Haftbefehl gegen Kölner Attentäter
Bundesanwaltschaft sieht fremdenfeindliche Motive
Die Bundesanwaltschaft hat nach dem Messerangriff auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker Haftbefehl wegen versuchten Mordes erwirkt. Der Generalbundesanwalt wirft dem Täter vor, aus fremdenfeindlichen Motiven gehandelt zu haben.
Donnerstag, 29.10.2015, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 29.10.2015, 16:22 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Nach dem Messerangriff auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat die Bundesanwaltschaft gegen den mutmaßlichen Attentäter einen Haftbefehl wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erwirkt. Generalbundesanwalt Peter Frank teilte am Mittwoch in Karlsruhe mit, der 44-jährige Frank S. werde dringend verdächtigt, am 17. Oktober versucht zu haben, Reker aus fremdenfeindlichen Motiven zu töten und dabei vier weitere Menschen verletzt zu haben.
Reker war damals noch Kandidatin für das Amt des Oberbürgermeisters und gewann einen Tag später die Wahl mit absoluter Mehrheit. Zuvor war sie als Sozialdezernentin der Stadt Köln unter anderem für die Aufnahme von Flüchtlingen zuständig. Medienberichten zufolge befindet sich die 58-Jährige zurzeit noch im Krankenhaus.
Frank S. habe die parteilose Politikerin nach bisherigem Ermittlungsstand wegen ihre Engagements für Flüchtlinge gezielt als Opfer ausgewählt, erklärte der Generalbundesanwalt. Der Beschuldigte habe mit der Tat ein Zeichen gegen die aus seiner Sicht steigende Zahl von Ausländern in Deutschland setzen wollen. Reker sei für ihn eine „verhasste Symbolfigur“ gewesen, mit deren Ermordung er ein Klima der Angst bei allen für Flüchtlinge engagierten Menschen habe erzeugen wollen.
Der Generalbundesanwalt übernahm den Angaben zufolge die Ermittlungen bereits kurz nach dem Attentat wegen des staatsgefährdenden Charakters der Tat von der Staatsanwaltschaft Köln. Er erwirkte den Haftbefehl beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 21. Oktober. (epd/mig) Aktuell Gesellschaft
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