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Ethnische Diskriminierung

Vermieter muss türkischer Familie 30.000 Euro Entschädigung zahlen

Zu einer Entschädigungszahlung von 30.000 Euro wurde eine Berliner Vermieterin vom Amtsgericht verurteilt. Sie hatte die Miete so lange erhöht, bis die türkeistämmige Familie mit drei Kindern die Wohnung kündigen und ausziehen musste. Deutsche Mieter wurden verschont.

Freitag, 16.01.2015, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 13.02.2015, 11:26 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (25 C 357/14) eine Vermieterin zur Zahlung von 30.000 Euro wegen Benachteiligung aufgrund der Herkunft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie gegen das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen hat.

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Der Entscheidung lag der Fall einer muslimischen Familie mit türkischen Wurzeln zugrunde. Im Februar 2010 erhöhte die Vermieterin gegenüber allen Mietparteien die Kaltmiete von 5,33 Euro pro Quadratmeter auf 7,04 Euro. Zwei Monate später sprach die Vermieterin gegenüber der türkischen sowie gegenüber zwei weiteren arabischstämmigen und muslimischen Mietparteien eine weitere Mieterhöhung auf 9,62 Euro je Quadratmeter aus. Von dieser zweiten Mieterhöhung blieben die deutschen und nicht muslimischen mitteleuropäischen Mietparteien verschont.

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Im Juni 2010 forderten die betroffenen Mieter die Vermieterin zur Rücknahme der zweiten Mieterhöhung auf und machten Ansprüche geltend wegen Diskriminierung. Das wies die Vermieterin zurück. Der türkischen Familie mit drei Kindern blieb nichts anderes übrig, als die unbezahlbar gewordene Wohnung zu kündigen.

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Weil die Wohnungssuche erfolglos blieb, bat die Familie die Vermieterin um eine einmonatige Räumungsfrist. Das lehnte die Vermieterin ab und drohte mit Räumungsklage. Bei deutschen Mietern in ähnlicher Situation zeigte sich die Vermieterin deutlich kulanter. Insgesamt verließen 17 Mietparteien die Wohnanlage, davon 13 mit arabischer und türkischer Zuwanderungsgeschichte. Zudem fiel auf: Kein einziger Nachmieter hatte einen arabischen oder türkischen Hintergrund.

Das Urteil

Für das Gericht ein klarer Fall. Die Vermieterin habe klar zu verstehen gegeben, dass die türkische Familie „aufgrund ihrer Herkunft und dem hiermit im Zusammenhang stehenden kulturellen Hintergrund nicht in das von der Beklagten verfolgte Miet- und Wohnkonzept passen“. Es sei der Eindruck entstanden, die Vermietern fürchte „durch Mieter türkisch-orientalischer Herkunft bzw. arabischer Herkunft eine Abwertung der Wohnanlage“. Die damit vermittelte „krasse Abwertung, Ausgrenzung und massive Ungerechtigkeit“ sei erheblich verletzend und greife in den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts ein. Das Gericht weiter: „Es wird so nicht nur deutsches Verfassungsrecht verletzt […] sondern auch tragende europäische Rechtsgrundsätze.“

Zudem erkennt das Gericht an, dass die Kinder der Kläger ebenso Betroffene der Diskriminierung sind wie ihre Eltern, da „nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Erfahrung auf Dauer negativ auf ihre besonders sensible persönliche Entwicklung sowie auf das Bild von sich selbst und ihrer Rolle in der Gesellschaft der Bundesrepublik auswirken wird.“

Hinsichtlich der Höhe der Entschädigung verweist das Gericht auf die Antirassismusrichtlinie der EU, auf der das AGG beruht. Danach müsse Diskriminierung abschreckend sanktioniert werden, um von weiteren Benachteiligungen abzuhalten.

Ein Stück Gerechtigkeit

Für die betroffene Familie bedeutet dieses Urteil ein Stück Gerechtigkeit. „Ich hoffe, dass es dazu beiträgt, dass auch andere Vermieter Menschen nicht mehr diskriminieren“, sagt das Ehepaar und fügt hinzu: „Ohne Rechtsschutzversicherung und die Hilfe von unseren Unterstützern hätten wir uns nicht getraut zu klagen.

Tatsächlich wurde die Familie beraten und unterstützt vom Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (TBB). „Diskriminierungen sind keine Kavaliersdelikte, sondern verletzen die Menschenwürde der Betroffenen. Dieses Urteil geht in die richtige Richtung“, so Eva Maria Andrades, Projektleiterin des Antidiskriminierungsnetzwerks.

TBB-Sprecher İlker Duyan ergänzt: „Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist ein seit langem unterschätztes Problem. Es besteht dringend Aufklärungs- und Handlungsbedarf. Durch den angespannten Wohnungsmarkt werden immer mehr sozio-ökonomisch schwache Menschen aus der Innenstadt verdrängt. Unter diesen Menschen sind auch viele mit sog. Migrationshintergrund, die zudem auch – wie dieser Fall zeigt – von Diskriminierung betroffen sind“.

Für Ulf Glandien, Vorstandsmitglied von mieterstadt.de, ein Netzwerk für soziales Wohnen und bürgernahe Stadtentwicklung, ist dieser Fall in Berlin keine Überraschung. Er fordert vom Senat ein Korrekturgesetz für die bestehenden Sozialwohnungen, damit Mietsteigerungen von 80% und mehr von vornherein ausgeschlossen werden. „Es kann nicht sein, dass die Politik ausgerechnet die schwächsten Mieter der Stadt der Willkür der Vermieter ausliefert“, so Glandien. (hs) Leitartikel Recht

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