Aufenthaltstitel
Flüchtlingsmädchen Reem wird nicht abgeschoben
Die palästinenserin Reem kann voraussichtlich dauerhaft in Deutschland bleiben. Sie war bei einem Treffen mit der Bundeskanzlerin in Tränen ausgebrochen, als Merkel ihr erklärt hatte, dass nicht alle Flüchtlinge in Deutschland bleiben können.
Dienstag, 21.07.2015, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 21.07.2015, 21:28 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das palästinensische Flüchtlingsmädchen Reem, das am Mittwoch bei einem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Tränen ausgebrochen war, kann voraussichtlich dauerhaft in Deutschland bleiben. Der Rostocker Oberbürgermeister Roland Methling will einen möglichen Abschiebebeschluss für die Familie des Mädchens und für ähnliche Fälle zunächst nicht vollziehen, wie der Tagesspiegel unter Berufung auf Methlings Sprecher berichtete. Eine Abschiebung der Palästinenser-Familie, die seit vier Jahren in Deutschland lebt, habe ohnehin nie wirklich zur Debatte gestanden.
Die 14-Jährige war am Mittwoch in ihrer Rostocker Schule mit Merkel zusammengetroffen. Dabei berichtete sie der Bundeskanzlerin vom Schicksal ihrer Familie. „Ich habe ja auch Ziele so wie jeder andere“, sagte Reem, bevor sie in Tränen ausbrach: „Ich möchte studieren, das ist wirklich mein Wunsch. Aber es ist wirklich unangenehm zuzusehen, wie andere das Leben genießen können – und man es selber nicht mitgenießen kann.“
Merkel hatte zuvor erklärt, dass nicht jeder bleiben könne, der nach Deutschland komme. Dann war sie vor laufender Kamera zu dem Mädchen gegangen, um es zu streicheln. Für ihre Reaktion war Merkel öffentlich heftig kritisiert worden.
Mit Verweis auf das neue Bleiberecht, das noch in diesem Sommer in Kraft tritt, berichtete der Tagesspiegel weiter, gerade Ausländern wie Reem solle die Neuregelung einen dauerhaften Aufenthalt ermöglichen. Das habe auch der Rostocker Oberbürgermeister vom Wählerbündnis „Unabhängige Bürger für Rostock“ im Blick. Jugendliche, die seit mindestens vier Jahren eine deutsche Schule besuchen und gut integriert sind, sollen dann unabhängig von ihrem Asylstatus in Deutschland bleiben dürfen. R
eems Eltern erhalten damit zwar nicht automatisch ebenfalls ein dauerhaftes Bleiberecht, nach Auskunft des Bundesinnenministeriums würden sie als Erziehungsberechtigte der Minderjährigen aber keinesfalls abgeschoben.
Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoğuz (SPD), sieht ebenfalls gute Chancen für Reem: „Ich kenne natürlich nicht die persönlichen Umstände des Mädchens, aber sie spricht perfekt Deutsch und lebt offenbar schon länger hier. Genau für diese Lebenslagen haben wir gerade das Gesetz geändert, damit hier integrierte Jugendliche eine Perspektive bei uns bekommen“, sagte Özoğuz. Laut Gesetzgeber könnten rund 30.000 Menschen in Deutschland von dem neuen Bleiberecht profitieren. (epd/mig) Aktuell Politik
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