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Kopftuchverbot

Politik muss klares Zeichen setzen

Das Bundesverfassungsgericht hat das Kopftuchverbot gekippt, dem Gesetzgeber aber einen Stolperstein auf den Weg gelegt. Nun liegt es an der Politik: die Neuregelung kann für Vielfalt zu werben oder Islamhassern eine Steilvorlage liefern. Von Ekrem Şenol

Von Sonntag, 15.03.2015, 19:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 26.03.2015, 20:53 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot erteilt dem Gesetzgeber eine Lehrstunde in Verfassungsrecht Grundkurs. Keine Religion darf gegenüber anderen Glaubensrichtungen bevorzugt oder benachteiligt werden. Genau das war in Nordrhein-Westfalen bisher der Fall. Während das Kopftuch auf dem höchstpersönlichen Kopf einer Lehrerin verboten war, durften christliche Kreuze und Kruzifixe an staatlichen Wänden hängen. Mit dieser Entscheidung ist die von Schwarz-Gelb geschaffene Ungleichbehandlung auf höchster Ebene Geschichte.

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Zudem entschieden die Richter, dass das Kopftuch weder die negative Glaubensfreiheit tangiert noch das Elternrecht oder den staatlichen Erziehungsauftrag. Auch die pauschale Behauptung, der Kopftuch stehe für die Unterdrückung der Frau, „verbietet“ sich laut Verfassungsgericht.

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Weshalb die Verfassungsrichter in ihrer Entscheidung dennoch eine Tür gegen das Kopftuch aufgelassen haben, bleibt indes rätselhaft. Danach kommt ein Verbot in Betracht, wenn eine hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfrieden vorliegt. Wann das gegeben sein soll, lassen die Richter offen.

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Im Einzelfall könnten also Kopftuchgegner an einer Schule einen Streit entfachen und so den Schulfrieden stören. Die Folge wäre ein Kopftuchverbot. Nicht die Unruhestifter, die Intoleranten würden also sanktioniert, sondern jene, die ein grundrechtlich geschütztes Recht in Anspruch nehmen. Ein klarer Fehltritt des Gerichts, den die Gesetzgeber der Länder nicht mitgehen dürfen. Sonst rufen sie die erwartbaren Provokationen von Islamhassern geradezu herbei – Pegida lässt grüßen.

Deshalb sollte der Gesetzgeber ein klares Signal senden: Religionsfreiheit gehört unstreitig zu Deutschland! Wer ein Problem damit hat, ist im Lichte unserer Verfassung selbst ein Problem. Das muss doch auch mal gesagt werden. Aktuell Meinung

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  1. aloo masala sagt:

    Aufschlussreich ist auch die zweite Klausel, mit der Darstellungen christlich-abendländischer Kulturwerte ausdrücklich von dem Verbot ausgenommen wurden, erklärte Karlsruhe für verfassungswidrig. Die Bevorzugung christlicher und jüdischer Symbole verstoße gegen das Gleichheitsgebot.

    Im Umkehrschluss: Die Bevorzugung der christlichen und jüdischen Symbole ist ein Euphemismus für eine offene und staatliche Diskriminierung von Muslimen.

  2. openyourmind sagt:

    Ich finde die Entscheidung auch halbherzig, aber aus einem anderen Grund als Herr Senol. Der meiner Überzeugung nach richtige und fairste Weg wäre Folgender: Der viel zitierte Grundsatz von der Trennung von Staat und Religionen sollte in Deutschland endlich ernst genommen und weiterentwickelt anstatt zurückgeschraubt werden. Im öffentlichen Schulsystem sollte nach französischem Vorbild der Säkularismus konsequent umgesetzt werden, d.h. keine Kruzifixe und Schulwänden, keine Kopftücher, keine Kippas und keine sonstigen sichtbaren religiösen und weltanschaulichen Zeichen bei Lehren im Unterricht. Das dient dem Schulfrieden und dem Gleichbehandlungsprinzip viel besser als „Extrawürste“ für ausgewählte religiöse Gruppen. Wird nämlich das Kopftuchtragen für muslimische Lehrerinnen erlaubt, werden bald immer neue gesellschaftliche Gruppen ähnliche Forderungen erheben. So könnten Sikh-Pädagogen auf dem Tragen eines Kirpans (Kurzschwert) im Unterricht bestehen oder Burschenschafter auf dem Tragen einer Burschenschafterkappe und sich ebenso auf ihre Religions- bzw. Weltanschauungsfreiheit berufen. Eine solche Entwicklung halte ich absolut nicht wünschenswert. Die Ausübung von Religion und Weltanschauung gehört ins Privatleben. Lehrer im öffentlichen Schulsystem sind wie Richter und Staatsanwälte Repräsentanten des Staates und sollten daher zu einem religiös und weltanschaulich neutralen Erscheinungsbildung verpflichtet sein.

