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Schneller Bau

Regierung will Brandschutz in Flüchtlingsheimen lockern

Damit Flüchtlingsunterkünfte schneller gebaut werden können sollen Brandschutzbestimmungen für Gebäude gelockert werden. Laut Bundeskanzlerin Merkel ist jetzt Flexibilität gefragt. Bis Ende September will die Regierung ein Maßnahmenpaket vorlegen.

Dienstag, 01.09.2015, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 06.09.2015, 16:55 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Zum Umgang mit der steigenden Zahl von Flüchtlingen will die Bundesregierung laut Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bis zum 24. September ein umfassendes Maßnahmenpaket vorlegen. Merkel sagte, der Katalog enthalte unter anderem Regelungen, die Asylverfahren beschleunigen und die Schaffung von Asyleinrichtungen vereinfachen sollen. Für den 24. September ist ein Treffen zwischen Bund und Ländern geplant, bei dem die entsprechenden Regelungen Merkel zufolge beschlossen werden sollen.

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Merkel sagte unter anderem, es würden mehr Erstaufnahmeeinrichtungen gebraucht. Zudem kündigte sie eine Initiative an, die Abweichungen im Emissions- und Brandschutz ermöglichen, um den Bau zu beschleunigen. Es sei richtig zu sagen, „deutsche Gründlichkeit ist super“, sagte Merkel und ergänzte: „Aber es wird jetzt deutsche Flexibilität gefordert.“

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Die Regierungschefin betonte erneut, Deutschland könne die Herausforderung mit der steigenden Zahl von Flüchtlingen schaffen. Sie verwies auf dem Umgang mit Hochwasser und die deutsche Wiedervereinigung, die ebenfalls neue Wege erfordert habe. „Vor so einer Herausforderung stehen wir jetzt wieder“, sagte sie.

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Eine klare Absage erteilte sie erneut Rechtsextremen, die sich gegen Flüchtlinge wenden. Es gehe hier darum, „nicht die Spur von Verständnis zu zeigen“, sagte Merkel. Sie appellierte erneut an die Bevölkerung, sich Demonstrationen von Asylgegnern nicht anzuschließen. Gleichzeitig würdigte sie die Arbeit Ehrenamtlicher. Es mache sie stolz, dass die Zahl der Helfer und Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshelfer die Zahl der Fremdenfeinde und Hetzer „um ein Vielfaches“ überrage. (epd/mig) Leitartikel Politik

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  1. Uli sagt:

    Ist das dann ne Einladung, damit man die noch leichter anzünden kann?

    Ne blödsinnigere Sparidee ist der wohl auch nicht eingefallen … grad am Brandschutz zu sparen … *kopfschüttel*

    Das ist dann eine klare Einladung an alle Brandstifter die sich einbilden, dass diese Menschen hier nichts zu suchen haben.

  2. Harald B. sagt:

    Was bedeutet angesichts des Brandschutzes „Flexibilität“ ? Das Flüchtlinge etwa mangels von Fluchtwegen etc. schneller verbrennen dürfen?

  3. Matthias sagt:

    Lieber Uli,

    warum direkt sowas Schlechtes denken? Dieses Deutschlandbashing der Deutischen nervt.

    Damit eine Schule oder Turnhalle oder andere Gebäude bewohnt werden können, müssen viele bauliche Veränderungen stattfinden. Die Einhaltung des Brandschutzes führt aber dazu, dass erheblichste Veränderungen durchgeführt werden müssen, die kurzfristig nicht bewerkstelligt werden können. Hielte man sich daran, können keine Gebäude umgewandelt in eine Unterkunft werden und es müssten noch mehr Zeltstädte gebaut werden. Nur das steckt dahinter!

  4. Pingback: Flüchtlingsunterkünfte: Hendricks will Baurecht stark vereinfachen - MiGAZIN

  5. Max sagt:

    Brandschutzlockerung per Bau: Nein – In der Nutzung: JA!

    Ich bin unendgeltlich in einer Geflüchteninitiative tätig und arbeite von daher gestalterisch in Geflüchtetenunterkünften (v.a. einer Notunterkunft in einer ehemaligen Sekundärschule). Bei uns im Plenum ist es mittlerweile zum Running-Gag geworden als Antwort auf eine Frage mit unbekannter Antwort zu erwiedern: „Brandschutz bestimmt“.
    Es ist gut und richtig, dass es in Deutschland einen sehr hohen und aufwendigen Brandschutzstandard gibt, eine große Zahl der ehrenamtlichen Vorstoße und Ideen (Kleiderkammerlager, Spielraum für Kinder, Aufenthaltsraum mit einer Couch und anderen nicht-Stein/Glas/Metall-Ausstattungsgegenständen, ein gut ausgestattete Küche, Nutzung von Kellerräumen usw. usf.) wird dadurch aber leider oft effektiv verhindert.
    Das Absurde liegt nun v.a. darin begründet, dass es sich vielfach um Maßnahmen handelt, die
    1. während der Nutzungszeit als Schule nie (!) ein Problem darstellten (z.T. weil andere Auflagen galten / zum Teil weil die geltenden Auflagen vom Aufsichtsrat/Schulministerium bewusst nicht durchgesetzt wurden, da Schule in vielen Punkte (Brandschutz)rechtskonform einfach nicht möglich ist) und
    2. meiner Erfahrung nach wenn diese seitens der Kommune getroffen werden beim Brandschutz einfach weggesehen werden kann.

    Brandschutzstandards sind toll, wenn sie aber ein – innerhalb des Möglichkeitsrahmens einer Notunterkunft – einigermaßen würdiges und mit Schönem verbundenes Wohnen verunmöglichen, ist dort m.M. nach der Sinn dieser Standards verfehlt bzw. müssen auch außerordentliche Kompromisse gefunden werden –
    und damit meine ich keine tiefgehenden Eingriffe/Verstöße in Sicherheitskonzepte wie etwa einen Notausgang stillzulegen (bei uns passiert, da „der Schlüssel verloren sei“ *kopfschüttel*), sondern in einem ansonsten unbewohnten Nebengebäude der Notunterkunft in einem (deswegen weitgehend unmöblierten) Aufenthalsraum eine Couch und andere Annehmlichkeiten aufstellen zu dürfen, die nicht Brandschutzklasse A1 entspricht. Der entsprechen nämlich leider nur Stein, Glas und Metall.