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Vertragsverletzungsverfahren

EU-Kommission mahnt Deutschland wegen Sprachtests im Ausland

Das Festhalten Deutschlands an den Sprachtest im Ausland vor einem Ehegattennachzug hat Folgen. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen eingeleitet. Die Linkspartei kritisiert die Haltung der Regierung als "inakzeptabel".

Montag, 20.04.2015, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 23.04.2015, 21:56 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet wegen den umstrittenen Sprachtests im Ausland vor einem Ehegattennachzug. Das teilt die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag (BT-Drs. 18/4598) mit, die dem MiGAZIN vorliegt.

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Hintergrund des Verfahrens gegen Deutschland ist der Doğan-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Sommer letzten Jahres. Darin hatte der EuGH die Sprachtests im Ausland vor dem Ehegattennachzug als unzulässig eingestuft. Den Luxemburger Richtern zufolge verstößt die Einschränkung gegen das Verschlechterungsverbot des EU-Türkei-Assoziationsabkommens.

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Dieses Urteil wartet in Deutschland bis heute auf seine Umsetzung. Für die migrationspolitische Sprecherin der Linkspartei, Sevim Dağdelen; ist das „inakzeptabel“ angesichts hoher Fallzahlen. Allein im vergangenen Jahr wurde etwa jeder dritte Deutsch-Test im Ausland nicht bestanden, das betraf über 12.000 Menschen. Die nach dem Doğan-Urteil eingeführte Härtefallklausel hingegen griff nur „im niedrigen zweistelligen Bereich“.

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Bundesregierung sieht alles anders
Nach Darstellung der Bundesregierung hört sich das ganz anders an. Sie ist der Auffassung, dass allen denkbaren Härtefallkonstellationen Rechnung getragen wird. „Die Praxis belegt das glatte Gegenteil“, erklärt Dağdelen. „Ich möchte die EU-Kommission darin bestärken, sich nicht von irreführenden Aussagen der Bundesregierung täuschen zu lassen und das Vertragsverletzungsverfahren schnell und konsequent weiter zu betreiben“, so die Linkspolitikerin weiter.

Statt letztlich unwirksame Härtefallregelungen einzuführen, müsse die Regelung der Sprachanforderungen im Ausland zurückgenommen werden, fordert Dağdelen. Bei Nachzug zu türkischen Staatsangehörigen folge dies zwingend aus dem Doğan-Urteil. „Dass die Bundesregierung dieses höchstrichterliche Urteil ignoriert, setzt dem ideologisch motivierten Treiben die Krone auf. Das Gerede von Willkommenskultur, offener Einwanderungsgesellschaft und vom angeblichen Schutz der Familien können sich CDU, CSU und SPD sparen, wenn sie das Recht auf Familienzusammenleben beim Ehegattennachzug derart mit Füßen treten“, kritisiert die Linkspolitikerin. (bk) Leitartikel Politik

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