Optionspflicht
Wer beide Staatsbürgerschaften behalten darf
Der Gesetzesentwurf zur Änderung der Optionspflicht liegt vor. Danach sind in Deutschland geborene und aufgewachsene Deutsche in Zukunft von der Optionspflicht befreit. Und dann gibt es noch eine Härtefallklausel. Was das heißt und wer davon profitiert, hat Birol Kocaman zusammengefasst.
Von Birol Kocaman Dienstag, 29.04.2014, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 01.05.2014, 22:02 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Die Bundesregierung hat am 8. April 2014 den Gesetzesentwurf zur Änderung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz beschlossen. Was von der Bundesregierung als großer Wurf gefeiert wurde, rief bei vielen Betroffenen Irritationen hervor. Wer darf unter welchen Voraussetzungen nun zwei Pässe haben? Erschwerend kam hinzu, dass die SPD während des Wahlkampfes die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit versprochen hatte. Nun reiben sich nicht wenige verwundert die Augen, wenn sie erfahren, dass nur die Optionspflichten von der Neuregelung profitieren.
Der Gesetzesentwurf sieht tatsächlich nur vor, dass in Deutschland geborene und aufgewachsene Deutsche, in Zukunft von der Optionspflicht befreit sind. So klar diese Formulierung auch ist, wirft sie zahlreiche Fragen auf. Was bedeutet beispielsweise „in Deutschland geboren“?
1. In Deutschland geboren
Im Sinne des Gesetzesentwurfs ist in Deutschland geboren, wer nach dem 1. Januar 2000 in Deutschland auf die Welt gekommen ist und mindestens ein Elternteil seit acht Jahren in Deutschland gelebt hat und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hatte.
Wer zwischen 1990 und 1999 in Deutschland geboren wurde, konnte aufgrund einer Übergangsregelung auf Antrag der Eltern ebenfalls Doppelpassinhaber werden. Wer von dieser Übergangsregelung keinen Gebrauch gemacht hat, profitiert von der Neuregelung nicht.
2. in Deutschland aufgewachsen
Die zweite Voraussetzung (in Deutschland aufgewachsen) wirft ebenfalls Fragen auf: In Deutschland aufgewachsen ist, wer sich bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat. Gleiches gilt, wer sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.
Wer auch diese Voraussetzung erfüllt, muss sich nicht zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und die der Eltern entscheiden. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss auch in Zukunft entweder die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft abgeben. Den Betroffenen steht es somit frei, sich für die deutsche Staatsbürgerschaft zu entscheiden, selbst wenn sie kurz nach ihrer Geburt ins Ausland gezogen sind und seitdem nie wieder in Deutschland waren.
3. Härtefallklausel
Im Rahmen einer Härtefallklausel gilt auch als im Inland aufgewachsen, wer im Einzelfall einen vergleichbar engen Bezug zu Deutschland hat und für den die Optionspflicht nach den Umständen des Falles eine besondere Härte bedeuten würde.
Was das bedeuten soll, ist bisher nicht konkretisiert. Eine erste Orientierungshilfe gibt eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Bundestag. Zieht beispielsweise Kerim mit neun Jahren mit seinen Eltern nach Kanada, erwirbt dort an einer deutschen Auslandsschule eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung und kommt im Alter von 17 Jahren wieder nach Deutschland, wäre er nicht in Deutschland aufgewachsen, weil er keinen Schulabschluss im Inland erworben hat. Laut Bundesregierung besteht in diesem Fall „gegebenenfalls auch unter Einbeziehung der Härtefallregelung, keine Optionspflicht“.
Dasselbe soll auch gelten, wenn beispielsweise die Yasemin im Alter von zwölf Jahren mit ihrer Familie nach Frankreich zieht, dort einen französischen Schulabschluss macht, im Alter von 17 Jahren in Deutschland ein Studium aufnimmt und kurz vor dem Abschluss steht. Auch in diesem Beispielsfall gelte die Optionspflicht nicht, so die Bundesregierung.
Unmut bleibt
Ob dies zur allgemeinen Klärung der offenen Fragen beiträgt, wird sich zeigen müssen. Der Unmut darüber, wieso die doppelte Staatsbürgerschaft generell eingeführt oder zumindest die Optionspflicht nicht komplett abgeschafft wurde, bleibt vorerst. Zumal die Bundesregierung selbst nicht einmal beziffern kann, wie viele von der Neuregelung profitieren werden. Einzelnen Regierungspolitikern zufolge, erfasst der Gesetzesentwurf aber ohnehin einen Großteil der optionspflichtigen Kinder und Jugendliche von bis zu 95 Prozent. Aktuell Politik
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Und was ist mit denen, die vor 1990 geboren sind. Also in den 60er, 70er und 80er. Diese Menschen sind hier geboren, haben hier die Schule besucht und hier studiert. Viele haben eine/n deutsche/n Partner/in. Die Kinder alle samt Doppelstaater aber Mutter und Vater je ein Staat.
Die Welt ist gerecht, nicht aber die Menschen, die die Welt gestalten.
MfG
Habe ich das richtig verstanden? D.h. um die doppelte Staatsangehörigkeit zu erhalten, muss jemand erst mal nach 01.01.2000 geboren sein UND in dem Moment in dem er 21 wird 8 Jahre in Deutschland gelebt haben. Das bedeutet doch, dass einer, der am 01.01.2000 geboren ist frühestens 2021 das Recht hat die Doppelte zu erhalten vorausgesetzt man war zwischen 2000 und 2021 acht Jahre lang in Deutschland wohnhaft oder denke ich da falsch? Wenn das stimmt dann ist das Gesetz doch nichts weiter als eine Verschiebung des Problems auf das Jahr 2021. Bis dahin gibt es weiterhin keinen Doppelpass für die Türken und die politischen Machtverhältnisse haben sich dann bis dato nochmal geändert. Na echt toll gemacht liebe SPD. *würg*