Soziale Medien
Strafbefehl nach fremdenfeindlicher Hetze im Internet
Wer in sozialen Netzwerken zu Hass und Gewalt gegen Minderheiten aufruft, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ein Berliner erhielt von der Polizei einen Strafbefehl über 4.800 Euro. Zahlt er nicht, drohen ihm 120 Tage Haft.
Dienstag, 25.08.2015, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 25.08.2015, 20:03 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Wegen fremdenfeindlicher Hetze im sozialen Netzwerk Facebook muss sich ein 34-jähriger Berliner strafrechtlich verantworten. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, erhielt der Täter nach seinen kriminellen Äußerungen einen Strafbefehl über 4.800 Euro.
Nach Angaben des Staatsschutzes hatte der Facebook-Nutzer zwischen dem 8. Dezember und dem 15. Dezember 2014 in mehreren Blogbeiträgen zu Hass und Gewalt gegen ethnische Minderheiten aufgerufen. Sollte der Verurteilte die Geldstrafe nicht bezahlen, drohen ihm 120 Tage Haft, hieß es.
Dieser Fall zeige, dass trotz des vermeintlich anonymen Postens Straftäter von der Polizei ermittelt werden. Der Strafbefehl sei inzwischen rechtskräftig und vollstreckbar. (epd/mig)
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