Nach CERD-Rüge
Bundesregierung fordert neue Ermittlungen gegen Sarrazin
Die Bundesregierung stellt in seiner Stellungnahme an den UN-Antirassismus-Ausschuss schärfere Gesetze gegen Rassismus in Aussicht. Außerdem soll erneut geprüft werden, ob Thilo Sarrazins Äußerungen strafrechtlich geahndet werden können.
Montag, 15.07.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 19.07.2013, 1:20 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
In einer Verbalnote an den Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen (CERD) stellt die Bundesregierung Änderungen der Gesetzgebung gegen Rassismus in Aussicht. „Die Bundesregierung prüft aktuell die deutsche Gesetzgebung zur Strafbarkeit rassistischer Äußerungen im Lichte der Äußerungen des Ausschusses“, heißt es darin nach Informationen des Tagesspiegels. Zudem sei die Berliner Staatsanwaltschaft gebeten worden, „jede Möglichkeit zu prüfen, die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung zu überdenken“.
Die Erklärung der Bundesregierung ist eine Reaktion auf eine CERD-Rüge vom April dieses Jahres. Der UN-Ausschuss hatte Deutschland vorgeworfen, die Äußerungen Thilo Sarrazin zu Türken und Arabern nicht geahndet zu haben. Innerhalb von 90 Tagen sollte sich Deutschland erklären, mit welchen Maßnahmen sie reagiert wolle.
CERD-Rüge Auslöser
Auslöser der CERD-Rüge war ein Strafantrag der Türkischen Gemeinde Berlin-Brandenburg (TBB) wegen Beleidigung und Volksverhetzung, der 2009 von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. Sarrazins Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, lautete die Begründung. Der TBB gab nicht nach und wandte sich an den Antirassismus-Ausschuss.
Die jetzt bekannt gewordene Stellungnahme der Bundesregierung nahm der TBB „zu Kenntnis“. Sie fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen gegen Rassismus einzuleiten. TBB-Sprecherin Ayşe Demir appellierte an die Berliner Justiz, zu prüfen, ob das wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen Herrn Sarrazin eingestellte Strafverfahren wieder aufgenommen werden könne. Hierzu erwarte der TBB auch eine Aussage des Justizsenators von Berlin.
Unabhängige Beobachtungsstelle gefordert
Die Strafparagrafen Volksverhetzung und Beleidigung müssten deutlich konkretisiert und verschärft werden. Außerdem müsse – wie von CERD gefordert – das Thema Rassismus, in der Aus- und Fortbildung von Staatsanwälten, Richtern und Anwälten verstärkt zu berücksichtigen. Die Einrichtung einer unabhängigen Beobachtungsstelle von der Zivilgesellschaft wie in Großbritannien sei ebenfalls notwendig. Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), Kenan Kolat wandte sich ebenfalls an die Bundesregierung, zügig einen Ausschuss einzurichten, der die bestehenden Gesetze auf die Strafbarkeit rassistischer Äußerungen überprüft und Vorschläge hierzu gibt.
Der CERD-Rüge war ein Interview Thilo Sarrazins in der Zeitschrift „Lettre International“ im Herbst 2009 vorausgegangen. Darin sagte er über die türkischen und arabischen Migranten wörtlich: „Die Türken erobern Deutschland genauso, wie die Kosovaren das Kosovo erobert haben: durch eine höhere Geburtenrate. […] Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert. Das gilt für 70 Prozent der türkischen und 90 Prozent der arabischen Bevölkerung in Berlin.“ Später gestand Sarrazin, dass diese Zahlen nicht belegt sind.
Medien uninteressiert
Dem Interview folgte Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“. Es wurde durch Vorabveröffentlichungen in der Bild und Der Spiegel zum meistverkauften Sachbuch seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Über Wochen und Monate hielt sich Sarrazin in den Schlagzeilen. Die CERD-Rüge und auch die jetzt bekannt gewordene Stellungnahme der Bundesregierung hingegen wurden von den Medien nur vereinzelt aufgegriffen. Kolat und Demir: „Der gesellschaftliche Diskurs über Rassismus muss in der Gesellschaft breiter debattiert werden.“ (bk) Leitartikel Politik
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Ich habe nie verstanden, warum Herr Sarrazin derart volksverhetzend in aller Öffentlichkeit debattieren darf. Was er von sich gibt, ist nichts weiter als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Würde man Namen der Zielgruppe von Hr. Sarrazin mal durch den Namen einer anderen Gruppe austauschen, wäre jeden sofort klar, dass der Herr ins rechte Lager gehört…..So aber, weils ja „nur“ Muslime, Türken und Araber sind, nimmt man´s nicht so genau…..Schließlich leben wir ja erst im 21. Jahrhundert, indem Diversity, Einwanderung und so weiter noch keine Bedeutung haben in Deutschland! (kleiner Scherz!!!!)
