Hintergrund
Die rechtliche Stellung von Flüchtlingen in Deutschland
Welche Rechte haben Flüchtlinge in Deutschland? Dürfen sie arbeiten? Sich eine eigene Wohnung suchen? Müssen Kinder zur Schule gehen? Das MiGAZIN gibt die Antworten. Eine Übersicht.
Montag, 06.10.2014, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.10.2014, 17:52 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Was unterscheidet „Asylsuchende“ und „Flüchtlinge“?
Unterschiede zwischen beiden Personengruppen bestehen bei ihrem Schutzstatus: Wird ein Asylantrag gestellt, so kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (1.) das Asyl als berechtigt anerkennen, (2.) den Status Flüchtling zuerkennen, (3.) sogenannten subsidiären Schutz gewähren oder (4.) ein Abschiebeverbot geltend machen.
Was unterscheidet ein Abschiebeverbot von einer Duldung?
Das Abschiebeverbot ist nicht zu verwechseln mit der Duldung, bei der eine Abschiebung nur vorübergehend ausgesetzt ist. Asylberechtigung und Flüchtlingsschutz sind hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen gleich – es resultiert ein Anspruch auf einen dreijährigen Aufenthaltstitel. Wird hingegen nur subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebeverbot, erhalten Betroffene eine einjährige Aufenthaltserlaubnis.
Wo liegen die Verantwortlichkeiten bei Flüchtlingsfragen?
Bund und Länder teilen sich die Zuständigkeiten, wobei laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der Praxis – beispielsweise für die Unterbringung – die Länder verantwortlich sind. Sie betreiben sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen, wo Asylsuchende bis zu drei Monate bleiben. Danach werden sie in Gemeinschaftsunterkünften oder dezentral in Wohnungen untergebracht. Auch darüber entscheiden die Länder.
Was bedeutet der Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen?
Solange Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrichtung leben, dürfen sie sich nur in dem Bezirk frei bewegen, in dem die für sie zuständige Ausländerbehörde liegt. Wenn sie diesen Bereich verlassen, brauchen sie eine Genehmigung der Behörden, ansonsten drohen Geldstrafen. Später entscheiden die Bundesländer darüber, in welchem Gebiet sich die Menschen aufhalten dürfen. Das kann der Landkreis sein oder auch das gesamte Bundesland. Sobald der Asylstatus beziehungsweise die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt ist, endet die Pflicht zur Unterbringung seitens der Länder. Die Menschen dürfen und müssen sich selbst eine Wohnung suchen.
Wie sieht es mit dem Recht aus, sich einen Job zu suchen?
Je nachdem, in welcher Phase sich ein Asylbewerber befindet, unterscheiden sich seine Rechte auf Zugang zum Arbeitsmarkt. Anerkannte Flüchtlinge, Asylsuchende und subsidiär Geschützte haben unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Anders ist die Lage bei Geduldeten oder Personen im laufenden Verfahren. Sie dürfen erst nach zwölf beziehungsweise neun Monaten arbeiten, wenn kein Deutscher oder EU-Bürger für die Stelle infrage kommt („Vorrangprüfung“).
Müssen Flüchtlingskinder die Schule besuchen?
Ja, für sie gilt ebenso wie für alle anderen Kinder die Schulpflicht. In der Praxis gestaltet sich ihre Integration in Schulen jedoch oft schwierig, nicht zuletzt, weil sie meist Probleme mit der Verständigung haben.
Welche anderen Rechte haben die Menschen?
Wer als Asylberechtigter anerkannt ist beziehungsweise wem die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, hat Anspruch auf die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen. Während des laufenden Verfahrens besteht darauf noch kein Anspruch. Betroffene sind zumeist auf Deutschkurse angewiesen, die Kirchen und freiwillige Helfer ihnen anbieten. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben Betroffene auch Anspruch auf medizinische Grundversorgung. Was genau darunter fällt, entscheiden die Länder.
Wovon leben die Flüchtlinge?
Wie viel Geld Asylbewerbern monatlich zusteht, ist bundesweit einheitlich geregelt, doch die Länder entscheiden, in welchem Umfang Geld- oder Sachleistungen gewährt werden. Bevor über einen Asylantrag entschieden wird, erhalten Bewerber in den Aufnahmeeinrichtungen der Länder Sachleistungen „zur Deckung des existenzsichernden Bedarfs“. Zusätzlich stehen ihnen monatlich 130 Euro zur persönlichen Verwendung zu. Sind sie als Asylbewerber anerkannt, stehen ihnen die gleichen Sozialleistungen zu wie anderen Bürgern. Aktuell Recht
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Migration ohne Integration ist wie ein Brunnen ohne Wasser !
Letzt endlich aber ist die Sprachregelung der „Duldung“ schon ein Offenbarungseid.
Ganz offiziell wird hiermit zur Kenntnis gebracht das hier Menschen nur vorübergehend zwischengelagert werden sollen.
Eine Integration im eigentlichen Sinn sieht das deutsche Asylrecht nicht vor !
Zur Info aus NRW, an dessen Minister für Arbeit/Integration/Soziales:
Ihre Aussage in der „Aktuellen Stunde“ bzgl. Flüchtlingsprobleme und „Integration“ vom 12.10.2014
Sehr geehrter Herr Schneider,
im oben genannten Beitrag hörte ich, dass Sie z.B. koptische Christen und Muslime aus Gründen der Integration nicht in getrennten Unterkünften unterbringen wollen. Außer einem gesunden Menschenverstand vermisse ich hierbei Ihre Beratung durch kompetente, psychologische Expertinn_en. Seit wann werden traumatisierte Opfer und Menschen aus der (möglichen) Tätergruppe, die als Flüchtlinge ebenfalls traumatisiert sind, ohne Vorbereitung und ohne Psychologinn_en, Mediatorinn_en, Sozialpädagoginn_en etc. in ein Gebäude, gegebenenfalls sogar in einem Schlafraum untergebracht?!
Integration kann so nicht stattfinden, sondern bewirkt eher das Gegenteil.
Holen Sie sich bitte Rat von Trauma-Expertinn_en, bevor Sie an einem Pulverfass zündeln und Menschen/Kinder retraumatisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Roswitha Haala
Ex-IntV-Integrationskurslehrerin
Ex-Heimleiterin eines Heimes für sogenannt psychisch Kranke