  3. wiebke sagt:

    Mir kommt so ein leises Unbehagen, wenn beide Seiten das Kopftuch unbedingt als religiöses Symbol sehen wollen. Schließlich ist es doch auch nur eine Kleidersitte? Und ich fühle mich in meinen Grundrechten schon sehr beschnitten, wenn ich als Nicht-Muslima, sobald ich wegen meiner empfindlichen Ohren ein Kopftuch anlege, gleich als unterdrückte Frau, Muslima oder gar verkappte Terroristin betrachtet werde. Wie bescheuert muss man schon sein, um so ein harmloses Kopftuch, das unsere Großmütter ganz selbstverständlich trugen, nun derart zu verteufeln, dass der Streit darüber bis zu dem obersten Gericht der BRD gehen musste? Auf Kosten der Steuerzahler???
    Ich hätte mir sehr gewünscht, dass die SchülerInnen an den betroffenen Schulen so viel Chuzpe gehabt hätten, massenweise mit Kopftüchern in die Schulen zu kommen. Wenn sie schon diese Kapuzen tragen…..

  4. openyourmind sagt:

    @aloo masala:

    Die Besserstellung von christlichen religiösen Symbolen im NRW-Gesetz gegenüber islamischen sichtbaren Zeichen wurde vom Bundesverfassungsgericht zu Recht beanstandet. Vorbildlicher halte ich da das Berliner Neutralitätsgesetz für die öffentlich Bediensteten der Hauptstadt, wo diese Unterscheidung nicht gemacht wird und Zurückhaltung beim Sichtbarmachen der eigenen Gesinnung von allen in gleichem Ausmaß abverlangt wird.
    Wenn es religiösen Lehrern an öffentlichen Schulen erlaubt sein soll, ihren Glauben im Unterricht durch Kreuzketten, Kopftücher oder Kippas sichtbar auszudrücken, müsste im Sinne der Gleichbehandlung dieses Recht auch atheistischen Pädagogen zugestanden werden. 30% – 40 % der deutschen Wohnbevölkerung sind konfessionsfrei. So kann man im Internet beispielsweise T-Shirts mit dem Aufdruck „Good Without God“ bestellen:

    http://www.goodwithoutgod.org.uk/get-good-without-god-t-shirt-36

    Namhafte Atheisten wie Richard Dawkins fordern Ungläubige ja schon seit längerem dazu auf sich nicht zu verstecken sondern sich zu „outen“.

  5. Rinne sagt:

    @aloo masala

    „Im Umkehrschluss: Die Bevorzugung der christlichen und jüdischen Symbole ist ein Euphemismus für eine offene und staatliche Diskriminierung von Muslimen.“

    Nein, es werden alle andere Weltanschauungen „diskriminiert“ (eigentlich ja nicht) außer den Christen und Juden die Privilegiert werden, also mehr erhalten als ihnen eigentlich zusteht. Muslime behaupten nun unsere Gesellschaft wäre toleranter geworden nur weil sie selbst nun auch privilegiert werden. Da sieht man auch mal dass es bei der Forderung nach Toleranz immer nur darum geht sich selbst besser zu stellen. Um allgemeine auf Gegenseitigkeit beruhender Toleranz ging es nie. Das Wort „Toleranz“ ist ein rethorischer Kniff um sich moralisch höher zu stellen und einer gleichzeitigen Unterstellung ansonsten intolerant und rassistisch zu sein.

  6. Ute Fabel sagt:

    @ Ekrem Senol:
    Klar dafür zu sein, dass alle Lehrer an öffentlichen Schulen ein religiös und weltanschauliches Erscheinungsbild haben sollen, hat mit „Islamhass“ oder gar Sympathien für Pegida nichts zu tun: So hatte ich selbst mehrere Lehrer, die der so genannten 68er-Generation zuzurechnen waren. Viele Eltern hätten es damals sicher abgelehnt, wenn diese Lehrer plötzlich mit marxistischen Symbolen unterrichtet hätten. Wären Sie deshalb „marxismophob“ gewesen? Ich denke der Begriff „Islamohobie“ sollte überhaupt aus dem Sprachschatz verbannt werden. Er hat etwas sehr Selbstgerechtes in sich. Er dient nur dazu Kritik und auch Selbstkritik abzublocken.

  7. aloo masala sagt:

    @openyourmind

    Mit der französischen Variante, die Sie bevorzugen machen Sie den Lehrerberuf für Gläubige einiger Religionen unmöglich. Das sind nicht nur gläubige Muslima, die ein Kopftuch tragen, sondern beispielsweise auch Sikhs, die aus religiösen Gründen einen Dastar tragen.

