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Staatenlosigkeit

UN wollen Staatenlosigkeit von Millionen Menschen beenden

Es gibt rund 10 Millionen Staatenlose weltweit, die keinen Anspruch auf normal geltene Rechte haben. Jetzt versucht die UN, das Problem mit einer großen Kampagne anzugehen.

Mittwoch, 05.11.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 06.11.2014, 16:36 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Vereinten Nationen wollen innerhalb der nächsten zehn Jahre das globale Problem der Staatenlosigkeit lösen. Mindestens zehn Millionen Menschen seien staatenlos und hätten keine normalen Rechte, erklärte der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge, António Guterres, am Dienstag in Genf.

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Guterres und rund zwei Dutzend Prominente wie der frühere anglikanische Erzbischof von Kapstadt, Desmond Tutu, betonten in einem offenen Brief: „Staatenlosigkeit ist inhuman. Wir glauben, es ist Zeit diese Ungerechtigkeit zu beenden.“ Staatenlosen werde oft der Schulbesuch und eine medizinische Versorgung verweigert, die Betroffenen könnten häufig keinen legalen Job finden. Zudem sei es ihnen oft unmöglich, sich frei zu bewegen.

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Die Länder müssten Staatenlosigkeit durch Reformen ihrer Gesetze beenden. Kein Kind dürfe staatenlos zur Welt kommen, hieß es. Laut UNHCR leben Staatenlose in allen Regionen der Welt, in vielen Fällen sind die Staatenlosen das Opfer von ethnischer oder religiöser Diskriminierung. In 27 Ländern werde Frauen das Recht verweigert, ihre Nationalität an ihre Kinder weiterzugeben. Durch diese Regelung können laut dem Flüchtlingshilfswerk Generationen von staatenlosen Menschen entstehen.

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Zudem verursachten Kriege und Konflikte wie in Syrien Staatenlosigkeit. Auch der Zerfall von Staaten wie im Fall der früheren Sowjetunion schaffe Staatenlosigkeit. Das UNHCR nennt auch ermutigende Fälle. So konnten aufgrund eines Gerichtsurteils in Bangladesch im Jahr 2008 rund 300.000 Staatenlose mit der Muttersprache Urdu die Bürgerrechte erhalten. In der Elfenbeinküste seien durch Reformen 2013 viele frühere staatenlose Menschen Staatsbürger geworden.

Ein internationales Übereinkommen von 1954 definiert die Rechtsstellung der Staatenlosen. Die Konvention umschreibt, wer als staatenlos gilt und legt Mindeststandards zur Behandlung der Betroffenen fest. Eine Konvention von 1961 enthält weitere Grundsätze zur Verminderung von Staatenlosigkeit. Das UNHCR betonte, dass inzwischen 144 Staaten beiden Abkommen beigetreten seien. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. karakal sagt:

    In Kuwait gibt es – meines Wissens – bis heute noch staatenlose Kuwaitis, deren Vorfahren bei der Entlassung dieses Staates in die Unabhängigkeit im Jahre 1961 zwar dort als Beduinen lebten, wegen fehlender Seßhaftigkeit jedoch nicht registriert wurden. Später weigerte sich Kuwait, sie als Staatsbürger anzuerkennen.