ihre ausländische Staatsangehörigkeit behalten. Dass dies anderen verwehrt wird ist diskriminierend“, so der Grünen-Politiker weiter. Außerdem sei der Entzug der deutschen Staatbürgerschaft verfassungs- und europarechtlich bedenklich. Zum einen sei die Staatsbürgerschaft laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Teil der sozialen Identität und zum anderen ginge nicht nur die deutsche Staatsbürgerschaft, sondern auch die Unionsbürgerschaft verloren. Laut Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs sei das unangemessen.

Union und FDP weiter gegen Doppelpass
Ungeachtet dieser Argumente wurde am vergangenen Mittwoch (5. Juni) ein Antrag der Opposition zur Aufhebung der Optionsregelung im Bundestag mit den Stimmen der Unionsparteien und der FDP abgelehnt. Vor allem die Ablehnung der FDP stieß auf breites Unverständnis. Die Liberalen hatten nur wenige Wochen zuvor sich klar für die doppelte Staatsbürgerschaft ausgesprochen und dies in ihrem Parteiprogramm für die bevorstehenden Bundestagswahlen formuliert. (bk) Aktuell Politik

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