Von daher freue ich mich, dass da nun doch noch mal Bewegung in die Sache kommt.
Ob Sarrazins Verlautbarungen tatsächlich den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen, entscheidet weder ein Teil der Öffentlichkeit, noch ein UN-Ausschuss, sondern ein ordentliches Gericht.
Spannend würde es schon werden, wenn tatsächlich die Berliner Staatsanwaltschaft aktiv würde und es zu einem Gerichtsverfahren käme.
Allerdings dürften die Ankläger es mit dem bisherigen § 130 StGB da sehr schwer haben – und nur der ist wegen des Rückwirkungsverbots auf Sarrazins Fall anwendbar.
Ach, ne, Herr Lionel, das sehe ich aber ganz anders – selbstverständlich sind Sarrazins Äußerungen volksverhetzend. Wer behauptet, 70 – 90 % der Türken und Araber würden „vom Staat leben“, diesen Staat „ablehnen“, für die Ausbildung ihrer Kinder „nicht sorgen“ und „ständig neue kleine Kopftuchmädchen produzieren“, (und hinterher zugeben muss, dass die Zahlen nicht belegt sind), der greift die Menschenwürde anderer dadurch an, dass er eine vorbezeichnete Gruppe bzw. Teile der Bevölkerung wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, Das ist doch überhaupt keine Frage – dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren trotzdem eingestellt hat, zeigt eindrucksvoll, dass rassistische Volksverhetzung in diesem Lande nicht strafrechtlich verfolgt wird, ebenso, wie rassistische Morde in diesem Lande ein ganzes Jahrzehnt lang nicht strafrechtlich verfolgt wurden. (Dass Neonazibanden in diesem Lande unter Polizeischutz „demonstrieren“ dürfen, während die „Anständigen“, die sich dem entgegen stellen, kriminalisiert und vor Gericht gestellte werden, indem die Ermittlungsbehörden das Filmmaterial verfälschen, wie beispielsweise im Falle des Pfarrers König mittlerweile nachgewiesen wurde, sei nur am Rande erwähnt).
Dass die UN Deutschland auf diesen eindeutigen und für jeden, der sehen will, absolut unübersehbaren Tatbestand erst hinweisen muss, ist ein Armutszeugnis für die traditionell auf dem rechten Auge sehbehinderten Behörden dieses Landes und im Dritten Reich haben übrigens auch ordentliche deutsche Gerichte entschieden. Ihr Argumentationsmuster, nach dem die Rassismusverharmlosungsstrategie „ordentlicher“ deutscher Gerichte angeblich voll in Ordnung ist und Rechtsexperten der UN hier angeblich keine Beurteilungsbefugnis hätten, ist absolut unerträglich. Am deutschen Obrigkeits-Untertanengeist, nachdem „ordentliche“ deutsche Gerichte über Rassismus und Volksverhetzung „entscheiden“, wird die Welt ganz sicher nicht genesen.
Die Strategie der (amtierenden) Regierung, Sarrazin nach Möglichkeit ungeschoren davon kommen zu lassen, hat Methode. Die beständig fortschreitende Verbreiterung des rechtsextremen Randes in der deutschen Gesellschaft lässt mit der Zahl von Extremisten auch die der Wähler steigen. Die Regierung verlässt sich auf die Sichtweise, nach welcher Schweigen und Tatenlosigkeit aus ihrer Ecke als Zustimmung gewertet und somit sicherlich im Wahlkampf helfen werden.
Es wäre ein substanzloser Traum, neben der Regierung aus CDU und FDP vielleicht in der Opposition Stimmen suchen zu wollen, die wenigstens irgendetwas gegen Sarrazin hätten unternehmen wollen und es nicht hätten zuwege bringen können. Die Motivation aller Genannten geht gegen Null, denn etwas mehr als zwei Millionen Wählerstimmen aus Migrantenkreisen steht eine erheblich (!) größere Dunkelziffer aus dem rechtslastigen Rand gegenüber.
