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Spracherfordernisse bei Ehegattennachzug

Bundesregierung gerät zunehmend in Erklärungsnot

Seit Einführung von Spracherfordernissen ist der Ehegattennachzug um insgesamt 22 % zurückgegangen. Dies geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung, die MiGAZIN vorliegt, auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/11811) hervor. Der Rückgang beträgt bei einzlenen Herkunftsländern bis zu 67 %. Ehegattennachzüge aus der Türkei gingen um 33 % zurück. Angesichts dieser Zahlen gerät die Bundesregierung zunehmend in Erklärungs- und Handlungsnot.

Samstag, 21.02.2009, 13:31 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.08.2010, 6:13 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Auf die Frage etwa, wie sich die Bundesregierung den überdurchschnittlichen Rückgang der erteilten Visa erkläre, wird von der Bundesregierung zunächst ausgeführt, dass ein durchgehender Rückgang nicht zutreffend sei. Sofern aber ein Rückgang erfolgt sei, seien hierfür vielfältige Gründe unabhängig vom Sprachnachweis denkbar. So sei der Rückgang auch auf die Einführung der Altersgrenze von 18 Jahren zurückzuführen.

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Unerwähnt lässt die Bundesregierung allerdings, dass bereits vor Einführung des Mindestalters nur 0,75 % der nachziehenden Ehegatten unter 18 Jahre alt waren 1.

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Weiterhin versucht die Bundesregierung das Argument, von nachziehenden Ehegatten nach der Einreise Deutschkenntnisse zu verlangen, damit zu entkräften, indem sie behauptet, Zwangsverheiratete etwa hätten keinen Zugang zu Integrationskursen. Zwei Sätze weiter räumt sie jedoch ein, dass hierzu keine Zahlen vorliegen und sogar eine „hohe Teilnahmequote“ von Neuzuwanderern.

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Auch vermag die Bundesregierung nicht zu überzeugen, wenn es um den hohen Aufwand beim Spracherwerb geht. Zwar räumt sie ein, dass die Neuregelung bei AnalphabetInnen zu einem vergleichsweise hohen Aufwand bei Spracherwerb führt, hält dies aber für zumutbar. Wo die Zumutbarkeitsgrenze jedoch liegt, wird deutlich, wenn man die Antwort der Bundesregierung im Klartext ließt: „Auch persönliche Erschwernisse beim Spracherwerb, wie etwa aufgrund von Analphabetismus, die jedoch durch eigene Anstrengungen überwunden werden können, hat der Gesetzgeber in zulässiger Nutzung seines Gestaltungsspielraums angesichts der betroffenen öffentlichen Belange für zumutbar erachtet“. Soweit kein Sprachkursangebot vor Ort bestehe, sei dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unter anderem durch die Bereitstellung von Fernlernangeboten Rechnung getragen.

Wie Analphabeten, die vor Ort keine Kursangebote haben, sich selbst das Lesen und Schreiben beibringen sollen, um im Anschluss Deutsch zu lernen, lässt die Bundesregierung offen. Selbst die Inanspruchnahme von Fernlernangeboten dürfte für einen Analphabeten eine unüberwindbare Hürde darstellen.

Auf der anderen Seite aber ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Erwerb von Sprachkenntnissen durch eine Sprachkursverpflichtung nach der Einreise nicht erreicht werden könne, da der Besuch eines Integrationskurses den erfolgreichen Abschluss nicht sicherstelle.

Im Lichte der oben ausgeführten Antworten wird ein Widerspruch in den Antworten der Bundesregierung deutlich. Einerseits behauptet sie, dass 600 bis 1.200 Stunden Integrationskurs in Deutschland nicht ausreichend seien, um einfache Sprachkenntnisse zu erlernen. Auf der anderen Seite soll es selbst für Analphabeten möglich sein, sich die erforderlichen Deutschkenntnisse ggf. über Fernkurse anzueignen. Wenige Zeilen später stellt dann die Bundesregierung wieder fest, dass „primäre Analphabeten die lateinische Schrift nicht im Wege des Selbststudiums erlernen“ können.

