Europäischer Gerichtshof
Deutschland muss Studentenvisa in Zukunft großzügiger erteilen
Wollen Studenten aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland studieren und erfüllen die Voraussetzungen, müssen Behörden ein Visum erteilen. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Ob der Student ausreichend qualifziert ist, entscheidet in Zukunft die Hochschule und nicht mehr die Ausländerbehörde.
Donnerstag, 11.09.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 11.09.2014, 22:06 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Wenn die Zahl der ausländischen Studierenden an deutschen Hochschulen steigen, wird das gemeinhin als ein gutes Zeichen für den Bildungsstandort Deutschland gedeutet. Die Freude ist groß, wenn kluge Köpfe sich für ein Studium an einer deutschen Hochschule entscheiden. Bildungsminister lassen es sich in der Regel nicht nehmen, sich im Lichte dieser Zahlen zu sonnen und für „noch mehr Willkommenskultur“ zu werben.
Wie ein am Mittwoch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschiedener Fall (AZ: C-491/13) allerdings zeigt, müssen ausländische Studierende mitunter ganz schön kämpfen, um in Deutschland studieren zu dürfen. Was Mohamed Ali Ben Alaya durchmachen musste, dürfte mit Willkommenskultur jedenfalls nichts zu tun haben.
Behörde verweigert Visum
Er ist ein 1989 in Deutschland geborener tunesischer Staatsangehöriger. Im Jahr 1995 verließ er Deutschland und wuchs dann in Tunesien auf. Nach seinem dortigen Abitur im Jahr 2010 schrieb er sich an der Universität Tunis ein, um Informatik zu studieren, bemühte sich aber gleichzeitig um die Aufnahme eines Studiums in Deutschland. Auf seine Bewerbungen hin wurde er mehrmals zum Mathematikstudium an der Technischen Universität Dortmund zugelassen.
In Deutschland durfte Ben Alaya dennoch nicht studieren. Die Ausländerbehörde und das Auswärtige Amt machten dem angehenden Studenten einen Strich durch die Rechnung. Mehrere Anträge auf Erteilung eines Studentenvisums wurden abgelehnt. Grund: Die Behörden hegen Zweifel an seiner Motivation für ein Studium in Deutschland. Ben Alayas Noten seien ungenügend und seine Deutschkenntnisse zu gering. Außerdem fehlt den Behörden der Zusammenhang zwischen dem angestrebten Studium und den beruflichen Plänen.
EuGH: Visum hätte erteilt werden müssen
Ben Alaya kann die Entscheidung der Behörde nicht nachvollziehen. Wieso entscheidet eine Behörde und nicht die sachkundige Hochschule über das Studium? Er klagte vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Die Berliner Richter wiederum riefen den EuGH an und baten um Klärung, ob die Ablehnung gegen europäische Richtlinien verstößt.
Ja, das tut es, entschied nun der EuGH. Drittstaatsangehörigen sei ein Studentenvisum zu erteilen, wenn sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit darstellen. Im vorliegenden Fall erfülle Ben Alaya alle Voraussetzungen für ein Studium im EU-Raum. Eine Gefahr stelle er ebenfalls nicht dar. Insofern bleibe der Behörde kein Ermessensspielraum; der Aufenthaltstitel zu Studienzwecken hätte erteilt werden müssen.
Eine schallende Ohrfeige
Die Luxemburger Richter heben in ihrer Entscheidung hervor, dass die EU-Richtlinie gerade dazu diene, die Mobilität von Drittstaatsangehörigen Studenten in Richtung der Union fördern soll. Was die Behörde gemacht habe, laufe diesem Ziel zuwider.
Für die Grünen-Politiker Volker Beck und Kai Gehring ist die Entscheidung des EuGH unmissverständlich: „Einmal mehr erteilt der Europäische Gerichtshof der Bundesrepublik Nachhilfe in Sachen Einwanderung. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Abschreckungspolitik der Bundesregierung“. Ob jemand die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium in Deutschland mitbringe, beurteilten die Hochschulen am besten selbst. „Die Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden haben dafür nicht den notwendigen Sachverstand – und müssen ihn auch nicht haben“, so Beck und Gehring weiter. Sie fordern die Bundesregierung auf, den Studierenden- und Wissenschaftsaustausch mit den arabischen Ländern mehr Bedeutung einzuräumen, um die demokratischen Kräfte zu stärken.
Auch der Bundesverband ausländischer Studierender begrüßt das Urteil und ruft die Bundesregierung auf, das Urteil schnellstmöglich umzusetzen. Pierre Vicky Sonkeng, BAS-Sprecher: „In zu vielen Fällen lehnen deutsche Auslandsvertretungen die Visavergabe an zugelassene Studierende und Studieninteressierte aus nicht nachvollziehbaren Gründen ab.“ (hs) Aktuell Recht
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