Wohnungsmarkt
Wenn Benachteiligung sichtbar wird
Diskriminierung ist schwer zu beweisen. Doch eine Methode aus den USA macht Ungleichbehandlungen auf dem Wohnungsmarkt sichtbar - wie der Mediendienst Integration berichtet. In Deutschland zeigen viele Studien: Migranten haben bei der Wohnungssuche oft schlechte Karten.
Von Rita Nikolow Freitag, 15.11.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 20.11.2013, 17:32 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Natürlich kann es sein, dass eine Wohnung tatsächlich schon vergeben ist oder der Vermieter die Räume nun doch selbst nutzen möchte. In vielen Fällen hat die Absage aber einen anderen Grund: den türkischen Nachnamen oder den osteuropäischen Akzent des Bewerbers. Ähnliche Geschichten hört das Team des Dortmunder Planerladens immer wieder. Der Verein engagiert sich für die demokratische Stadtplanung und stadtteilbezogene Gemeinwesenarbeit. Seit 2009 ist er außerdem eine Anlaufstelle für „Antidiskriminierungsarbeit im Handlungsfeld Wohnen“.
Vor einigen Jahren haben die Mitarbeiter beschlossen, die Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt selbst zu untersuchen. Dafür haben sie das sogenannte „Paired-Ethnic Testing“ übernommen, eine Methode, die in den USA schon seit den 1970er Jahren verwendet wird, um etwa die Ungleichbehandlung von Schwarzen und Hispanics zu analysieren. Die Methode setzt darauf, dass sich zwei Interessenten um eine Wohnung bewerben, die sich in fast allen Merkmalen gleichen – und lediglich durch ihre Herkunft, Hautfarbe oder dadurch unterscheiden, dass der eine einen deutschen Namen hat und der andere nicht.
Das erste Untersuchungsergebnis nennen die Mitarbeiter des Planerladens „alarmierend“: Für ihre Analyse aus dem Jahr 2007 haben sie auf Wohnungsangebote in Online-Börsen reagiert – und 150 Vermietern zwei in korrektem Deutsch formulierte und inhaltlich identische Mails geschickt: Ein Absender hatte einen deutschen, der andere einen türkischen Namen. Das Ergebnis:
- 56 Prozent der Vermieter antworteten sowohl dem deutschen als auch dem „türkischstämmigen“ Interessenten,
- 42 Prozent hingegen nur dem deutschen Bewerber. Fast jede zweite Anfrage des „türkischen“ Bewerbers blieb unbeantwortet.
Antidiskriminierungsverbot gilt nicht immer
Auch die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Christine Lüders bestätigt: „Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist nach unseren Erfahrungen ein großes und weithin unterschätztes Problem“. Für Betroffene sei es äußerst schwierig nachzuweisen, ob bei den Entscheidungen eine Diskriminierung vorliegt oder nicht. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müssten sie sogenannte Indizien darlegen, die eine Diskriminierung beim verweigerten Abschluss eines Mietvertrages vermuten lassen. „Das ist in vielen Fällen gar nicht so einfach“, so Lüders. Die ADS hat deshalb 2010 eine Expertise veröffentlicht, mit Tipps für die Durchführung und Nachbereitung von Testing-Verfahren für den Klageweg.
Erfolgreich geklagt hat bis heute ein schwarzes Paar, dem die Wohnungsbesichtigung wegen ihrer Hautfarbe verweigert wurde. Insgesamt gibt es jedoch kaum Klagen vor Gericht. Ein Grund dafür könnte die rechtliche Lage sein: Das Diskriminierungsverbot im AGG gilt nicht für Vermieter, die Wohnraum in ihrem „Nahbereich“, das heißt zum Beispiel im eigenen Haus vermieten (§ 19 Abs. 3). In Fällen, in denen das AGG gilt, ist jedoch eine Ablehnung für die „Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig“. Der Nachweis einer Ablehnung, die ausschließlich aufgrund der ethnischen Herkunft oder Hautfarbe erfolgt, ist entsprechend schwierig.