Für die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen (Die Linke) hat die Neuregelung „allen Beschwichtigungsversuchen zum Trotz“ zu einem deutlichen und anhaltenden Rückgang beim Ehegattennachzug geführt. „Nur Zyniker feiern diese Zahlen als angeblichen Erfolg im Kampf gegen Zwangsverheiratungen“, so Dagdelen. Hierfür sei die Bundesregierung jedoch jeden Nachweis schuldig geblieben.

Von „Willkommenskultur“ sei in der Integrationspolitik immer häufiger die Rede. In der Praxis jedoch werde dieser „Willkommensgruß“ bestimmten Zuwanderungsgruppen regelmäßig verweigert. „Viele nachzugswillige Eheleute werden in ein aufwändiges, teures und schikanöses Verfahren getrieben. Insbesondere bei bildungsfernen und älteren Menschen entspricht die damit verbundene, erzwungene Trennung von Eheleuten eindeutig nicht der grundgesetzlichen Verpflichtung zum Schutz von Ehe und Familie. Dies weiß auch die Bundesregierung – sie gibt es nur nicht zu.“ fügte Sevim Dagdelen hinzu.

  1. vlg. Migrationsbericht 2006, BT-Drs. 16/7705, S. 93
Politik
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  2. Holger sagt:

    Integration und Spracherwerb halte ich für unbedingt erforderlich, auch bei nachziehenden Ehegatten. Aber ich halte diese Regelung für eine Menschenrechtverletzung! Das Recht, denjenigen zu heiraten, den ich liebe, ist mit dieser Regelung stark beschnitten. Aber darüber hinaus ist es ein Höchstmaß an Respektlosigkeit, Intoleranz und Unkenntnis, die aus den Aussagen der Bundesregierung spricht. Mit diese Festlegungen hat die Bundesregierung es wieder einmal geschafft, nicht das kleinste bisschen über den eigenen Tellerrand hinauszusehen. Sprachkurse, Fernkurse, Deutsch lernen im Ausland ist tw. unglaublich schwer. Da gibt es nicht genügend Angebote, die darüber hinaus auch bezahlbar sein müssen. Da ist das zu Grunde liegende Bildungsniveau auch nicht gut. Fernkurse? Wieviel Prozent der Weltbevölkerung haben ständigen Zugang zu Internet, ja Elektroenergie? CD-Player im Bergdorf? Außerdem: 300 Wörter sollen es sein und dann kann man sich in einfachen Sätzen in Deutschland verständigen? Weshalb tauch da in den Trainingsunterlagen wohl „Weißwurst“ drin auf? …. Summa Summarum: Es geht der Bundesregierung wohl gar nicht um Integration, sondern darum, möglichs viele Ausländer darußen zu lassen !?!?!

    • @ Holger

      Es sind nicht 300 Wörter, wie so oft behauptet wurde. Mir Gegenüber hat das Goethe-Institut bestätigt, dass Politiker die Anforderungen bewusst herunterspielen. Mit 300 Wörtern sei der Test definitv nicht zu bestehen. Auch die Bundesregierung hat nach mehreren Anfragen der Linksfraktion endlich zugeben müssen, dass 300 Wörter nicht ausreichend sind.

      • Thomas Hohlfeld sagt:

        Um es genau zu sagen: Nach mehrfachem Nachfragen räumte die Bundesregierung ein, dass die Wortliste zur Sprachprüfung „Start Deutsch 1“ ca. 650 Wörter umfasst, von denen die Hälfte passiv verstanden und die andere Hälfte als „produktiver Wortschatz“ aktiv verwendet werden können soll (vgl. BT-Drucksache 16/10052, Frage 11). Grammatik, Konjugationen usw. sind hiebei noch gar nicht berücksichtigt.
        Bei den „200 bis 300 Wörtern“ handelt es sich um eine sich hartnäckig haltende Propaganda-Legende zur Beschwichtigung der Kritik an der Gesetzesänderung, die von der Kanzlerin persönlich und von Frau Böhmer unter anderem während der Pressekonferenz zum EU-Richtlinienumsetzungsgesetz am 12. Juli 2007 in die Welt gesetzt wurde.

