Baden-Württemberg
Goll für Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen
Anhörung der Landesregierung zum Thema "Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen" - Goll: Die Erschließung der mitgebrachten Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten ist ein wichtiger Beitrag zu ihrer beruflichen und damit gesellschaftlichen Integration“.
Donnerstag, 15.10.2009, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 03.09.2010, 22:11 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Unter dem Vorsitz des Justizministers und Integrationsbeauftragten der Landesregierung, Ulrich Goll (FDP), fand diese Woche in Stuttgart eine Anhörung von Expertinnen und Experten aus Politik und Praxis zum Thema „Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen“ statt. Ziel war es, über die Anerkennungssituation in Deutschland zu diskutieren, etwaige Defizite in der Anerkennungspraxis aufzuzeigen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.
Goll bezeichnete in seiner Eröffnungsrede die gegenwärtige „Anerkennungslage in Deutschland“ sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht als „hochgradig umständlich und bürokratisch“. Wer seine Schul-und Ausbildungsabschlüsse vollständig anerkannt haben möchte, müsse sich nach geltendem Recht mit einer Unzahl von zuständigen Stellen, Vorschriften, Formularen und föderalen Eigenheiten auseinandersetzen. Darüber hinaus sei für den Zugang zu einem Anerkennungsverfahren maßgeblich, zu welcher Gruppe (Unionsbürger, Spätaussiedler, Drittstaatsangehöriger) der potentielle Antragsteller gehört und in welchem Bundesland er lebt. „Ich kann gut nachvollziehen, dass diese Situation von den Betroffenen als demütigend, entmutigend und letztlich als frustrierend empfunden wird“, betonte der Minister.
Der Integrationsbeauftragte konstatierte weiter, dass es bei all den Stolpersteinen, die es auf dem Weg zur Anerkennung zu überwinden gelte, nicht überraschend sei, wenn hunderttausende qualifizierte Zuwanderer in Deutschland keinen Zugang zum Arbeitsmarkt fänden oder nur weit unterhalb ihrer Qualifikation eingesetzt würden.
„Als Integrationsbeauftragter der Landesregierung liegt mir viel daran, diesen Menschen zu zeigen, dass sie willkommen sind und dass wir es uns nicht länger leisten können, auf die Potentiale dieser Menschen zu verzichten“, erläuterte Goll. Als denkbare Ansätze für die Verbesserung der Anerkennungssituation in Deutschland nannte Goll unter anderem die Schaffung eines Anspruchs auf ein Anerkennungsverfahren für jede Migrantin und jeden Migranten, so wie es für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz bereits heute der Fall ist.
Weitere konkrete Vorschläge wurden von den zahlreichen Expertinnen und Experten aus Politik und Praxis genannt, die auf Einladung des Integrationsbeauftragten in Stuttgart zusammentrafen. Die Einrichtung zentraler Anlauf-, Informations-und Beratungsstellen sowie eine gezielte Berufsberatung, die über die Möglichkeiten zur Anerkennung oder Teilanerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen informiert und entsprechende Angebote vermittelt, waren einige der genannten Vorschläge.
Umsetzung des Integrationsplans
Die Anhörung diente der Umsetzung des im Integrationsplan Baden-Württemberg vom 8. September 2009 formulierten Prüfauftrags. Dort heißt es:
„Aber auch Migrantinnen und Migranten mit einer formal guten Berufsausbildung sind wesentlich häufiger arbeitslos als Personen ohne Migrationshintergrund. Ursächlich hierfür könnten neben oft unzureichenden Deutschkenntnissen u.a. Probleme bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen sowie mögliche Unterschiede zwischen den Arbeitsplatzanforderungen in Deutschland und den im Ausland erworbenen, mitgebrachten Qualifikationen sein. Aus diesem Grund wird die Landesregierung prüfen, ob und inwiefern eine Vereinfachung des Verfahrens zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und von in der Heimat erworbenen Qualifikationen möglich ist.“
Die Anhörung fand im Rahmen einer erweiterten Sitzung des Landesarbeitskreises Integration statt. Neben den Mitgliedern des Landesarbeitskreises waren unter anderem Berufsverbände, Gewerkschaften, Wissenschaftler, kommunale Integrationsbeauftragte und die zuständigen Parlamentarischen Berater aller Landtagsfraktionen eingeladen.
Die Ergebnisse der Anhörung sollen in einer Arbeitsgruppe und Federführung der Stabsstelle des Integrationsbeauftragten aufgearbeitet und hieraus konkrete Empfehlungen für die Politik und die Praxis formuliert werden. Wirtschaft
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