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Bundesratsinitiative

Kiel, Mainz und Stuttgart wollen Optionspflicht abschaffen

Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wollen mit einer Bundesratsinitiative die Optionspflicht abschaffen - komplett. Die drei Länder wenden sich mit ihrer Initiative auch gegen den inzwischen vorliegenden Entwurf des Bundesinnenministeriums.

Donnerstag, 27.02.2014, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 02.03.2014, 17:15 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Junge Erwachsene mit einer deutschen und ausländischen Staatsangehörigkeiten sollen mit spätestens 23 Jahren nicht mehr vor der Entscheidung stehen, welche Staatsangehörigkeiten sie behalten und welche sie ablegen wollen. Die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wollen voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Bundesrates einen gemeinsamen Gesetzentwurf über die Aufhebung des so genannten Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht einbringen.

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Die Vorlage sieht außerdem eine Übergangsregelung vor, wonach Personen, die sich wegen des Optionsverfahrens bereits entscheiden mussten, die deutsche beziehungsweise die aufgegebene ausländische Staatsangehörigkeit wiedererwerben können, ohne ihre andere Staatsangehörigkeit zu verlieren.

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Bürokratisches Monster
„Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Optionsregelung zu erhalten“, sagte der schleswig-holsteinische Innenminister Andreas Breitner (SPD) am Dienstag in Kiel. Die drei Länder wenden sich mit ihrer Initiative auch gegen den inzwischen vorliegenden Entwurf des Bundesinnenministeriums. Er stellt nach Auffassung von Breitner keine Lösung dar. Thomas de Maizière halte am Optionsverfahren fest und schaffe lediglich eine Ausnahmeregelung für Optionspflichtige, die in Deutschland nicht nur geboren, sondern auch aufgewachsen sind. „Im Ergebnis entsteht ein erneutes bürokratisches Monster“, so Breitner weiter.

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Baden-Württembergs Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) sieht in der Abschaffung der Optionspflicht nicht nur Vorteile für die Betroffenen, sondern auch für die Länder. „Die Verwaltung muss von dem rechtlich komplizierten und aufwendigen Verfahren entlastet werden“, sagte Öney der Nachrichtenagentur dpa am Dienstag nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss.

Entscheidungsfreiheit eingeschränkt
Breitner bemängelt, der Bundesinnenminister habe keine einfach anwendbaren administrativen Regeln entwickelt, die das Kriterium, „in Deutschland aufgewachsen“ zu sein, erfüllten. Stattdessen würden Hürden aufgebaut, die nicht praktikabel oder zu aufwändig seien. Die Überprüfung einer Mindestaufenthaltsdauer, eines Schulabschlusses oder der Nachweis eines Schulbesuchs verursachten einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. Eine Abfrage bei Melderegistern im In- und Ausland wäre praktisch kaum umsetzbar.

„Die persönliche Unsicherheit bleibt“, kritisiert Breitner die Vorlage aus dem Bundesinnenministerium. Familien würden in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt, etwa aus beruflichen Gründen Zeiten im Ausland zu verbringen, wenn sie den Erhalt der mehrfachen Staatsangehörigkeit ihrer Kinder nicht gefährden wollen, und das bisher schon aufwändige Verwaltungsverfahren werde um eine weitere Prüfung ergänzt.

Info: Seit dem 1. Januar 2000 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern unter bestimmten Bedingungen neben der Staatsangehörigkeit der Eltern automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Diese Kinder müssen sich nach Erreichen der Volljährigkeit für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden. Trifft er keine Entscheidung, verliert er seine deutsche Staatsangehörigkeit automatisch mit dem 23. Geburtstag.

Beck: großer Mumpitz
Wenn bei Eintritt des 18. Lebensjahres weiterhin ein aufwendiges Prüfverfahren eingeleitet werden müsste, um zu entscheiden, ob die Betroffenen die deutsche Staatsangehörigkeit behalten, schaffe man erneut eine deutsche Staatsangehörigkeit unter Vorbehalt. „Gerade das ist eine Schwäche des bislang geltenden Optionsmodells, und gerade deshalb wollen wir dieses aus integrationspolitischen Gründen abschaffen“, so Breitner weiter.

Unterstützt wird die Länderinitiative auch aus Berlin. Bundestagsabgeordneter Volker Beck (Die Grünen) sieht in der Länderinitiative eine zweite Chance für die SPD, ihre Fehler aus den Koalitionsverhandlungen zu korrigieren. „Union und SPD wollen die Optionspflicht nicht abschaffen, sondern nur zusätzliche Ausnahmen einführen. Mit der Ausgestaltung des Kriteriums ‚aufgewachsen‘ als neuer Hürde hat sich der Bundesinnenminister völlig verrannt. Diese unnötige Gängelung auf Kosten der Integration lässt sich allenfalls mit der Ausländer-Raus-Mentalität der CSU begründen“, so Beck weiter. Damit werde an Jugendliche mit Migrationshintergrund das unmissverständliche Signal gesendet, nicht Teil dieser Gesellschaft zu sein. Integrationspolitisch sei das „großer Mumpitz“. Die SPD müsse sich nun entscheiden, ob sie noch eigene politische Ideale verfolge oder gänzlich auf Merkeltreue umgeschaltet habe. (bk) Aktuell Politik

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