Zum Kopftuchurteil
Kopftücher geben uns einen Einblick in unsere eigene Vergangenheit
Soll man sich als Kirchenmitglied über das Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichtes freuen? Tut sich die Kirche einen Gefallen, wenn sie zwar Muslime einstellt, ihnen aber ihre religiösen Lebensäußerungen verbietet? - ein Gastbeitrag von Pfarrer Christian Wolff.
Von Christian Wolff Mittwoch, 01.10.2014, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 01.10.2014, 22:00 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Soll man sich als Kirchenmitglied über das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes Erfurt in Sachen einer Kopftuch tragenden muslimischen Krankenschwester freuen? Diese hatte in einem evangelischen Krankenhaus in Bochum gearbeitet. Ihr wurde gekündigt, weil sie beim Dienst ein Kopftuch bzw. eine Kopfbedeckung tragen wollte.
Nach dem Erfurter Urteil dürfen aber kirchliche Einrichtungen ihren Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs verbieten, wenn damit ein religiöses Bekenntnis verbunden ist. In zwei Vorinstanzen wurde in dem Fall unterschiedlich geurteilt: Einmal bekam die Krankenschwester Recht, die sich auf die Religionsfreiheit berief. In zweiter Instanz wurde dem Krankenhausträger vom Landesarbeitsgericht zugestanden, von seinen nichtchristlichen Mitarbeitern zu verlangen, dass sie sich am Arbeitsplatz religiös neutral verhalten. Nun hat das Bundesarbeitsgericht den Fall an das Landesarbeitsgericht in Hamm zurückverwiesen. So kann es durchaus sein, dass es doch noch zu einem Urteil kommt, dass der Krankenschwester die Arbeit im evangelischen Krankenhaus ermöglicht – dann nämlich, wenn der Arbeitsplatz als nicht öffentlichkeitswirksam gewertet wird.
Unabhängig von der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage an: Tun wir uns als Kirche wirklich einen Gefallen, wenn wir zwar Menschen muslimischen Glaubens einstellen, ihnen aber ihre religiösen Lebensäußerungen wie das Tragen einer Kopfbedeckung am Arbeitsplatz verbieten? Welcher Schaden kann denn dadurch der Kirche entstehen? Als ich Ende Mai und Anfang Juli im katholischen St. Elisabethkrankenhaus Leipzig lag, wurde ich u.a. von einem muslimischen Pfleger aus dem Iran betreut. Wir kamen ins Gespräch – und ich empfand nicht nur seine pflegerische Arbeit als wohltuend, sondern war darüber beglückt, dass diese Vielfalt in einem kirchlichen Krankenhaus möglich ist. Genauso wäre es mir auch gegangen, wenn eine muslimische Schwester mit Kopftuch an mein Krankenbett getreten wäre.
„Wenn das Tragen eines Kopftuchs zum religiösen Leben dazu gehört wie das fünfmalige Gebet am Tag, dann sollte das auch von einem kirchlichen Arbeitgeber zu tolerieren sein.“
Welche Bedrohung soll davon ausgehen – zumal uns Kopftuch tragende Frauen (z.B. auch Aussiedlerinnen) einen Einblick in unsere eigene Vergangenheit geben: Schließlich trugen in den meisten konfessionellen Krankenhäusern bis vor vier Jahrzehnten die meisten Schwestern eine Haube, also eine Kopfbedeckung. Und ihr Ursprung ist derselbe, den die muslimische Krankenschwester vor Gericht angegeben hat: es sollen die weiblichen Reize bedeckt werden. Deswegen kam die verheiratete Frau „unter die Haube“ – und die (unverheirateten) Diakonissen wurden mit der Haube diesen gleichgestellt.
Die religiöse Neutralität eines Menschen, der in einer kirchlichen Einrichtung arbeitet, entscheidet sich nicht am Kopftuch, sondern an seinem Verhalten und an seiner Loyalität dem Arbeitsgeber gegenüber. Diese ist durch das Tragen eines Kopftuchs nicht infrage gestellt. Wenn ein kirchlicher Krankenhausträger eine Muslimin als Krankenschwester anstellt (wozu er nicht verpflichtet ist), ist das sehr begrüßen. Aber das kann und darf nicht bedeuten, dass die Muslimin nun ihren Glauben aufzugeben hat. Wenn das Tragen eines Kopftuchs zum religiösen Leben dazu gehört wie das fünfmalige Gebet am Tag, dann sollte das auch von einem kirchlichen Arbeitgeber zu tolerieren sein.
Was also hat die Kirche mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes gewonnen? In meinen Augen nicht sehr viel, vor allem keine Glaubwürdigkeit. Sicher: Mancher wird angesichts des islamischen Fundamentalismus denken, dass man den Anfängen wehren müsse. Aber vielleicht hätte die Kirche den Fall der Kopftuch tragenden Muslimin dazu nutzen können, um sich klar nach innen und außen zu positionieren – was sie zulässt und was nicht: Erkennbarkeit der nicht christlichen religiösen Überzeugung, aber Abwehr jeder Form von Missionierung.
Jetzt aber haben wir die sattsam bekannte Debatte darüber, dass die Kirchen für sich ständig Sonderrechte in Anspruch nehmen und damit ihre gesellschaftliche Machtposition zu festigen versuchen. Und in den entsprechenden Magazinen und Internetforen wird kübelweise Häme über die Kirchen ausgeschüttet. „Christliche Leere“ titelte Spiegel online seinen Kommentar. Dabei könnte die Kirche die Beschäftigung von Menschen muslimischen Glaubens gerade als einen wichtigen Beitrag für das interreligiöse Zusammenleben ansehen und kommunizieren – auch mit Kopftuch. Welche Botschaft ginge von einem Krankenbett aus, an dem sich eine (der kaum noch vorhandenen) Diakonissen und eine Kopftuch tragende muslimische Ärztin um das Wohl eines Patienten kümmern? Gerade solche Zeichen würden etwas von der Stärke des christlichen Glaubens vermitteln und uns gleichzeitig ermutigen, das friedliche Zusammenleben der Verschiedenen zu fördern. Das wäre eine christliche Lehre, auf die die Menschen warten. Aktuell Meinung
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen