Gesetzesentwurf Ende März
Bund und Länder prüfen Gesundheitskarten für Asylbewerber
Bund und Länder verhandeln derzeit über die Einführung von Gesundheitskarten für Asylbewerber. Sie sollen in Zukunft leichter Zugang zu medizinischer Versorgung bekommen. Bisher können Asylbewerber nicht ohne weiteres zum Arzt gehen.
Donnerstag, 08.01.2015, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 08.01.2015, 20:04 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Künftig sollen Asylbewerber leichter Zugang zu medizinischer Versorgung bekommen können. Wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums auf epd-Anfrage bestätigte, laufen derzeit Gespräche zwischen Bund und Ländern zur Einführung von Gesundheitskarten für Asylbewerber. Details etwa zur Finanzierung der medizinischen Kosten, die Laufzeit der Unterstützung oder die Verwaltung der Ausgaben seien noch nicht bekannt. Geplant sei ein Gesetzesentwurf bis Ende März, hieß es weiter aus dem Ministerium.
Bisher können Asylbewerber nicht ohne weiteres zum Arzt gehen. Sobald kein Notfall vorliegt, entscheiden allein die zuständigen Behörden über die Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung. Flüchtlinge haben demnach kein Recht auf Vorsorgebehandlungen und müssen teilweise sogar starke Schmerzen ertragen. Ausgenommen sind Schwangere.
Modellprojekte mit Gesundheitskarten für Asylbewerber laufen bereits in Bremen oder Hamburg. Auch andere Bundesländer hätten Interesse gezeigt, heißt es weiter. Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsinitiativen fordern seit Jahren eine bessere medizinische Versorgung von Asylbewerbern abseits von akuten Fällen. (epd/mig)
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