Diskriminierung oder Integration
Schwimmbadverbot für Flüchtlinge nach sexuellen Belästigungen
Nach Beschwerden über sexuelle Belästigungen dürfen in Bornheim bei Bonn männliche Flüchtlinge vorübergehend nicht mehr in das städtische Hallenbad. Nun ist Streit darüber entfacht, ob das Verbot diskriminiert oder doch nur eine Lehrmaßnahme ist.
Montag, 18.01.2016, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 18.01.2016, 16:58 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Bornheim bei Bonn sorgt bundesweit für kontroverse Diskussionen – Integrationsmaßnahme oder Diskriminierung, lautet die Frage. Dort durften nach Beschwerden über sexuelle Belästigungen männliche Flüchtlinge vorübergehend nicht mehr in das städtische Hallenbad. Diese Verbot soll aber diese Woche wieder aufgehoben werden. Am Montag werde der Verwaltungsvorstand den genauen Tag festlegen, kündigte Bürgermeister Wolfgang Henseler (SPD) im Bonner General-Anzeiger an. Die Maßnahme sei von vorneherein nur kurzfristig angelegt gewesen, um ein Zeichen zu setzen.
Mit Info-Veranstaltungen in den Unterkünften sollten die Flüchtlinge darüber aufgeklärt werden, dass sexuelle Belästigung auf keinen Fall akzeptiert werde, ob im Schwimmbad oder an anderen Orten, hatte Sozialdezernent Markus Schnapka dem Evangelischen Pressedienst gesagt.
Auch Schnapka hatte darauf hingewiesen, dass das Schwimmbad-Verbot nur vorübergehend gelte: „Sobald wir von den Sozialdiensten in der Flüchtlingseinrichtung die Mitteilung bekommen, dass diese Botschaft angekommen ist, werden wir diese Maßnahme wieder beenden.“
Die ersten Info-Veranstaltungen mit Übersetzern in vier Sprachen hätten bereits am Donnerstag stattgefunden, hieß es. Einige der Flüchtlinge hätten Verständnis für die Maßnahme der Gemeinde gezeigt. Andere hätten sich diskriminiert gefühlt und erklärt, man könne nicht alle männlichen Flüchtlinge mit einem Schwimmverbot bestrafen, wenn nur einige wenige sich falsch verhalten hätten. (epd/mig) Aktuell Politik
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