Mit Geldstrafe davongekommen
Verfahren gegen „Zeit“-Chef di Lorenzo wegen Doppelwahl eingestellt
Mit seiner Doppelwahl bei der vergangenen Europa-Wahl hatt der "Zeit"-Chef Giovanni di Lorenzo für Aufsehen gesorgt. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass man bei der Europawahl nicht zweimal abstimmen dürfe, wenn man mehrere Pässe habe. Nun wurde das Verfahren eingestellt.
Donnerstag, 20.11.2014, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 21.11.2014, 7:34 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Das Verfahren gegen „Zeit“-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo wegen Wahlbetrugs ist vorläufig eingestellt worden. Das berichtet das Hamburger Abendblatt unter Berufung auf die Hamburger Staatsanwaltschaft. Di Lorenzo habe der Zahlung einer Geldauflage zugestimmt. Über deren Höhe wurden keine Angaben gemacht, doch es sei „ein namhafter Betrag“, sagte Nana Frombach, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, der Zeitung. Nach Zahlung der Auflage werde das Verfahren eingestellt.
Der 55 Jahre alte Di Lorenzo, der einen deutschen und einen italienischen Pass besitzt, hatte im Mai in der Talkshow „Günther Jauch“ in der ARD gesagt, er habe bei der Europawahl zweimal abgestimmt – im italienischen Konsulat und in einem deutschen Wahlbüro in Hamburg. Danach ging bei der Hamburger Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen den Journalisten ein.
Im Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments ist der Sachverhalt klar geregelt. In Paragraf 6, Absatz 4 heißt es: „Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind.“
Di Lorenzo hatte sich nach Bekanntwerden der Doppelwahl entschuldigt. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass man bei der Europawahl nicht zweimal abstimmen dürfe. Hätte er es gewusst, hätte er es nicht getan und auch nicht in der Talksendung davon erzählt. (epd/mig) Aktuell Feuilleton
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Wie wird mann mit soviel Dummheit (oder Dreistigkeit?) ZEIT-chefredakteur?
Herr Di Lorenzo hat durch seine zweifache Stimmabgabe bei der Europawahl und das öffentlichen Bekenntnis dazu immerhin seine große Wahlleidenschaft zum Ausdruck gebracht, was im Zeitalter zunehmender Demokratiemüdigkeit durchaus positiven Vorbildcharakter haben kann. Wenn auch juristisch nicht korrekt, halte ich den ethischen Unrechtsgehalt dieses Verhalten – wenn überhaupt – für minimal. Als Doppelstaatsbürger darf Herr Di Lorenzo offiziel sowohl bei der deutschen als auch bei der italienischen Parlamentswahl teilnehmen. Bei der EU-Wahl hat eine seiner Stimmen für die Verteilung der für die deutschen Mandatare reservierten Sitze gezählt, die andere für die Aufteilung unter dem italienischen Abgeordnetenkontigent. Er hat also sich also nicht ein zweifaches Stimmrecht für dieselben Kanditaten erschlichen, nur dass wäre vom Demokratieverständnis her höchst verwerflich gewesen.
Wenn man ehrlich ist, dann ist gar nicht dieser di lorenzo daran schuld. Diejenigen, die den Wahlprozess definiert haben, haben ihn einfach nur nicht ausreichend analysiert und keine Kontrollmöglichkeiten berücksichtigen. Dafür kann der Wähler nichts.