Hessen
Nancy Faeser und Gerhard Merz fordern Rückkehr zu echtem Härtefallverfahren
Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Nancy Faeser, und der integrationspolitische Sprecher, Gerhard Merz, sprachen sich dafür aus, dass der von CDU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes deutlich verändert werden müsse. „Aus diesem Grund haben wir einen Antrag eingebracht, der die erforderlichen Änderungen vornimmt.“
Freitag, 09.10.2009, 8:05 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 15:36 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Faeser sagte, dass die von Schwarz-Gelb vorgenommene Aufnahme von strafrechtlichen Verurteilungen zu Geldstrafen ab 180 Tagessätzen als absolute Ausschlussgründe nicht durch die bundesgesetzlichen Vorgaben abgedeckt und damit nicht zulässig sei. „Mit unserem Änderungsantrag beheben wir nicht nur diese unzulässige Anwendung, sondern wir kehren damit zu einem echten Härtefallverfahren zurück, in welchem die jeweiligen Einzelfälle inhaltlich geprüft werden können“, sagte Faeser. Die Aufnahme von absoluten Ausschlussgründen sei gerade der Hauptkritikpunkt der anzuhörenden Sachverständigen in der in der vergangenen Woche stattgefundenen Anhörung zu dem gegenständlichen Gesetzentwurf gewesen. Merz: „Wir haben absolute Ausschlussgründe von jeher strikt abgelehnt. Dies gilt auch heute, weil sie formal unzulässig und inhaltlich falsch sind.“
Neben der Frage der Straftaten sei zudem die Frage der Sicherung des Lebensunterhaltes zu überdenken. „Es kann nicht sein, dass Personen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus keine Arbeitserlaubnis erhalten, parallel jedoch gefordert wird, dass sie ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern müssen. Dieser Umstand ist paradox. Dies wird durch unseren Antrag aufgelöst“, so Merz. Für solche Härtefälle müsse eine Finanzierung durch das Land sichergestellt werden. Eine entsprechende Regelung müsse nun Gegenstand der politischen Debatte werden.
Als weitere Änderung nannten die beiden SPD-Abgeordneten die Aufhebung des durch CDU und FDP beabsichtigten 2/3-Quorums. Die Härtefallkommission spreche nur Empfehlungen aus. Die Entscheidung über eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 23 a des Aufenthaltsgesetzes treffe einzig der Innenminister. Gerade eine differenzierte Entscheidung innerhalb der Kommission könne durch den Innenminister bewertet und gewichtet werden. Aus diesem Grund bedürfe es keiner Erhöhung des bestehenden Quorums.
Darüber hinaus sehe der SPD-Änderungsantrag vor, dass weiterhin keine Abgeordneten in der Kommission mitarbeiten. „Wir möchten, dass die Härtefallkommission fachlich arbeitet. Die jetzige Besetzung der Kommission spiegelt bereits eine breite gesellschaftliche Basis wider. Abgeordnete des Hessischen Landtages vergrößern die Härtefallkommission nur. Dies führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit dieses Gremiums. Deshalb sagen wir: Landtagsabgeordnete gehören nicht in die Härtefallkommission“, sagte Merz. Auch juristisch sei dies höchst problematisch, so Faeser, da damit Angehörige der Legislative zur Mitarbeit in einem Gremium der Exekutive verpflichtet würden.
„Wir fordern die Fraktionen von CDU und FDP auf, zu einem echten Härtefallverfahren zurückzukehren und sich unseren Änderungsvorschlägen anzuschließen“, so Faeser und Merz. Politik
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