Zusagen für türkische Bewerberin gab es nur in Neukölln
Laut Antidiskriminierungsstelle gibt es wenig Forschung darüber, wie groß das Ausmaß von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt tatsächlich ist. Eine der wenigen Untersuchungen, die es bereits gibt, stammt von der Soziologin Emsal Kılıç. Sie hat sich 2008 in einer Diplomarbeit zur „Diskriminierung von Migranten bei der Wohnungssuche“ mit der Testing-Methode beschäftigt, die der Planerladen in Deutschland eingeführt hat. Entstanden ist ihre dreistufige Untersuchung im Lehrbereich Stadt- und Regionalsoziologie an der HU-Berlin. Auch ihre fiktiven Testpersonen verfügten abgesehen von einem deutschen und einem türkischen Namen über die gleichen persönlichen und sozialen Eckdaten.
Im ersten Schritt kontaktierten die Testerinnen Anbieter, die auf einer Online-Plattform Wohnungsangebote eingestellt hatten. Beide verschickten jeweils 100 E-Mails an Berliner Vermieter in Wilmersdorf und Neukölln. Die deutsche Testperson bekam aus Wilmersdorf sechs Zusagen und eine Absage, die türkischstämmige sechs Absagen und keine Zusage. In Neukölln konnte sie elf Zusagen und vier Absagen verbuchen, die deutsche Testerin 13 Zusagen und zwei Absagen.
Im zweiten Schritt reagierten die beiden fiktiven Interessentinnen auf die Zusagen aus Neukölln. Nun sollte telefonisch ein Termin für eine Wohnungsbesichtigung vereinbart werden. Die deutsche Bewerberin bekam insgesamt neun Termine. Nur vier davon wurden auch der zweiten Testerin angeboten.
Deutsche kann alle Wohnungen mieten, Türkische keine
Damit waren für das „Face-to-Face-Testing“ vier Wohnungen übriggeblieben. Während dieses Besuchs wurden der türkischstämmigen Bewerberin Fragen zur Lebenssituation gestellt, etwa zur Berufstätigkeit und dem Haushaltseinkommen – der deutschen Testerin hingegen gar keine. Dafür bekam sie vom Vermieter häufiger relevante Hinweise, etwa Tipps zu anderen Wohnungsangeboten. Und schließlich auch vier Zusagen, die Wohnungen mieten zu können. Die türkischstämmige Bewerberin erhielt nach den Terminen keinen einzigen Rückruf.
Emsal Kılıç schließt aus ihrer Studie, dass der Zugang für Migranten zu „besseren“ Wohngegenden über eine normale Bewerbung „faktisch unmöglich“ ist. Auch in Stadtteilen mit vielen Migranten würden deutsche Bewerber bevorzugt.
Der Dortmunder Planerladen will gegen diese Diskriminierungen ein Zeichen setzen: Seit 2011 können sich Vermieter dort um ein Siegel für die „Herkunftsunabhängige Gleichbehandlung bei Vermietungen“ bewerben. Dass sich die Vermieter an die dazugehörigen Regeln halten, soll durch unangekündigte Testings überprüft werden. Die Zahl der Anfragen ist allerdings noch ausbaufähig. „Bislang haben wir zwei Vermietern das Siegel überreicht“, sagt Regina Hermanns vom Integrationsteam des Planerladens. Zu den ausgezeichneten Wohnungsgebern gehört die ITW GmbH, die in der Dortmunder Nordstadt 20 Mehrfamilienhäuser besitzt, in denen Menschen aus 17 Nationen leben. Auf immerhin sechs Nationen bringt es das Vermieterehepaar Sigrid Czyrt und Volker Töbel, das insgesamt sieben Wohnungen vermietet. Gesellschaft Leitartikel
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Ich habe die gleiche Erfahrung gemacht.
