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Skandal in Niedersachsen

Abschiebung der achtjährigen Anita trotz Todesgefahr

Sie ist acht Jahre alt und schwerkrank. Dennoch soll das kleine Romamädchen am Ende dieses Monats nach Serbien abgeschoben werden. Dort droht ihr bei den bestehenden Standards der Tod. Ein Arzt protestiert.

Von Donnerstag, 18.07.2013, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 23.07.2013, 0:59 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

„Es ist ein unglaublicher Vorfall, den sich die neue Landesregierung hier erlaubt“, schreibt Dr. Till Liebau, Arzt aus Niedersachsen. Der Brief ist unter anderem an Ministerpräsident Weil und Innenminister Pistorius adressiert – also der neuen SPD-geführten Landesregierung in Niedersachen. Das achtjährige Romamädchen Anita Memisevic und seine Familie sollen am 31. Juli dieses Jahres abgeschoben werden, obwohl das Mädchen einen Herzklappenfehler (Vitium cordis) und eine Funktionunfähigkeit der Milz (Asplenie) hat. Die Pässe der Familie wurden bereits einbehalten.

Die niedersächsische Härtefallkommission (HFK) hatte bereits im März 2012 den Antrag im Fall Anita abgelehnt, obwohl zuvor das Gesundheitsamt Salzgitter zu dem Ergebnis kam, dass eine Ausreise des Kindes in das Heimatland auf Grund des dort bestehenden geringeren medizinischen Versorgungs- und Förderstandards für nicht empfehlenswert gehalten werde.

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Gutachten, bis eines passt
Ein Jahr darauf geschieht das Unfassbare: Ein anderer Arzt erklärt das Mädchen für reisefähig. „Man hat den Eindruck, hier werden so lange Gutachten angefordert, bis eines davon in die politische Linie passt“, schreibt Dr. Liebau. Sein Brief richtet sich vor allem „gegen die Einbeziehung von Ärzten im Rahmen der Begutachtung kranker Flüchtlinge, die von Abschiebung bedroht sind.“ Eine entsprechende Petition blieb bislang ergebnislos.

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Ein erneuter Antrag von Anita bei der Härtefallkommission in Niedersachsen in diesem Jahr wird nicht einmal zur Beratung angenommen. Unterdessen ist die Mutter von Anita wegen eines Nervenzusammenbruchs dieser Tage in der Psychiatrie, berichtet der Vorstand „Leben in der Fremde“ Goslar e.V., der den Brief von Dr. Liebau unterstützt.

Letzte Chance: Protestschreiben
„Wir sind ratlos, wie die Abschiebung noch zu verhindern sei. Es ist Ferienzeit. Die Zeit drängt. Vielleicht helfen Protestschreiben an das Innenministerium (pressstelle@mi-niedersachsen.de) oder an den Landrat Thomas Brych (thomas.brych@landkreis-goslar.de)“, schreibt der Verein auf seiner Internetseite.

Grundsätzlich ist im Aufenthaltsgesetz § 60 Abs. 7 Satz 1 geregelt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüfen muss, ob eine wesentliche Gesundheitsverschlechterung bei Rückkehr eines Asylbewerbers droht. In diesem Fall darf der Asylbewerber nicht abgeschoben werden, auch nicht, wenn er wegen fehlender politischer Verfolgung nicht als Flüchtling anerkannt wird. (hd) Aktuell Politik

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  1. Affron sagt:

    Hey warum diese Aufregung? Wir müssen in D. Geld sparen, damit heute die Griechen morgen die Italiener und Spanier auf unsere Kosten leben können. So eine Asylantenfamilie kann sich D. nicht leisten. (Ironie off)

  2. Dieses Anliegen muss unbedingt unterstützt werden.

    Ich werde mich im Rahmen meiner Möglichkeiten aktiv für dieses Mädchen einsetzen. Ich hoffe, dass dies auch Andere hier tun.

    Josef Özcan (Kölner Appell gegen Rassismus)

  3. Saadiya sagt:

    Das ist man sprachlos……..da war doch noch was: Menschenrechte????? Erschreckend, dass scheinbar einige dieses Wort nicht kennen…… Die Kleine und ihre Familie muss und soll hierbleiben…..