  3. Pingback: Debatte um Erleichterungen der Sprachnachweise beim Ehegattennachzug | MiGAZIN

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  6. Umut sagt:

    Das niemals 300 bzw 650 Wörter, mit diesem Wortschatz versucht die Regierung, die Menschen reinzulegen. Sie stellen es so dar, als sei der Test ganz einfach und als würden alle bestehen, aber die Relatiät sieht anders aus. Was ist denn mit Menschen, die sich so einen Sprachkurs nicht leisten können, dürfen die dann nicht heiraten ?? Was ist mit Menschen, die sehr weit weg wohnen von einem Goethe Institut und nicht dran teilnehmen können ?? Dürfen die dann nicht heiraten ?? Diese Menschenrechtsverletzung und die Verletzung des Eheschutzes sollte aufgehoben werden in Deutschland. Mir tun die Menschen leid,die wegen diesem Gesetz jahrelang voneinander getrennt leben müssen. Ist das der Eheschutz in Deutschland ?? Als ob man die Sprachkurse nicht auch in Deutschland machen könnte…

  7. Erkan sagt:

    Meiner Meinung nach sollten die Deutsch-Türken nicht mehr SPD oder CDU wählen sondern die Linkspartei, die sich auch für die Menschenrechte der Migranten einsetzen.

    SPD und CDU haben zusammen das Zuwanderungsgesetz rausgebracht , um die Ehegattten zu stoppen, die aus dem Ausland nach Deutschland kamen, um mit ihren Partnern zusammen zu leben.
    Nie wieder SPD, sondern Linkspartei, die sich auch für die Menschenrechte der Migranten einsetzen !!

  8. Angela sagt:

    Ich bin immer wieder froh zu erfahren , daß es Menschen gibt , die so denken wie ich . Dieser Sprachtest ist wirklich bewußt so gehalten , daß ein Bestehen von vorn herein so gut wie unmöglich gemacht wird. 300 Worte ??? Lachhaft . 650 Worte ??? Stimmt auch absolut nicht . Das würde hinkommen , wenn die Regierung (und die Sprachinstitute) sich an die eigenen Vorgaben halten und nach diesen geschult und geprüft würde. A1-Kurs beinhaltet angeblich dieses geringe von der Regierung geforderte Sprachniveau . Hat schon mal jemand die beiden Dinge miteinander verglichen ? Sorry , jetzt kommt ein laaaaaanger Text……
    SO STEHT ES GESCHRIEBEN:
    *****************************************************************************************************************************
    Begriff der einfachen Deutschkenntnisse
    Die gesetzliche Voraussetzung, sich auf einfache Art in deutscher Spracheverständigen zu können, entspricht der Definition des Sprachniveaus der Stufe „A1“ der kompetenten Sprachanwendung des Gemeinsamen EuropäischenReferenzrahmens des Europarats ( GER, Common European Framework of Reference for Languages).

    Die Stufe „A1“ GER beinhaltet als unterstes Sprachstandsniveau die folgenden sprachlichen Fähigkeiten :
    *****a) Kann sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern.

    *****b) Kann sich auf einfache Art verständigen, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird.

    *****c) Kann einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt , z.B. wo sie/er wohnt, welche Leute sie/er kennt oder welche Dinge sie/er hat.“

    Ehegattennachzug
    21. Ergänzungslieferung, Stand: 28.08.2007
    Für den Ehegattennachzug genügt diese grundlegende Fähigkeit, sich künftig zumindest in rudimentärer Weise in Deutschland zu verständigen.