Ich bin zwar Deutsche, habe aber einen Türkisch klingenden Vornamen und einen Arabischen Familiennamen.
Seit 2011 versuchen wir eine gemeinsame Wohnung in Worms zu bekommen. Mein Mann, der Türke ist, bekommt nur Absagen. Ich habe schon zu hören bekommen: wir nehmen keine AUSLÄNDER. Dass ich Deutsche bin, glauben sie meistens nicht, oder ich bekomme gar keine Antwort (letztens habe ich 15 Anfragen geschrieben und niemand antwortete). Jetzt habe ich mir angewöhnt, meinen Geburtsnamen zu schreiben, vielleicht haben wir da Glück. Aber wenn der Vermieter mich sieht, bekomme ich auch eine Absage, weil ich zwar Deutsche, aber Muslima bin!
Das Problem läßt sich nur mit demokratischer Stadtplanung lösen, indem man Grundstücke für den Bau von Mehrfamilien Häuser reserviert, und einen Belegungszweck für migrantische Familien zusichert.
Da müsste mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden, wie die Zuzugssperren es geschafft haben, Migranten von den guten Schul-Einzugsgebieten abzudrängen.
Kommunalpolitisch läßt sich das nicht mehr lösen, weil der Bund ohne Not strategische Budget-Defizite generiert hat durch Steuersenkungen für Reiche und Konzerne. Auf diese Weise konnten Budget Kürzungen im Sozialen legitimiert werden, weil man ja einen ausgeglichenen Haushalt wolle.
Die einzige Lösung ist den Einbürgerungs-Kampagnen eine neue Qualität zu verleihen, um mit den anderen Gruppen gegen hohe Mieten und der Privatisierung städtischen Wohneigentum koalieren zu können.
danke han yen .
Han Yen, die Idee mit den für Migranten reservierten Wohnungen geht aber irgendwie auch an der Sache vorbei und schafft wieder neue Probleme und Privilegien zb. wie lang gilt denn jemand als Migrant? In Augen der Vermieter ist auch jemand Migrant der hier geboren wurde aber halt zugezogene Eltern/Großeltern hat. Wenn dieser nun auf Wohnungssuche ist, werden ihm die reservierten Plätze nichts nützen, da er ja auf dem Papier Deutscher ist, für die Vermieter aber nicht.
Genauso bei dem Problem wie Maryam das schildert – Deutsche, nicht-„Deutscher“ Name und dann auch noch Muslima! Verstehst du was ich mein? Der Ansatz ist vielleicht nicht schlecht, vielleicht muss man auch so klein anfangen und vielleicht kann man dann auch auf den ich sag mal salopp Gewöhnungs/Erkenntnisfaktor setzen, dass Vermieter merken „aha, macht ja irgendwie doch keine Probleme wenn meine Mieter Maryam und Ahmet heißen“
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Die Lösung ist einfach:
der staat muss sofort konsequent jeden hinweis auf diskriminierung nachgehen und exempel-artig hart bestrafen! das muss über mehrere jahre erfolgen.
Anschließend müssen private Firmen die in der hand von demokratischen indigenen deutschen und Migranten geleitet werden massivst staatlich subventioniert werden, um Stückl für Stück den Großteil des Wohnungsmarktes aufzukaufen.
Vor allem den meisten rechtsgerichteten indigenen deutschen Rentnern muss das Recht entzogen werden, ihre alte idologie der 1930er noch aktiv im bereich der wohnungssuche anwenden zu können.
Anschließend wird nach gerechten demokratischen Prinzipien jede Wohnung an jeden Menschen dieses Staates vermietet werden ohne Widerrede.
Das ganze wird dann zudem gerichtlich geback-uped.
Es wird sowieso Zeit eine Migrantenpartei zu eröffnen. Die Zeit dafür ist schon lange reif.
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