Bayern
Kopftücher sollen verboten bleiben, Habits weiter erlaubt
Entgegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sieht die CSU keinen Handlungsbedarf in Bayern. Man werde sowohl am Kopftuchverbot festhalten als auch am Habit für Nonnen. Argument: Das Verfassungsgericht habe sich mit NRW außeinandergesetzt und nicht mit Bayern.
Mittwoch, 18.03.2015, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 19.03.2015, 17:38 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Bayern will an seiner bisherigen Praxis des Kopftuchverbotes an Schulen festhalten. „Für unsere bayerische Regelung sieht das Kabinett nach eingehender Diskussion keinen Änderungsbedarf“, sagte Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. Das Bundesverfassungsgericht habe sich nur mit nordrhein-westfälischem Landesrecht auseinandergesetzt, in Bayern gebe es eine andere Regelung. Diese habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2007 bestätigt, „und in der Praxis haben wir keine Probleme“, erläuterte der CSU-Politiker.
Spaenle sagte, in der „bewährten bayerischen Regelung“ werde der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung getragen: „Wir werden uns dabei von der besonderen Schutzbedürftigkeit des Kindes und dem Schulfrieden leiten lassen.“ Der Minister betonte, dass man sich im Freistaat „ganz klar zur Religionsfreiheit“ bekenne, die in der bayerischen Verfassung verankert sei. Die bayerische Staatsregierung stehe aber auch unverrückbar zur christlich abendländischen Tradition und Werteordnung“. In Bayern dürfen muslimische Lehrerinnen nach der aktuellen Regelung kein Kopftuch tragen, Nonnen aber ihr Habit.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitag entschieden, dass ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen gegen die Religionsfreiheit verstoße. In Zukunft soll ein Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen nur noch dann möglich sein, wenn eine konkrete Gefahr für die staatliche Neutralität oder den Schulfrieden vorliegen. (epd/mig)
Aktuell PolitikWir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen
Nach dieser Logik sollte der „Freistaat“ Bayern bitteschön aus der BRD austreten, um als unabhängiger Staat wieder eine Monarchie zu werden. Vielleicht wäre deren König dann toleranter als die demokratischen Parlamentarier und würde das Kopftuchverbot abschaffen.
Nonnen unterrichten nicht in allgemeinen öffentlichen Schulen, sondern nur in konfessionellen christlichen Schulen. Es ist auch nichts dagegen einzuwenden, wenn in konfessionellen islamischen Schulen Kopftuch getragen wird. Sollte einmal die Giordano-Bruno-Stiftung eine atheistisch-humanistische Schule führen wollen, könnten dort die Lehrer ihre atheistische Gesinnung auch die ihre Kleidung ausdrücken. Im allgemeinen öffentlichen Schulsystem ist jedoch Zurückhaltung mit dem Sichtbarmachen der eigenen Religion oder Weltanschauung höchst angebracht. Das gebietet die staatliche Neutralitätspflicht, die nicht verwässert werden sondern sogar noch ernster genommen werden sollte. Letztlich ist diese staatliche Neutralität auch ein Garant für die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, sie sollte daher von Lehrern durch ein neutrales Outfit unbedingt unterstützt werden.
@openyourmind
Naja, die Christen haben das Problem, dass sie ihr Geld vom Staat erhalten und daher eigentlich auch der Neutralitätspflicht unterworfen sind, aber grundsätzlich haben Sie recht, dass auf konfessionellen Schulen die jeweilige Religion offen gelebt und gezeigt werden darf.