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Amtsgericht Köln entscheidet

Ist das Abhängen rechtsextremer Wahl-Plakate strafbar?

Aktivisten hatten ausländerfeindliche "Pro Köln"-Plakate abgehangen, sie der Polizei übergeben und Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Die Staatsanwaltschaft wiederum erstattete Anzeige gegen die Aktivisten wegen Sachbeschädigung von 40 Kabelbindern. Heute wird verhandelt.

Mittwoch, 24.06.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 25.06.2015, 16:34 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Amtsgericht Köln verhandelt am Mittwoch im Rechtsstreit um das Abhängen von Wahlplakaten der rechtsextremen Splitterpartei „Pro Köln“. Der Mitbegründer des Vereins „Rom“ zur Unterstützung von Sinti und Roma, Kurt Holl, wehrt sich gegen eine vom Gericht verhängte zweijährige Bewährungsauflage. (AZ: 528 Cs 243/15)

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Wie Holl selbst schildert, hatte er im vergangenen Jahr vor der Europawahl zusammen mit Mitstreitern in Köln Wahlplakate von „Pro Köln“ abgehängt. Die Plakate übergaben sie unbeschädigt der Polizei und stellten Strafanzeige. Nach Ansicht der Aktivisten sind die Aussagen auf den Wahlplakaten wie „Wut im Bauch? Lass es raus!“ und „Bürgermut stoppt Asylantenflut“ volksverhetzend und rufen indirekt zu Gewalt auf.

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Dieser Argumentation folgte die Staatsanwaltschaft nicht. Sie stellte das Strafverfahren gegen „Pro Köln“ ein und verwies auf verschiedene Interpretationsmöglichkeiten der Parolen. Stattdessen erstattete die Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Holl und seine Mitstreiter wegen der Sachbeschädigung von 40 Kabelbindern. Die Aktivisten wurden nach eigenen Angaben per Strafbefehl aufgefordert, an die Kölner Tafel zu spenden und erhielten vom Amtsgericht zusätzliche Bewährungsauflagen. Dagegen legte Holl Einspruch ein, weswegen es am Mittwoch zur Gerichtsverhandlung kommt. (epd/mig)

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  1. NaziAnwaltHasser sagt:

    Wer behauptet das wäre nicht rassistisch ist entweder […] oder blind am rechten Auge. Bei solchen Aussagen kriege ich Wut im Bauch […]. Bürgermut, stoppt Hitlers Brut!

  2. Pingback: Abhängen von "Pro Köln"-Plakaten - Gericht stellt Verfahren im Centbereich nicht ein - MiGAZIN