Willkommenskultur schon im Kreißsaal
Grüne wollen deutschen Pass für jeden in Deutschland Geborenen
Nach dem Willen der Grünen sollen alle in Deutschland geborenen Kinder den deutschen Pass bekommen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf stellte Volker Beck vor. Die Willkommenskultur müsse schon im Kreißsaal beginnen.
Donnerstag, 16.04.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 19.04.2015, 11:04 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Grünen lassen mit ihrer Forderung nach einem liberaleren Staatsangehörigkeitsrecht nicht locker. Der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Volker Beck, stellte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf vor, der jedem in Deutschland geborenen Kind den deutschen Pass garantieren soll. Willkommenskultur beginne im Kreißsaal, sagte Beck. Das seit dem Jahr 2000 geltende Geburtsprinzip im Staatsangehörigkeitsrecht werde derzeit nicht weitreichend genug umgesetzt. Jedes zweite Kind von Ausländern werde momentan in der Bundesrepublik nicht als Deutscher geboren.
Nach geltender Rechtslage bekommt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sich Mutter oder Vater seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben. Die Grünen wollen eine wesentlich großzügigere Regelung: Demnach soll bei jedem rechtmäßigen Aufenthalt der Eltern in Deutschland das Kind den deutschen Pass bekommen. Davon würden also auch Inhaber befristeter Aufenthaltstitel profitieren, beispielsweise Kinder von anerkannten Flüchtlingen.
Die Grünen wollen auch den Entscheidungszwang für junge Menschen mit zwei Staatsbürgerschaften endgültig abschaffen. Im vergangenen Jahr verabschiedete der Bundestag eine Regelung, die die bis dahin geltende Optionspflicht einschränkte. Allerdings dürfen danach weiter nicht alle jungen Menschen automatisch den deutschen Pass und den ihrer Eltern behalten. Der Doppelpass ist an Bedingungen wie einen Mindestaufenthalt in Deutschland oder einen deutschen Schulabschluss geknüpft.
Der Gesetzentwurf der Grünen soll in der nächsten Woche erstmals im Bundestag beraten werden. Beck kündigte zudem einen weiteren Vorstoß noch vor der Sommerpause an. Dabei wollen sich die Grünen für Erleichterungen bei der Einbürgerung einsetzen. (epd/mig) Aktuell Politik
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen
Der Gesetzentwurf ist reiner Populismus der Grünen. Das Staatsangehörigkeitsgesetz wurde erst Ende 2014 geändert. Für weitere Änderungen gibt es keine Mehrheit im deutschen Bundestag. Und wer sagt eigentlich dass jeder Ausländer Wert darauf legt dass sein Kind deuscher Staatsangehöriger ist?
Wozu ist man eigentlich noch Bürger dieses Landes, wenn alle Menschen für gleich erklärt werden? Welchen Vorteil hat das?
@Mike: Niemand kann zu einer Staatsangehörigkeit gezwungen werden. Also stellt sich Ihre Frage nicht.
@Gegenstimme: Die Rechte und Pflichten, die mit einer Staatsangehörigkeit einhergehen, sollten doch denen zustehen, die im Verwaltungsbereich des Gebietes liegen und nicht nach der Herkunft der Eltern festgelegt werden. Eine Staatsangehörigkeit soll überhaupt keine Vorteile bieten, sondern Nachteile ausschließen.
@Mike: Niemand kann zu einer Staatsangehörigkeit gezwungen werden. Also stellt sich Ihre Frage nicht
Ihre Antwort verstehe ich (leider) nicht. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird erworben durch Geburt, wenn mind. ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 StaG) oder (bei ausländischen Eltern) wenn ein Elternteil
1.) seit acht Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat
und
2) ein unbefristetes Aufenthaltsrecht…. besitzt, § 4 Abs. 3 StaG.
Eine Wahlmöglichkeit sieht das Gesetz nicht vor!
@Gegenstimme: Die Rechte und Pflichten, die mit einer Staatsangehörigkeit einhergehen, sollten doch denen zustehen, die im Verwaltungsbereich des Gebietes liegen und nicht nach der Herkunft der Eltern festgelegt werden. Eine Staatsangehörigkeit soll überhaupt keine Vorteile bieten, sondern Nachteile ausschließen.
Auch das trifft nicht zu. Selbstverständlich bietet die Staatsangehörigkeit Vorteile, z.B. aktives und passives Wahlrecht; Zugang zu bestimmten Berschäftigungsverhältnissen, z.B. Beamtenlaufbahn, hier ist idR der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich.
Gegenstimme sagt: 16. April 2015 um 10:17
„Wozu ist man eigentlich noch Bürger dieses Landes, wenn alle Menschen für gleich erklärt werden? Welchen Vorteil hat das?“
Wieso alle Menschen? Nur die, die in DE geboren wurden. Das haben die doch mit Ihnen gleich oder was haben Sie dazu beigetragen?