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Anpassungsqualifizierung

Zusätzliche Prüfung oder Lehrgang für eine volle Anerkennung

Sie haben einen Antrag auf Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses gestellt. Die Anerkennungsstelle hat allerdings festgestellt, dass zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Ausbildung keine komplette Gleichwertigkeit besteht? Kein Grund zur Sorge!

Sonntag, 28.12.2014, 10:47 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 10.01.2015, 12:35 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Stellt die zuständige Stelle keine Gleichwertigkeit fest, benennt sie bei reglementierten Berufen konkrete Maßnahmen, mit denen Sie die festgestellten Unterschiede ausgleichen können. Das ist zum Beispiel bei Ärzten oder Lehrern der Fall, die diesen Beruf in Deutschland ohne die volle Anerkennung nicht ausüben können.

Bei nicht reglementierten Berufen können Sie auch mit einer sogenannten „teilweisen Gleichwertigkeit“ einen Job bekommen. Im Bescheid werden die vorhandenen Qualifikationen sowie die Unterschiede zur deutschen Referenzqualifikation dargestellt; dies hilft Ihnen und potenziellen Arbeitgebern, Ihre Qualifikation richtig einzuschätzen.

Festgestellte Unterschiede ausgleichen

Werden Unterschiede festgestellt, hängen die weiteren Voraussetzungen vom angestrebten Beruf ab. Am besten Sie kontaktieren Ihre zuständige Anerkennungstelle. Dort werden Sie individuell beraten. In den manchen Berufen müssen Sie bei festgestellten Unterschieden beispielsweise einen Anpassungslehrgang oder eine zusätzliche Prüfung erfolgreich absolvieren, um in diesem Beruf arbeiten zu dürfen.

Von einer solchen Anpassungsmaßnahme berichtet beispielsweise eine in Afghanistan ausgebildete Krankenschwester auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“. Während der einjährigen Maßnahme ergänzte sie ihre Fachkenntnisse in einer Krankenpflegeschule um Lagerungstechniken für ältere Menschen oder den Umgang mit Demenz. In einem Sprachkurs erlernte sie insbesondere deutsche Fachbegriffe aus ihrem Berufskontext. Die praktische Anwendung und den deutschen Klinikalltag lernte sie während eines verpflichtenden Praktikums in der Uniklinik kennen.

In den nicht reglementierten Berufen kann es hilfreich sein, die im Bescheid aufgeführten fehlenden Qualifikationen durch die Teilnahme an Nach- oder Anpassungsqualifizierungen auszugleichen. Diesen Weg ist auch Łukasz Wesołowski gegangen. Der polnische Elektromechaniker hat die volle Anerkennung als Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach einem solchen Anpassungslehrgang bei der Handwerkskammer Hamburg erhalten.

Eventuell ist auch Ihr Arbeitgeber oder ein Betrieb, der Sie einstellen möchte, bereit, Sie bei der Weiterbildung zu unterstützen. Umfassende Beratung bekommen Sie bei Ihrer zuständigen Stelle oder bei den Beratungsstellen des Netzwerks „Integration durch Qualifizierung (IQ)“.

Sollten Sie von der zuständigen Stelle nicht sofort die volle Gleichwertigkeit zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Ausbildung bescheinigt bekommen, bedeutet das keinesfalls das Ende. Das zeigen zahlreiche weitere Erfolgsgeschichten. Lassen Sie sich inspirieren und motivieren von den Erfahrungen anderer auf www.anerkennung-in-deutschland.de.

Anerkennung in Deutschland
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