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Warum hofieren Sie den Wulff so, Herr Richter?
Ex-Bundespräsident Christian Wulff wurde vom Landgericht Hannover freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich sichtlich enttäuscht von den Medien. Nach Wulffs Rücktritt hätten Journalisten plötzlich aufgehört, zu ermitteln.
Freitag, 28.02.2014, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 05.03.2014, 9:28 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Hannover, Berlin, deutsch-schweizerische Grenze. Das Landgericht Hannover hat den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff freigesprochen. „Der Islam gehört zu Deutschland“, verkündete Richter Rosenow (41)* am Ende der Verhandlung. Die deutschen Massen- und Qualitätsmedien hätten keines der gegen Wulff erhobenen Vorwürfe beweisen können.
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich angesichts dieses Richterspruchs bitter enttäuscht. Wie ein Sprecher dem MiGAZIN sagte, werde man nun zunächst einmal den Scheiterhaufen aufräumen. „Die Stimmung ist dahin. Wir fühlen uns von den Medien belogen, betrogen und ausgenutzt“, so der Sprecher. Aber die Staatsanwaltschaft lerne dazu. „Jetzt leuchtet ein, was Bild dir deine Meinung bedeutet.
Vertreter großer Medien hingegen zeigten sich weiter kämpferisch. Wie bekannt wurde, werde man sich nun den Richter vorknöpfen. Nur wenige Stunden nach dem Richterspruch sickerten auch schon erste Details über die Bild-Schlagzeile des nächsten Tages: „Warum hofieren Sie den Wulff so, Herr Richter?“
In Berlin wiederum zeigte man sich sichtlich erfreut über den Freispruch. Mit Wulff habe man damit den ersten Bundespräsidenten in der Geschichte der Bundesrepublik, der keinen Dreck am Stecken habe – gerichtsfest! Die Jubelgeschreie aus dem Bundeskanzleramt seien bis in den Bundestag zu hören gewesen, bestätigen Reichtagskuppelbesucher. Nur um das Schloss Bellevue sei es auffällig still geblieben.
Wie das MiGAZIN aus informierten Berliner Kreisen erfuhr, löste der Richterspruch aber nicht nur Freudentränen aus. Der frühere Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) etwa habe sich aus Panik zurückziehen wollen in die Schweizer Berge, sei aber an der Grenze zurückgewiesen worden. Er hatte Wulffs Aussage, dass der Islam zu Deutschland gehört, vor laufenden Kameras widersprochen.
Jetzt, wo Wulff von sämtlichen Anschuldigungen freigesprochen worden sei, könne dies Begehrlichkeiten bei der Staatsanwaltschaft auslösen, in die eigene Rehabilitierung zu investieren. Schließlich sei Friedrich bis heute den Beweis für seine Behauptung schuldig geblieben. In solchen Fällen könne Paragraf 187 des Strafgesetzbuches greifen. Darin steht sinngemäß:
Wer böswillig in Beziehung auf einen anderen etwas Falsches verbreitet, welche denselben in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, landet bis zu zwei Jahren und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung begangen ist, bis zu fünf Jahren im Knast.**
Eine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft in Hannover blieb unbeantwortet. Auf derartige Spekulationen lasse man sich nicht mehr ein. Man habe bereits mit der Edathy-Akte alle Hände voll zu tun. Ab sofort würden keine Strafverfahren mehr eingeleitet, ehe die Vorwürfe gründlich überprüft werden.
Der Niedersächsische Richterbund zeigte sich sichtlich erfreut über diese Ankündigung. Bundvorsitzender Andreas Kreutzner (51)* sagte dem MiGAZIN: „Das könnte zu einer deutlichen Entlastung der Gerichte führen“. (MiG)
* Geschätzt
** Die Redaktion bittet vielmals um Entschuldigung für diesen langen Satz. Aktuell Humor
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