Debatte
Warum der Schutz von Ehe und Familie Leben rettet
Ein Streit über das Recht auf Familiennachzug für syrische Geflüchtete ist entbrannt. Eine Aussetzung würde jedoch an einem Grundrecht rütteln: dem Schutz von Ehe und Familie - ein Grundrecht, das im Migrationskontext Regierungen schon seit Jahrzehnten ein Dorn im Auge ist. Von Miriam Gutekunst
Von Miriam Gutekunst Donnerstag, 12.11.2015, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.11.2015, 16:42 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Es steht nicht nur im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie. Dieses Grundrecht macht den Ehegatten- und Familiennachzug zu einer der wenigen Möglichkeiten für Menschen aus sogenannten „visumspflichtigen Drittstaaten“, um legal in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einzureisen.
Das hinderte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) vergangenen Freitag nicht daran im Deutschlandradio zu verkünden, dass syrischen Geflüchteten in Zukunft folgendes „gesagt“ werde: „Ihr bekommt Schutz, aber den sogenannten subsidiären Schutz – das heißt zeitlich begrenzt und ohne Familiennachzug.“ Der Aufschrei beim Koalitionspartner SPD und der Opposition war groß. Einen Tag später ruderte der Innenminister zurück. Dass der subsidiäre Schutz auf syrische Geflüchtete ausgeweitet werden soll, war für Sigmar Gabriel und KollegInnen tatsächlich überraschend und nicht abgesprochen, jedoch wurde bereits einen Tag zuvor am Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie gerüttelt.
„Ehe und Familie sind unter dem besonderen Schutz staatlicher Ordnung.“
Artikel 6 (1), Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Der Koalitionskompromiss vom 5. November beinhaltete nicht nur den Aufbau sogenannter „Registrierungszentren“ sowie „verschärfte Residenzpflicht“, sondern auch die zweijährige Aussetzung des Rechts auf Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Status. Am Tag des Koalitionskompromisses war davon noch ein kleiner Prozentsatz von Menschen, die Asyl beantragen, betroffen. Mit der Änderung des Status für syrische Geflüchtete wären jedoch plötzlich Tausende vom Recht auf Familiennachzug ausgeschlossen. Von der Union erhielt der Innenminister augenblicklich Beifall, hatte doch gerade die CSU schon viel früher die Idee einer Begrenzung des Familiennachzugs für syrische Geflüchtete ins Spiel gebracht.
Der Ehegatten- und Familiennachzug wird von den Regierungen seit Jahrzehnten als „Schlupfloch“ in der Begrenzung und Kontrolle von Migration gesehen. Jedoch war die Beanspruchung des individuellen Rechts auf Schutz von Ehe und Familie immer eine Reaktion auf restriktive Migrationspolitiken und tatsächlich zumeist die einzige Chance, um auch PartnerInnen und Kindern einen Aufenthalt und damit eheliches oder familiäres Zusammenleben zu ermöglichen.
Schon in den 1970er Jahren nahmen sogenannte „Gastarbeiter“ ihr Recht auf Familienzusammenführung in Anspruch und holten Angehörige nach Deutschland – eine Reaktion auf den Anwerbestopp sowie Einschränkungen in den Einreisebestimmungen. Gerade mit den Asylrechtsverschärfungen von 1992 wurden „Schutzehen“ zwischen AsylbewerberInnen und AktivistInnen mit deutscher Staatsangehörigkeit eine Praxis, um Abschiebungen zu verhindern. Diese Art von Eheschließungen haben eine lange Tradition, als zum Beispiel im Nationalsozialismus jüdische Menschen durch eine Heirat unterstützt wurden, ins Exil zu gehen oder auch für BürgerInnen der DDR, die das Recht hatten nach Westdeutschland auszureisen, wenn sie dort verheiratet waren.
Auch für Menschen aus Syrien bedeutet der Familiennachzug, dass nur eine Person der Familie sich der Illegalisierung aussetzen muss und anschließend die anderen Angehörigen über eine sichere legale Route nachgeholt werden können. Oft machen sich dabei im Sinne klassischer Geschlechterrollen zunächst die Männer auf den Weg, um später Frauen und Kinder nachzuholen. Jedoch zeigen aktuelle Bilder und auch Zahlen, dass die irreguläre Migration durchaus keine rein männliche Bewegung mehr ist und auch nie war.
„Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. […] Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“
Artikel 16 (1 & 3), Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
In Zeiten des Migrationsmanagements wurde immer wieder versucht, auch diesen Weg nach Europa einzuschränken. Dies wurde am deutlichsten 2007 mit der Einführung der Sprachnachweispflicht für sogenannte „nachziehende Ehegatten“, aber auch durch den geforderten Nachweis von ausreichend Wohnraum oder der Sicherung des Lebensunterhalts. Allerdings geschahen all diese Eingriffe nach wie vor unter der weitgehenden Wahrung des Grundrechts auf Schutz von Ehe und Familie. So wurden im Sommer auch Erleichterungen der Familienzusammenführung für syrische Geflüchtete debattiert und in deutschen Konsulaten im Libanon und der Türkei zusätzliche Terminvergabesysteme für diese Art von Visaanträgen eingeführt.
Dies scheint jetzt anders zu sein. In diesen Tagen passiert viel still und heimlich und vor allem schnell. Es werden quasi „über Nacht“ Gesetze gemacht, die Auswirkungen für Tausende von Menschen haben. Schnelle Entscheidungen sind im Moment, wo viele Menschen kein Dach über dem Kopf haben und an inner- sowie außereuropäischen Grenzen feststecken, tatsächlich wichtig, allerdings werden diese aktuell wieder zugunsten der Abschottung getroffen und nicht um gerechte Lösungen für eine globale politische Krise zu finden und die Situation derer zu verbessern, die sich entweder auf dem Weg nach Europa befinden oder die bereits angekommen sind. Diese Tendenz wird auch in der Debatte um den Familiennachzug wieder mehr als deutlich.
Ausgerechnet aus der CSU sind die Stimmen am lautesten, den Familiennachzug für syrische Geflüchtete auszusetzen. Die Partei, die sich am stärksten um die Wahrung von Ehe und Familie – natürlich als wichtige christliche Erfindungen – bemüht, sobald es um feministische Forderungen wie die Abschaffung des Betreuungsgelds oder des Ehegattensplitting geht. Jetzt wäre der Zeitpunkt, wo es sich tatsächlich lohnen würde, sich für die Institution Ehe und den Zusammenhalt von Familien einzusetzen, denn es würde Tausenden von Menschen die gefährliche Reise als Illegalisierte ersparen, die tagtäglich Leben kostet. Aktuell Meinung
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Danke für diesen Artikel.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Liebe Frau Gutekunst,
an einer Stelle finde ich Ihr Urteil zu linde. Die Sprachnachweispflicht für sogenannte „nachziehende Ehegatten“ ist bereits eine erhebliche Einschränkung, da die Sprachnachweispflicht im Ursprungsland oder in einem Drittland stattfinden muss, man denke nun an Bürgerkriegsgeplagte Länder und Länder und Präsenz von Deutscher Botschaft und Goethe-Institut. Siehe auch entsprechende EUGH Entscheidung.
Beste Grüße
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