Gericht entscheidet
Serbien ist kein sicherer Herkunftsstaat
Asylanträge von Roma aus Serbien sind nicht automatisch unbegründet. Zu dieser Einschätzung kommt das Verwaltungsgericht Münster. Ganz anders die Bundesregierung, sie möchte Serbien zum sicheren Herkunftsstaat machen. Der Bundesrat wird den Streit entscheiden.
Freitag, 05.09.2014, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 08.09.2014, 0:10 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Nach dem Willen der Bundesregierung gelten Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina in Zukunft als sogenannte sichere Herkunftsstaaten. Mit den Stimmen der schwarz-roten Regierungskoalition passierte ein entsprechendes Gesetz bereits den Bundestag. Das Gesetz soll auch vom Bundesrat abgenickt werden.
Da schwarz-rot im Bundesrat aber keine Mehrheit hat, hängt das Gesetz vom Segen der Grünen ab. Die Linkspartei dürfte die Zustimmung kategorisch ablehnen. Aus gutem Grund, wie eine jetzt bekannt gewordene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster vom 8. Juli zeigt.
Nicht offensichtlich unbegründet
Darin erklären die Richter, dass nach der aktuellen Auskunftslage „ernstliche Zweifel an der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge“ bestehen, Asylanträge von Roma aus Serbien als „offensichtlich unbegründet abzulehnen“.
Nach Überzeugung der Richter kann man nicht ausschließen, dass Asylantragsstellern im Falle ihrer Rückkehr nach Serbien beachtliche Nachteile drohen. Schließlich liege auch keine eindeutige Auskunftslage vor, die die Ablehnung der Asylanträge „als offensichtlich unbegründet rechtfertigt“, so die Richter.
Es bleibt spannend
Mit dieser Begründung wird das Vorhaben der Bundesregierung auf den Kopf gestellt. Insofern bleibt es spannend, wem die Grünen folgen: der Rechtsprechung oder dem Bundesinnenministerium. Das Ministerium möchte mit der Neuregelung Asylanträge von Menschen aus den drei Ländern leichter ablehnen können. Die Abstimmung im Bundesrat ist angesetzt für den 19. September. (hs) Aktuell Recht
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