    EIGENE ANMERKUNG:
    !!!!!!!!!!!!! Die Praxis sieht hier aber ganz anders aus . Da ist von langsamem Sprechen , Wiederholungen /Umformulierungen absolut kene Rede mehr . Die Kurse entsprechen ganz un gar nicht dieser Vorgabe . Im Text erscheinen unbekannte Worte und sogar Wortspielereien , welche darauf abzielen , ein Verstehen und somit ein Bestehen der Prüfung unmöglich zu machen . Das ist völlig beabsichtigt und nach meiner Meinung absolut unzulässig . Ich bin selber auch für Sprachkenntnisse , aber das könnte man auch anders( z. B. nach Zuzug und verhälnismäßig) regeln ohne uns so zu schikanieren !!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Im Visumverfahren ist im Einklang mit der gesetzlichen Vorgabe darauf zu achten,dass NICHT bereits weitergehende Fähigkeiten verlangt werden, etwa nach der höheren Sprachstufe „A2“GER , die folgende Fähigkeiten voraussetzt :
    ***a) Kann eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltags- routinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben, und zwar in kurzen listenhaften Abfolgen aus einfachen Wendungen und Sätzen.
    ***b) Kann sich relative leicht in strukturierten Situationen und kurzen Gesprächen verständigen, sofern die Gesprächspartner, falls nötig, helfen.
    ***c) Kann ohne übermäßige Mühe in einfachen Routinegesprächen zurechtkommen; kann Fragen stellen und beantworten und in unvorhersehbaren Alltagssituationen Gedanken nd Informationen zu vertrauten Themen austauschen.
    ***d) Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Routineangelegen- heiten in Zusammenhang mit Arbeit und Freizeit geht. Kann sehr kurze Kontaktgespräche führen, versteht aber kaum genug, um das Gespräch selbst in Gang halten zu können.“

    EIGENE ANMERKUNG:
    !!!!!!!! Selbst die in diesem Kurs ( A2) geforderten Kenntnisse würden nicht ausreichen , um die Prüfung im A1-Kurs zu bestehen . Die geforderten Kenntnisse innerhalb der einzelnen Sprachkurse weichen ERHEBLICH von den hier beschriebenen Kenntnissen ab . Es wird anscheinend absichtlich dahingehend geschult und geprüft , ein Bestehen des Kurses in den meisten Fällen unmöglich zu machen .!!!!!!!!

    Das ist Politik in unterschiedliche Richtungen :
    ***a) Man will den Zuzug ungeliebter Ausländer aus Drittstaaten so lange wie möglich verhindern. Man hofft , daß der Ausländer sich entweder den Kurs gar nicht leisten kann oder sorgt zumindest dafür , dass ein Bestehen der Prüfung hinausgezögert oder gänzlich unmöglich gemacht wird .Man (die Befürworter dieses Gesetzes ) macht sich zunutze , dass das Schulsystem in vielen Drittländern schlechter ist als bei uns und dass es in vielen solcher Länder auch Analphabeten gibt, weil ein Schulbesuch für viele Menschen dort unerschwinglich ist . Da stehen die Chancen von vornherein schlecht und das ist auch so gewollt . Fernkurse — lachhaft . Wer hat in Drittländern schon täglich einen Internetanschluss zur Verfügung oder das Geld , um sich stundenlang in einem Internetcafe aufzuhalten (falls vorhanden) Dort hätte man auch nicht die nötige Ruhe zum Lernen.

    ***b) Das Goetheinstitut verdient durch diese Praktiken natürlich sehr gut an den Wiederholungskursen oder zumindest an den zu wiederholenden Prüfungen (Gebühren sind ja immer wieder fällig !!!) , da dieses Institut ja scheinbar ein MONOPOL auf diese Kurse besitzt . Sich an Menschen zu bereichern , die sowieso schon nicht viel besitzen —- das ist unterste Kategorie !!! Und Menschen zwangsweise zu trennen genauso.

    Beide — im Besonderen unsere westlichen Regierungen , aber auch die beteiligten Sprachinstitute —- sollten sich wirklich schämen , auf solche Art und Weise in das Privatleben Ihrer Bürger einzugreifen Man wird ( auch besonders als Deutsche/r in Deutschland) diskriminiert, weil man einen Partner geheiratet hat , der unserer Regierung nicht passt . Hätte man nicht einen Deutschen heiraten können ??!! Dann hätte man sich das Problem locker gespart.. Man wird zwangsgetrennt und leidet , aber das interessiert die Regierung nicht. Alles zumutbar heißt es da nur. Hatten wir solche Vorschriften , wen ein Deutscher NICHT heiraten darf , nicht schon mal?????