Nach einem Bericht der WELT vom 16.1.2012 beträgt der Anteil Hartz-IV-Empfänger unter den hier lebenden Irakern, die die größte arabische Bevölkerungsgruppe stellen, 64%, bei den türkischen Staatsangehörigen sind es 24% und bei den deutschen Staatsangehörigen sind es 6,9%.
In Berlin, das auch als Hartz-IV-Hauptstadt gilt, dürfte der Anteil der Bezieher jeweils um einige Prozentpunkte höher liegen.
Die Tatbestandsmerkmale beschimpfen, verleumden oder verächtlich machen, müssen nach juristischen und nicht nach volkstümlichen Kriterien erfüllt.sein.
Ein UN-Ausschuss kann zwar seine Meinung kundtun und insofern beurteilen, jedoch nicht verurteilen.
Und ein ordentliches Gericht nennt sich im Gegensatz zum Femegericht oder der Lynchjustiz wohl nicht zu Unrecht ordenlich.
Ooooouuuuh, schon wieder der…
…, die Befriedigung der Nachfrage hat er doch super umgesetzt.
@ Lionel
Fragen Sie manchmal auch nach Ursachen???? Die liegen nämlich nicht immer in der Person begründet, die staatliche Unterstützungsleistungen erhält.
Iraker leben hier mehrheitlich als Asylbewerber und Flüchtlinge. Sie dürfen nach dem Gesetz nicht arbeiten und sind daher zunächst einmal ausschließlich auf staatliche Leistungen angewiesen. Nur diejenigen die lange hier sind, einen deutschen Ehepartner haben oder als Asylberechtigte anerkannt wurden, und einige wenige Ausnahmen bekommen eine Arbeitserlaubnis.
Ansonsten haben insbesondere Menschen mit türkischer Abstammung zu kämpfen mit der Diskriminierung am Arbeitsmarkt. Insbesondere die hochgebildeten Türken werden seltener eingestellt als die deutsche Vergleichsgruppe. (deutsche Hochschulabsolventen).
Ihre menschenverachtenden Ansichten kriechen aus jedem Ihrer Beiträge, Herr Lionel. Ne, Saadiya, nach Ursachen und Zusammenhängen fragen Leute wie der Herr Lionel nicht – und die finden auch nix dabei, wenn der Sarrazin behauptet, 70 – 90 % der Türken und Araber würden „vom Staat leben“. Und als Beleg für die Richtigkeit dieser diskriminierenden und volksverhetzenden unrichtigen und verleumderischen Behauptung nennen Leute wie der Herr Lionel 24 % Hartz-VI-Empfänger unter Türken, (die angeblich den Staat ausnutzen, weil sie aufgrund diskriminierender Arbeitsplatzvergabe keine Arbeit finden). Und ein UN-Ausschuss tut nicht nur seine private Meinung kund, Herr Lionel, und auf ordentliche Gerichte haben sich auch die Nazis berufen – Herr Lionel. Von Lynchjustiz oder Femegerichten war hier an keiner Stelle die Rede und wenn Argumente nicht vorhanden sind, wird es meistens populistisch.
Mein Favorit von Sarrazin (übrigens der Name wurde von dem arabischen Stamm der Sarazenen abgeleitet) ist immer noch der , dass die edlen Lippizaner Hengste (in diesem Fall die edle deutsche Rasse) in Belgien mit Ackergäulen (in diesem Fall die ackernden aber genetisch dummen Muslime) gekreuzt wurden und dabei eine humpelnde niedere Art erstand.
Fazit: Rassentrennung sonst schafft sich Deutschland ab!
Wer in dieser Aussage den Rassisten erkennt, darf ihn behalten. Und nein ich habe sein Buch nicht gelesen….mein Kampf von A.H. übrigens auch nicht
@Saadiya
Da ich früher sehr viel mit Asylantragstellern aus dem Irak zu tun hatte, ist mir deren Situation bekannt.
Das Arbeitsverbot, von dem nach Art. 16a GG oder der GFK Anerkannte nicht mehr betroffen sind, ist auf ein Jahr begrenzt (nach einer EU-Vereinbarung, die mittlerweile gelten dürfte, nunmehr 9 Monate).
Gründe für die geringe Partizipation am Arbeitsmarkt sind u. a. mangelnde Sprachkenntnisse und fehlende Qualifikationen.
Zwar sind die Ursachen für hohe Transferleistungsquoten erklärbar, es ändert aber nichts an der Tatsache als solcher.