Mecklenburg-Vorpommern
Land unterstützt ausländische Studierende in wirtschaftlichen Notlagen
Ausländische Studierende in Deutschland, die unverschuldet in wirtschaftliche Notlage geraten, werden in Mecklenburg-Vorpommern finanziell unterstützt. Für Bildungsminister Brodkorb ist das ein Ausdruck der Willkommenskultur.
Mittwoch, 12.03.2014, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 13.03.2014, 22:28 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt ausländische Studierende an den staatlichen Hochschulen auch in Zukunft, wenn sie unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Durch die Unterstützung soll den Studierenden ermöglicht werden, ihre Ausbildung an einer staatlichen Hochschule im Land weiterzuführen. Das Bildungsministerium hat die Gültigkeit einer entsprechenden Richtlinie verlängert.
„Wir wollen ausländische Studierende unterstützen, wenn sie unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. Auch das ist Ausdruck der Willkommenskultur“, sagte Bildungsminister Mathias Brodkorb (SPD). „Diese Notlage muss durch außergewöhnliche Umstände hervorgerufen worden sein, zum Beispiel durch Krankheit oder politische Krisen im Heimatland“, so der Minister.
Förderung bei Notlage
Gefördert werden können ausländische Studierende mit Beginn des vierten Fachsemesters, im Promotionsstudium sowie in einem ersten sich anschließenden Masterstudium und wenn zu befürchten ist, dass sie ohne eine finanzielle Unterstützung des Landes ihr Studium abbrechen müssten. Ausländische Studierende sollen somit in die Lage versetzt werden, für einen beschränkten Zeitraum ihren Lebensunterhalt zu sichern und ihre Unterkunft bezahlen zu können.
„Die Förderung erfolgt in Form eines Stipendiums und wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Zuschuss kann allerdings nur gewährt werden, wenn die ausländischen Studierenden glaubhaft nachweisen, dass keine andere finanzielle Unterstützung möglich ist“, betonte Brodkorb.
Die Gesamtförderungsdauer darf zwölf Monate nicht überschreiten. Das Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule prüft einen entsprechenden Antrag und entscheidet per Bescheid über eine finanzielle Unterstützung. Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Pro Jahr stehen im Landeshaushalt Mittel in Höhe von 25.100 Euro zur Verfügung. (hs) Aktuell Politik
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Dass Mecklenburg-Vorpommern dies macht, ist äußerst vorbildlich und nachahmenswert für andere Länder – denn hier gibt es einen großen Bedarf, da lange nicht alle Länder politisch stabil sind und die Studierenden aus diesen Ländern nicht die Krisen in ihren Herkunftsländern zu verantworten haben. Natürlich kommen auch persönliche Schicksalsschläge bei Studierenden mal vor – z.B. das ein das Studium finanzierender Elternteil stirbt.
Allerdings sind die Mittel leider noch recht wenig (wenn in BAföG-Maximalhöhe umgerechnet wird, könnten mit dem bereitgestellten Geld drei Studierende ein Jahr lang aufgefangen werden). Das erscheint für ein Land mit zwei Universitäten, vier Fachhochschulen (und Musikhochschule und privaten Hochschulen) doch recht wenig.
Trotzdem sollten andere Bundesländer diesen vorbildlichen Maßnahmen Mecklenburg-Vorpommerns folgen!