Geheimes BAMF-Dokument
Innenministerium will ausländerfeindliche Beamte versetzen
Einem geheimen BAMF-Dokument zufolge sollen ausländerfeindlich eingestellte Beamte in Ausländerbehörden keinen Kundenkontakt mehr haben. Die Gesinnung soll das BAMF per Prüfung ermitteln. Wie aus dem Papier außerdem hervorgeht, soll Lächeln in Zukunft Pflicht werden.
Dienstag, 01.04.2014, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 18.06.2020, 15:56 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Nach dem Willen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen Ausländerbehörden die vielfach beschworene Willkommenskultur endlich in die Praxis umsetzen. „Unfreundliches Auftreten gegenüber Ausländern bis hin zu Willkür und Schikane müssen aufhören“, heißt es in einem als geheim eingestuften BAMF-Papier, das im Auftrag des Bundesinnenministeriums erarbeitet wurde und dem MiGAZIN vorliegt. Darin sind Handlungsempfehlungen formuliert, wie Ausländerbehörden in Zukunft arbeiten und aufgestellt werden sollen.
So sollen alle Beamten in Ausländerbehörden zunächst einem Test unterzogen werden, ob sie die für ihren Einsatzbereich erforderliche persönliche wie fachliche Eignung überhaupt mitbringen. Beamte, die die Mindestpunktzahl (30) nicht erreichen, sollen in Bereiche ohne Kundenkontakt versetzt werden. Beamte mit einem Ergebnis von 31 bis 50 Punkten, sollen interkulturell fortgebildet und für die Belange von Ausländern sensibilisiert werden.
Rechtsextreme Einstellungen
Einen Schwerpunkt legt der BAMF-Test auf mögliche rechtsextreme Einstellungen. Einen Punktabzug soll es etwa für ein „Ja“ bei der folgenden Frage geben: „Soll Deutschland – ähnlich dem schweizer Vorbild – einen Volksentscheid über eine Einwanderungsbegrenzung durchführen?“ Andere Testaufgaben sind unter anderem nach folgendem Muster gestrickt: „Ich habe nichts gegenüber Frauen, die Kopftücher tragen, aber …“ oder „Ich habe nichts gegen Ausländer, aber…“. Wer einen dieser Sätze mit einer islam- bzw. ausländerfeindlichen Begründung vervollständigt, soll zwei Punkte abgezogen bekommen.
Zu befürchten sei allerdings, so die Warnung des BAMF an das Innenministerium, dass „auf diesem Wege große personelle Veränderungen bevorstünden“. Bei einem Modellversuch an zufällig ausgewählten Standorten in unterschiedlichen Städten hätten die Beamten bei der persönlichen Eignung eine durchschnittliche Punktzahl von 28,3 erreicht. Hier sei sogar ein „massiver Personalengpass“ zu befürchten. Dennoch sei dieser Schritt notwendig. „Mit ausländerfeindlichen Beamten ist die Etablierung einer Willkommenskultur in den Ausländerbehörden nicht zu bewerkstelligen“, so das BAMF.
Eine weitere Herausforderung sieht das BAMF auch in der fachlichen Eignung. „Weder das Ausländer- noch das Staatsangehörigkeitsgesetz sind Pflichtfachgebiete der juristischen Ausbildung. Das macht sich in der fachlichen Eignung deutlich bemerkbar“, so das BAMF. Die Testverfahren hätten ergeben, dass viele Beamte nicht einmal die Einbürgerungsvoraussetzungen wüssten oder die Erteilungsvoraussetzungen für einen einfachen Aufenthaltstitel. „Sobald der fiktive Antrag in dem Testverfahren einen in der Praxis seltener vorkommenden Rechtsbereich betrifft, werden Bescheide sogar willkürlich formuliert“, so das Fazit des BAMF.
Begrüßen, Helfen, Lächeln
In den Handlungsempfehlungen definiert das BAMF außerdem, wie Beamten sich in Zukunft gegenüber Ausländer zu verhalten haben. Ein freundliches Begrüßen, Hilfsbereitschaft sowie ein Lächeln „müssten zum Standard werden“. Doch auch hier sieht das BAMF praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung. „Teilweise seien die Beamten seit Jahrzehnten im Dienst. Eine Umstellung von den bisher gepflegten Umgangsformen sei von heute auf morgen nicht zu erreichen.“ Vielen Beamten falle das Lächeln „sehr schwer“.
Auf Anfrage des MiGAZIN wollten weder BAMF noch das Bundesinnenministerium sich zum Inhalt des Papiers äußern. Das Ministerium teilte lediglich mit, dass es sich um einen Entwurf handelt, der noch einer internen Abstimmung bedürfe. Wie und wann die Neuerungen greifen sollen, könne das Ministerium nicht absehen. „Klar ist nur, dass ein dringender Handlungsbedarf festgestellt wurde“, so ein Ministeriumssprecher.
Update: 1. April 2014, 16:55 Uhr
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) deckt auf ihrer Internetseite auf, dass es sich bei diesem Artikel um einen Aprilscherz handelt. Das MiGAZIN bestätigt dies. In den sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter wird die Enttarnung des Aprilscherzes nun mit Enttäuschung aufgenommen. Ein User twittert: „Wie, ihr behaltet diese Beamten?“ (bk) Aktuell Humor
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Hoffentlich wird dieser Test auch im BAMF gemacht – dann hätten wir Kursträger eine lange Zeit richtig Ruhe. Wegen Personalmangel in vielen Bereichen.
April, April
ENDLICH EINE POSITIVE NACHRICHT, EIN ART SÄUBERUNG ICH SAG EINFACH WEITER ICH FREUE MICH DRAUF; DAS IST MEINE DEUTSCHLAD
Heute ist übrigens der 1. April. ;-)
April April ;-)
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Und, was soll das dann? Durch die Versetzung ändert sich nicht die Gesinnung… Die müssten ganz entfernt werden!!!
wirklich sehr notwendige Entscheidung!