Urteil
Abschiebung trotz deutschem Kind
Grundsätzlich genießen ausländische Väter von deutschen Kindern einen besonderen Schutz vor Ausweisungen. Das gilt laut Verwaltungsgericht Mainz aber nur, wenn man Kontakt zum Kind hat.
Mittwoch, 29.07.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 30.07.2015, 17:10 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Ein wegen einer schweren Straftat verurteilter Ausländer darf aus Deutschland ausgewiesen werden, auch wenn er Vater eines deutschen Kindes ist. Das Mainzer Verwaltungsgericht wies in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil die Klage eines Nigerianers gegen die Ausländerbehörde ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Mann seit Jahren keinen Kontakt mehr zu seinem Sohn habe. (4 K 589/14.MZ)
Der Afrikaner war wegen Vergewaltigung der Mutter seines Kindes zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden und verlor danach auch das gemeinsame Sorgerecht. Ihm droht nun die Abschiebung direkt aus der Haft.
Grundsätzlich genießen ausländische Väter von Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft einen besonderen Schutz vor Ausweisungen. Das Recht des Kindes auf eine möglichst normale Beziehung zum Vater und regelmäßige Kontakte muss gewöhnlich auch bei getrennt lebenden Eltern gewährleistet bleiben. Gerichte bewerten in diesem Zusammenhang den Schutz der Familie häufig als vorrangig gegenüber dem staatlichen Interesse an der Ausreise eines Ausländers. (epd/mig)
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Wieso veröffentlichen Sie dieses Urteil? Es ist ständige Rechtsprechung, dass die Personensorge am deutschen Kind auch tatsächlich ausgeübt werden muss und die Ausübung der Personensorge dem Wohl des Kindes dient.