    Die Welt ist kein wertfreier Raum. Deswegen braucht und sollte die Schule auch kein wertfreier Raum sein. Es schadet den Schülern nicht, wenn sie das Spiegelbild der Gesellschaft in der Schule wiederfinden und lernen müssen, damit klarzukommen.

    Ich halte die ganzen Verbote und Einschränkungen für hanebüchenden Blödsinn, das Kruzefix-Verbot eingeschlossen, auch wenn es dem Geist des neutralen Staats widerspricht. Diese ganze Diskussion entsprang aus einem vergifteten Geist, versprüht Gift und wird weiterhin mit einem giftigen Geist geführt, der nur dazu führt, dass Gesellschaften gespaltet werden. Ursprung dieser vergifteten und teilweise infantil geführten Debatte ist die weit verbreitete Ablehnung der Muslime in europäischen Gesellschaften.

  8. aloo masala sagt:

    @Rinne

    Außer den Konfessionslosen, den Christen und den Muslimen sind andere Religionsgemeinschaften in dieser Diskussion eigentlich nicht weiter nennenswert. Das 0,3% Menschen jüdischen Glaubens (es gibt angeblich sogar mehr Buddhisten in D) auf Augenhöhe mit Christen privilegiert behandelt werden, ist ein politisch gewolltes Konstrukt.

    Die ganze öffentliche Debatte und die ganzen Gesetze in diesem Zusammenhang werden mit einem schielenden Auge auf den Islam konstruiert. Wer die Debatten verfolgt hat, wird bestätigen, dass es faktisch nur darum ging, das Kopftuch zu verbieten. Man möchte gerne das Kopftuch der Muslime verbieten aber die Kippa der Juden gestatten. Wie macht man das? Über Diskriminierung.

  9. Johan sagt:

    @aloo masala

    Diskriminierung ist wenn man eine Gruppe schlechter stellt, als es das Gesetz erlaubt. Privilegierung ist wenn man eine Gruppe besser stellt, als es das Gesetz erlaubt.

    Die muslimischen Verbände fordern aber jetzt nicht, dass Kruzifixe und Kippas aus Schulen verbannt werden, sondern fordern dass sie ebenfalls privilegiert werden, also ebenfall besser gestellt, als es das Gesetz erlaubt. Es ist egal wie klein eine Minderheit in Deutschland ist, sie muß immer genau so behandelt werden als wäre es eine Mehrheit, das verlangen die Muslime auch für sich. Das KT darf man ja jetzt nur dehalb tragen, weil die Christen und Juden bisher privilegiert wurden. Ich als Atheist habe also jetzt auch das Recht darauf eine auf meiner Weltanschauung basierende (oder auch nicht) Extrawurscht geltend zu machen. Ich kann Ihnen aber mit Sicherheit garantieren dass mir das versagt wird. Weil ich kein 1400 Jahre altes Buch besitze in dem vage irgendwelche Gebote beschrieben werden.

    Die Diskriminierung nimmt durch die zusätzliche Privilegierung der Muslime zu und nicht ab. Schulen und Staatspersonal müssen sich Glaubensneutral verhalten, wenn dies durch die Religion oder individuellem Glauben nicht möglich ist, dann ist das nicht schuld des deutschen Staates, sondern jeder trägt selbst die Verantwortung für sein Glauben. Man kann glauben an was man will, aber man muß auch die Konsequenzen berücksichtigen und es muß die Mehrheitsgesellschaft nicht die Bohne interessieren, was man sich selbst für Regeln auferlegt. Das ist zu unberechenbar und beliebig und nimmt zu viel rücksicht auf die Religion und zu wenig auf Wissensvermittlung, der eigentliche Grund warum man zur Schule geht.

    Die Anhänger der drei großen monotheistischen Religionen scheinen gemeinsam zu haben, dass sie stets bemüht sind sich in den Vordergrund zu drängeln und das ohne Rücksicht auf Verluste. Toleranz, Verständnis und Integrationsbedürfnis sucht man vergebens. Es geht einzig und alleine darum jede Gelegenheit zu nutzen seinen Glauben anderen Menschen unter die Nase zu reiben. Aber gleichtzeitig propagiert man die Gleichheit aller Menschen. Verlogener gehts eigentlich kaum noch. Selbstgerechtigkeit vom allerfeinsten.

  10. openyourmind sagt:

    @aloo masala:

    „Die ganze öffentliche Debatte und die ganzen Gesetze in diesem Zusammenhang werden mit einem schielenden Auge auf den Islam konstruiert“

    Das Gesetz in Frankreich, welches Lehrer dazu anhält ihre Religion in öffentlichen Schulen nicht auffällig sichtbar zu machen, ist bereits im Jahr 1905 in Kraft getreten und kann daher wohl kaum gezielt gegen „den Islam“ gerichtet gewesen sein, da es damals noch kaum muslimische Wohnbevölkerung in Frankreich gab.