Integrationsministerkonferenz
Vorurteile abbauen, Willkommensgesellschaft etablieren
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung, Abbau von Vorurteilen, Öffnung der Integrationskurse auch für Flüchtlinge und eine klare Absage an Polizeikontrollen aufgrund der Hautfarbe. Das sind die wesentlichen Beschlüsse der 9. Integrationsministerkonferenz.
Freitag, 21.03.2014, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 24.03.2014, 23:41 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Deutschland muss sich nach Ansicht der für Integration zuständigen Minister deutlich attraktiver für qualifizierte Zuwanderung aufstellen. Die 9. Integrationsministerkonferenz in Magdeburg formulierte am Donnerstag zum Abschluss ihrer zweitägigen Beratungen das Ziel, dass sich Deutschland zu einer „Willkommensgesellschaft“ weiterentwickelt. Voraussetzung dafür sei „ein klares Bekenntnis zu Zuwanderung“, heißt es in dem einstimmig verabschiedeten Leitantrag.
Die Integrationsminister konstatierten nach wie vor auf verschiedenen Ebenen in der Gesellschaft Vorurteile gegen Zugewanderte. Dem sollte eine „Willkommens- und Anerkennungskultur“ entgegengesetzt werden, die „Vielfalt als Bereicherung“ anerkenne sowie erreiche, dass „unterschiedliche Potenziale jedes Einzelnen bestmöglich eingebunden und gefördert werden“. Als einen Punkt zur Umsetzung beschreibt die Konferenz die interkulturelle Öffnung von Verwaltungen und Einrichtungen. Darüber hinaus wird für „Offenheit und Aufnahmebereitschaft der einheimischen Bevölkerung“ geworben.
Bekenntnisforderung
Zugleich erwartet die Konferenz auch von den Zugewanderten selbst „Motivation und Engagement“. In dem Beschluss heißt es: „Wir erwarten von allen Menschen in diesem Land ein klares Bekenntnis zu Grundgesetz, Demokratie, Rechtsstaat, Wahrung der Menschenwürde, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung von Frau und Mann.“ Ob und inwieweit diese Forderung von Seiten der Zugewanderten überhaupt abgelehnt wird, wird in dem Papier nicht weiter ausgeführt.
Als eine Schlüsselkompetenz für erfolgreiche Integration bezeichneten die Fachminister das Erlangen von Deutschkenntnissen. Sprache eröffne den Zugang zu Bildung und sei eine zentrale Voraussetzung für die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung. Die Konferenz sprach sich daher für eine weitere Verbesserung der Qualität und bedarfsgerechte Öffnung von Integrationskursen aus. Die Konferenz appellierte an den Bund, die Beratungsdienste für Zugewanderte auszubauen und entsprechende Leistungen auch für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge anzubieten.
Öffnung von Integrationskursen
Vor dem Hintergrund des anhaltenden Bürgerkrieges in Syrien und der immer greifbarer werdenden humanitären Katastrophe in dem arabischen Land richtete die Integrationsministerkonferenz aus Magdeburg einen Appell an die Bundesregierung, alle notwendigen humanitären Maßnahmen zu ergreifen. Für das bereits einmal erhöhte und derzeit bei 10.000 Personen liegende Kontingent lägen mehr Anträge vor als bewilligt werden könnten.
Die Konferenz unterstützte daher die Bemühungen der Bundesregierung und der Innenminister der Länder, einvernehmlich eine deutlich höhere Aufnahmequote festzulegen. Die Minister berieten in diesem Zusammenhang über ein Integrationskonzept für die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen und setzten sich dafür ein, dass die aufgenommenen Flüchtlinge von Anfang an gleichermaßen Zugang zu Integrationsangeboten und Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration erhalten sollen.
Gegen Racial Profiling
Von den Ländern ausdrücklich begrüßt wurde die Ankündigung der neuen Bundesregierung, mehr Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einzustellen. So soll sich die Bearbeitungszeit für Asylverfahren verkürzen. Dies ist aus Sicht der Integrationsminister dringend erforderlich, damit die Asylsuchenden schneller gefördert und für den Arbeitsmarkt fit gemacht werden können. Zudem werden damit Kommunen und Länder entlastet, die die Kosten für den Lebensunterhalt von Asylsuchenden tragen.
Insgesamt fassten die Integrationsminister auf ihrer zweitägigen Konferenz mehr als 30 Beschlüsse. So sprachen sie sich für einen besseren Schutz für Opfer von Menschenhandel aus. Ihnen soll eine aufenthaltsrechtliche Perspektive über das Strafverfahren, in dem sie als Opfer aussagen, hinaus eröffnet werden.
Die Integrationsminister sprachen sich klar zudem gegen verdachtsunabhängige Ausweiskontrollen aufgrund der Hautfarbe, das sogenannte „Racial Profiling“, aus. Die Konferenz bekräftigte die Festlegung des Grundgesetzes, hier konkretisiert durch das AGG, das jegliche solche Diskriminierung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens untersagt. Die Bundesregierung hingegen hatte in der Vergangenheit mehrmals bestritten, dass es Polizeikontrollen aufgrund der Hautfarbe gibt. (bk) Aktuell Politik
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