    Nachweis der Sprachkenntnisse im Visumverfahren
    Das Vorliegen eines Sprachstandsniveaus mindestens der Stufe „A1“ GER ist vom Ehegatten bei Antragstellung nachzuweisen.In allererster Linie ist dabei auf glaubwürdige schriftliche Sprachstandsnachweise (Sprachprüfungszeugnisse) abzustellen. Die Nachweise sind stets im Original vorzulegen und werden an den Antragsteller zur Dokumentierung der Vorlage mit entsprechendem Stempel versehen zurückgegeben. Wie sonstige Antragsunterlagensind auch die Sprachnachweise auf Echtheit und Plausibilität zu prüfen. Ergeben sich in Einzelfällen bei der Vorlage von Sprachstands nachweisen älteren Ausstellungsdatums im Rahmen der persönlichen Vorsprache des Antragstellers erhebliche Zweifel an dessen tatsächlicher Deutschkenntnis, so kann ggf. ein aktuelles Prüfungszeugnis nachgefordert werden.
    Im übrigen ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zu beachten, dass der gesetzliche Zweck der Verbesserung der (sprachlichen) Integrationsfähigkeit nach dem Zuzug nach Deutschland grundsätzlich auch durch einen Spracherwerb erreicht wird, der nicht unmittelbar vor der Antragstellung stattgefunden hat.
    Unerheblich ist, auf welche Weise der Ehegatte die für die Sprachprüfung erforderlichen Deutschkenntnisse erworben hat.
    *****************************************************************************************************************************
    Ich weiß , wovon ich spreche , denn auch ich bin zwangsgetrennt von meinem Ehemann . Wir kennen uns seit Anfang 2007, sind seit August 2008 verheiratet und das Visumsverfahren ist bis auf das Sprachzertifikat abgeschlossen . Alle Papiere vollständig , nachweislich (getrennte Befragung in der ABH / BOTSCHAFT) KEINE SCHEINEHE!!!!!!! Natürlich nicht, hätten wir auch gleich bestätigt !. Schlimm, daß man sowas ertragen muß, oder??Mein Mann hat den Kurs 2x und die Prüfung 3x gemacht – und nicht bestanden. Es gab sogar im 2. Kurs ( ein Jahr nach dem 1.Kurs) andere Bücher und er mußte sich auch dabei wieder auf neue Texte, Geschichten ,Namen etc . einstellen . Die letzte Prüfung war am 22.12.2009 und es haben von 27 Teilnehmern nur 7 !!!! bestanden . Und diese 7 waren vorher schon einmal in Deutschland und hatten entsprechende Vorkenntnisse. Im Moment wissen wir nicht mehr weiter. Wir haben schon so viel geneinsame Zeit verloren . es ist zum Weinen. Außerdem verliert man noch zusätzlich vile Geld : Steueklasse , Flüge zum Partner incl Unterkunft, Gebühren für Kurse/Prüfungen , hohe Telefonkosten und vieles mehr. Es ist schlichtweg zum verzweifeln. Aber es ist als NICHT VERFASSUNGSWIDRIG beurteilt . In was für einer Welt leben wir nur?????????????
    Liebe Grüße an Alle
    Angela

  9. mohr anja sagt:

    bin in der gleichen situation.kann das alles nur bestätigen

  10. elimu sagt:

    Mir kommt wieder alles hoch…!!! Ich wünsche allen betroffenen viel Glück und Erfolg.. mehr kann ich leider nicht sagen…

    Petitionen, Anfragen bei Medien etc. das alles reicht leider nicht aus. Ich hab es selbst versucht und mein Mann hat es beim 3. Versuch geschafft den A1 Test zu bestehen..

    Was danach auf euch zukommt ist auch nicht kostengünstiger/beseser. Das kann ich euch garantieren. 9 monatiger Integrationskurs (wenn überhaupt Plätze vorhanden sind) und danach der tolle Besuch beim Arbeitsamt ..!!

    die können nämlich bei der Arbeitssuche auch nicht helfen.
    Ihr seid auf euch alleingestellt. Aber mit viel Mühe und vieel viel Ausdauer wird es euch auch irgendwann gelingen… „Wer nicht kämpft, der hat schon verloren“…so hieß es mal in einem Forum für Binationale Ehen.