Verfassungsgericht
Minister darf NPD „braune Brut“ und „Mob“ nennen
"Nazis von heute", "braune Brut" und "Mob" hatte der saarländische Bildungsminister Ulrich Commerçon die rechtsextreme NPD genannt. Das Landesverfassungsgericht wies nun eine Klage der NPD gegen den Minister ab.
Von K G Donnerstag, 10.07.2014, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 14.07.2014, 0:32 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der saarländische Bildungsminister Ulrich Commerçon (SPD) darf die rechtsextreme NPD „braune Brut“ und „Mob“ nennen. Das saarländischen Verfassungsgericht wies am Dienstag eine Klage der NPD gegen den Minister ab. Commerçon hatte in einer Rede die NPD als „die Nazis von heute“ bezeichnet und zum Widerstand aufgerufen. Nach Auffassung des Gerichts gab Commerçons zwar ein negative Werturteil über die NPD ab, die Äußerungen stünden aber im Einklang mit der Verfassung (AZ: Lv 5-14).
Die NPD hatte in ihrer Organklage Commerçon vorgeworfen, mit seinen Äußerungen in den Europa- und Kommunalwahlkampf eingegriffen und damit gegen die Chancengleichheit der Parteien verstoßen zu haben. Die Richter sahen in der Rede des Ministers zum zehnjährigen Bestehen des Projektes „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ jedoch keine parteipolitische Schmähung. Sie stellten vielmehr eine „scharfe und einprägsame Stellungnahme zu einer Debatte dar, die in eine demokratischen Gesellschaft notwendig ist“.
Die NPD betreibe den politischen Wettbewerb oft zugespitzt und diskreditierend, hieß es weiter. Sie könne nicht das Recht einfordern, dass sich staatliche Organe «nur in akademisch, zurückhaltend-distanzierten Sprache» über die Partei und ihre Anhänger äußern dürften. (epd/mig)
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