Wahlprüfsteine Bundestagswahl 2013 (6/15)
Verknüpfung des Aufenthaltsrechts mit Fortsetzung der Ehe
Welche Partei soll bei den Bundestagswahlen 2013 Ihre Stimme bekommen? Der Verband binationaler Ehen und Partnerschaften hat die Parteien nach ihrer Ausländer- und Integrationspolitik befragt und MiGAZIN bringt die Antworten. Heute: Ehebestandszeit
Dienstag, 06.08.2013, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 07.08.2013, 22:59 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Wie stehen Sie zu der Anbindung des Aufenthaltsrechts an die eheliche Lebensgemeinschaft in den ersten drei Jahren? Sehen Sie an dieser Stelle einen Handlungsbedarf und wie stehen Sie zu der Forderung eines sofortigen unabhängigen Aufenthaltsrechts?
CDU/CSU
§ 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG knüpft ein eigenes, von dem bestehenden der ehelichen Lebensgemeinschaft unabhängiges Aufenthaltsrecht eines nachziehenden Ehegatten daran, dass die Ehe oder Lebenspartnerschaft mindestens drei Jahre bestanden hat. Dabei ist – anders als bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels – nicht entscheidend, ob der Nachzug zu einem Deutschen oder einem Drittstaatsangehörigen erfolgt. Besteht eine Ehe drei oder mehr Jahre, entsteht bei dem nachziehen-den Ausländer ein schutzwürdiges Interesse an einem eigenen verfestigten Aufenthaltsrecht, weil sich aufgrund der Dauer des Aufenthaltes in Deutschland seine Lebensverhältnisse hier verfestigt haben. CDU und CSU haben erfolgreich das Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsheirat umgesetzt. Dadurch wurde die Ehemindestbestandzeit von zwei auf drei Jahre erhöht. Diese Erhöhung der Mindestbestandzeit war erforderlich, um sog. Scheinehen vorzubeugen.
Ein sofortiges, von einer Ehemindestbestandszeit unabhängiges Aufenthaltsrecht von Ehegatten lehnen wir ab. Ein solches Aufenthaltsrecht würde zu erheblichem Missbrauch einladen.
SPD
2011 wurde unter der schwarz-gelben Koalition für hier lebende ausländische Ehegatten die Ehebestandszeit, die erforderlich ist, um ein eigenständiges, also vom hier lebenden Ehepartner unabhängiges Aufenthaltsrecht zu bekommen, mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften von zwei auf drei Jahren erhöht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat das Gesetz unter anderem aus diesem Grunde abgelehnt (BT-Drs. 17/5093, S. 17): Durch die Verlängerung besteht die Gefahr, dass die Leidenszeit bei einer Zwangsehe oder anderweitig von Gewalt geprägten Ehe, aus der sich der oder die betroffene Partner/in lösen möchte, die Leidenszeit um ein Jahr verlängert wird. Es besteht Handlungsbedarf, diese Verschärfung mit einer Rückkehr zur zweijährigen Ehebestandszeit rückgängig zu machen. Weitergehende Änderungen wurden bislang nicht diskutiert.
Die Grünen
Die Anbindung des Aufenthaltsrechts eines nachziehenden Ehegatten an die eheliche Lebensgemeinschaft stellt eine große Belastung dar, für die nachziehende Person, als auch für die Ehe insgesamt. Zumal ja die Erfüllung der formalen Vorgaben für das Eingehen einer binationalen Ehe- respektive die Erteilung eines Einreisevisums- einen oftmals monatelangen und nervenaufreibenden Prozess darstellt, der ja bekanntlich häufig nicht mit der Eheschließung aufhört, sondern im Zuge der Prüfung sog. Scheinehen sich über viele Monate fortsetzt.
Insofern ist es gut, die Eigenständigkeit des nachziehenden Ehegatten wo immer es geht zu fördern. Ein wichtiger Meilenstein ist der von uns seit langem geforderte sofortige Arbeitsmarktzugang für diesen Personenkreis. Eine Verkürzung der Frist für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht von Ehegatten erscheint uns ebenso sinnvoll, wie die Erweiterung des Anwendungsbereichs des diesbezüglichen Härtefallregelung (§31 Abs. 2 AufenthG).
Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2013: Die Antwort welcher Partei überzeugt Sie am meisten?Die Linke (40%) Die Grünen (21%) SPD (18%) CDU/CSU (16%) FDP (4%)Wird geladen ...
FDP
In dieser Frage müssen die Missbrauchsgefahr bei Scheinehen und das Recht der ausländischen Ehegatten auf einen eigenständigen Aufenthaltstitel abgewogen werden. Aktuell erwirbt ein ausländischer Ehegatte/eine ausländische Ehegattin nach drei Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Durch die Härtefallregelung in § 31 Abs. 2 AufenthG soll den Fällen Rechnung getragen werden, in denen es dem Ehegatten/der Ehegattin nicht zugemutet werden kann, die Ehe über drei Jahre bestehen zu lassen. Eine Evaluation in Bezug auf die Frage, ob die Regelung ausreichend Anwendung findet, bzw. ob sie für die Verwaltung handhabbar ist, und den Betroffenen nützt, erscheint sinnvoll.
Die Linke
Die Verlängerung der Mindestehebestandszeit zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts von zwei auf drei Jahre im Jahr 2011 stand im Widerspruch zur offiziellen Bekundung der Bundesregierung, sie wolle die Opfer von Zwangsverheiratungen stärken. Denn nach Kritik aller Fachverbände und Beratungsstellen von Migrantinnen kann dies dazu führen, dass von Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen im Zweifelsfall ein Jahr länger in einer Zwangssituation ausharren müssen. Denn ohne ein eigenständiges Aufenthaltsrecht müssen sie ihre Abschiebung befürchten, sobald sie versuchen, sich aus einer solchen Abhängigkeitsbeziehung oder Zwangslage zu lösen. DIE LINKE. hat deshalb im Gesetzgebungsverfahren dieser Verschärfung energisch widersprochen und gefordert, dass ein eigenständiges Aufenthaltsrecht von Opfern von Gewalt und Zwangsheirat jederzeit effektiv in Anspruch genommen werden können muss, die jetzige Regelung des §31 Abs. 2 AufenthG genügtdem nicht (vgl. Antrag auf Bundestagsdrucksache 17/4681). Die Bundesregierung hatte mit einer angeblich gestiegenen Zahl von „Scheineheverdachtsfällen“ argumentiert, seit die Mindestehebestandszeit im Jahr 2000 von vier auf zwei Jahre abgesenkt worden war. Auf Anfrage der LINKEN musste sie einräumen, dass im Gegenteil die Zahl der entsprechenden Verdachtsfälle auf ein Drittel des Wertes von 2000 gesunken war. Aktuelle Werte liegen noch einmal deutlich darunter, so dass auch die Behauptung der Regierung, die Verschärfung habe Ausländerbehörden mehr Zeit zur Aufdeckung so genannter „Scheinehen“ eröffnet, als widerlegt gelten muss. Immerhin bestätigte die Bundesregierung der LINKEN, dass bei türkischen Staatsangehörigen unverändert die zweijährige Frist gilt – eine Folge des Assoziationsabkommens der EU mit der Türkei. Für DIE LINKE. ist all dies ein Beleg dafür, dass es der Bundesregierung und der schwarzgelben Koalition keineswegs, wie behauptet, um die Verbesserung der Rechte von Frauen geht, zumal diesbezügliche Forderungen von Fachverbänden unerfüllt bleiben.Vielmehr wird mit Begriffen und Behauptungen angeblichen „Missbrauchs“ eine rechtspopulistische Politik auf Kosten von Migrantinnen und Migranten betrieben. Das lehnen wir entschieden ab. Aktuell Politik
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Zwangsehen*?*unbestritten gibt es das & gab es das schon immer – auch bei uns in Deutschland und unter Deutschen! Hier haben früher (vor Einwanderung von Gastarbeitern) auch Eltern und Großeltern entschieden, wer wem heiratet – meistens unter Freunden und Bekannten & Gewalt in Ehen gab es schon immer in Deutschland und wird es wohl auch weiterhin geben! Also ist das nicht nur ein Emigranten- oder generell ein Ausländer -Problem!
MfG
Wolfgang Weinem